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Die islamische Eheschließung - Druckversion

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Die islamische Eheschließung - Muhammad Ibn Ismail - 19-06-2012

Bismillah

Assalamu aleikum wa RahmatuLLAH,

Kann mir jemand bitte sagen, oder zeigen, wo ich lesen kann, welche Worte derjenige lesen muss, wenn er als Imam bei einer Nikah fungiert? Da gibt es ja gewisse Worte, die derjenige vor der Braut und dem Bräutigam lesen muss. Würde diese gerne mal lesen und parat haben, wenn ich sie mal brauche. BarakaALLAHu feekum.

Wa aleikum Salam


RE: Die islamische Eheschließung - Muslima90 - 19-06-2012

Salam_wr_wb

Alles Lob gebührt Allah.

Im Islaam gibt es drei Vorraussetzungen für eine gültige Ehe:

1.) Beide Seiten müssen frei sein von Eigenschaften, die eine gültige Heirat verhindern würden, wie zum Beispiel, wenn sie für einander Mahram wären (d.h. ein Verwandtschaftsverhältnis, durch welche eine Heirat für immer ausgeschlossen ist), unabhängig davon, ob es sich um eine Bluts- oder Milchverwandtschaft handelt, oder (z.B.) wenn der Mann ein Kafir (Nicht – Muslim) ist und die Frau eine Muslima, usw.

2.) Es muß ein Angebot (Idschaab) seitens des Wali oder der Person, die an seiner statt da ist, geben. Er soll zum Bräutigam einen Satz wie „Ich gebe dir die Soundso zur Frau“ sagen.

3.) Der Bräutigam oder sein Vertreter, falls jemand anstelle des Bräutigams da ist, sollte sein Annehmen/Akzeptanz (Qabul) des Angebots durch Worte wie „Ich akzeptiere“ ausdrücken.

Die Bedingungen für einen korrekt abgeschlossenen Ehevertrag sind wie folgt:

1.) Braut und Bräutigam sollen eindeutig bezeichnet werden, entweder durch ihre Namen oder sonstige Beschreibungen.

2.) Braut und Bräutigam sollen miteinander zufrieden sein, denn der Prophet sagte: „Keine ehemals verheiratete Frau (d.h. Witwe oder Geschiedene) soll verheiratet werden, bis sie nach ihren Wünschen gefragt wurde, und keine Jungfrau sollte verheiratet werden, bis ihre Zustimmung eingeholt wurde (entweder durch Worte des Einverständnisses oder Schweigen).“ Die Leute fragten: „O Gesandter Allah’s, wie erklärt sie ihre Zustimmung (falls sie sehr schüchtern ist)?“ Er antwortete: „Durch ihr Schweigen.“

3.) Der Wali soll derjenige sein, der den Vertrag in Vertretung für die Frau macht, denn Allah spricht die Wali’s bezüglich der Heirat an (was b edeutet): „Und verheiratet diejenigen unter euch, die ledig sind,...“ ( Sura An – Nuur (24) : 32 )
Der Prophet sagte: „Eine Frau, die ohne die Zustimmung ihres Wali heiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig!“

4.) Die Eheschließung muss bezeugt werden, wie der Prophet sagte: „Es gibt keine Heirat ohne Wali und zwei Zeugen.“ Es ist ebenfalls von großer Bedeutung, dass die Heirat bekannt gegeben wird, denn der Prophet sagte: „Gebt Hochzeiten bekannt.“

Scheich Muhammad Salih al - Munadschid



RE: Die islamische Eheschließung - Muhammad Ibn Ismail - 19-06-2012

Assalamu Aleikum wa RahmatuLLAH,

Schwester BarakaALLAHu feeki, ich kenne diese Fatwa bereits. Leider ist in dieser hier nicht enthalten, was der Imam vor der Braut und dem Bräutigam sprechen muss, außer den Namen, okay.

Wa aleikum Salam


RE: Die islamische Eheschließung - Muslima90 - 19-06-2012

Salam_wr_wb

Ein Imam ist für eine islamische Eheschließung nicht nötig. Wie aus der Fatwa hervorgeht, muss nur der Wali der Frau zum Bräutigam einen Satz wie „Ich gebe dir die Soundso zur Frau“ sagen. Und der Bräutigam sollte seine Annahme durch Worte wie „Ich akzeptiere“ ausdrücken. Mehr ist nicht nötig zu sagen, damit ein Ehevertrag gültig wird. Wenn man einen Imam wünscht, so könnte dieser ja die Worte vorsagen und die entsprechenden Personen sagen sie dann nach. So weit ich verstanden habe, müssen auch keine bestimmten Worte gesprochen werden. Wa Allahu Alem


RE: Die islamische Eheschließung - Ibn Suleyman - 11-05-2015

Alles nochmal detaillierter und mehr hier

http://familie.dwih.info/