Alleinsein und Liebkosen der Ehefrau des Bruders sind verboten und Treulosigkeit - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Islam Fatwa - islamische Fatwas - Fataawa (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam-Fatwa-islamische-Fatwas-Fataawa) +---- Forum: Familie und Gesellschaft (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Familie-und-Gesellschaft) +---- Thema: Alleinsein und Liebkosen der Ehefrau des Bruders sind verboten und Treulosigkeit (/Thema-Alleinsein-und-Liebkosen-der-Ehefrau-des-Bruders-sind-verboten-und-Treulosigkeit) |
Alleinsein und Liebkosen der Ehefrau des Bruders sind verboten und Treulosigkeit - Umm Abderrahman - 18-06-2012 Frage: Ein verheirateter Mann steht in einer Liebesbeziehung zur Ehefrau seines Bruders und liebkost sie, jedoch ohne unehelichen Beischlaf mit ihr zu treiben. Wie lautet die Rechtsnorm des Islâm für diese Angelegenheit in unserer jetzigen Zeit, in der wir in einem nicht-islâmischen Land leben? Wie wäre die Rechtsnorm, wenn wir in einem islâmischen Land leben würden? Gehört dies zu den großen Sünden? Wie ist die Reue? Möge Allâh es euch mit Besserem vergelten! Antwort Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage: In den beiden Sahîh-Werken wird durch eine Überlieferung nach einer Aussage von Uqba ibn Âmir möge Allah mit ihm zufrieden sein bestätigt, dass der Gesandte Allâhs Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Hütet euch davor bei den Frauen einzutreten!" Dann fragte ein Mann von den Ansar: "Was ist mit dem Schwager?" Er sagte: "Der Schwager ist der Tod." Mit dem Schwager in diesem Hadîth sind die Verwandten des Ehemannes gemeint, die die Ehefrau heiraten dürften, wenn sie nicht verheiratet wäre. Es ist bei den Leuten Usus geworden, in dieser Angelegenheit sorglos zu verfahren. So ist der Bruder allein mit der Ehefrau seines Bruders oder des Sohnes seines Bruders oder des Sohnes seiner Schwester, obwohl es für ihn noch mehr als für einen fremden Mann angemessener ist, davon Abstand zu nehmen. Dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken es mit dem Tod vergleicht, ist ein Beweis dafür, dass das Alleinsein des Schwagers mit der Ehefrau zum Verderben der Religion oder zum Tod führen könnte, wenn die Sünde begangen wird. Das Ausführen der schariatisch vorgeschriebenen Strafe, die vielleicht auf Steinigung bis zum Tod lautet oder auf Trennung von der Ehefrau, wenn die Eifersucht den Ehemann dazu bewegt, dass er sich von seiner Ehefrau scheidet, hat die Bedeutung: Hütet euch vor dem Schwager genau so wie vor dem Tod! Daraus resultiert, dass dieses Tor zu den größten und gefährlichsten Toren der Anfechtung gehört, denn das Böse ist vom Schwager mehr zu erwarten als von Anderen, weil er in der Lage ist, die Frau zu erreichen und mit ihr allein zu sein, ohne dass jemand – besonders von denjenigen, die diese Rechtsnorm nicht kennen – es missbilliigt. Zusammengefasst ist die schariatische Rechtsnorm für diese Angelegenheit das bindende Verbot. Dieser Mann ist seinem Bruder gegenüber treulos und diese Frau ist ihrem Ehemann gegenüber ebenfalls treulos. Jeder von ihnen soll sich einmal seine Situation vor demjenigen, dem gegenüber er treulos war, vorstellen, falls seine Treulosigkeit im Diesseits entdeckt oder wenn Allâh ihre Angelegenheit am Auferstehungstag in aller Öffentlichkeit bloßstellen würde. Es ist für den Mann sowie für die Frau Pflicht, sich wieder reuevoll Allâh dem Majestätischen und Erhabenen zuzuwenden und sich im Schutz Allâhs zu verbergen, so dass niemand das, was geschah, in Erfahrung bringt, und dem Satan und dessen Einflüsterungen dadurch, dass er sich vom Alleinsein und vom Reden per Handy oder andere Kommunikationsmittel fernhält, den Weg abschneidet. Und Allâh weiß es am besten. http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=3335 |