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Versprechen / Gelöbnis und die Sühne wenn man es nicht einhält - Druckversion

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Versprechen / Gelöbnis und die Sühne wenn man es nicht einhält - Moslem - 31-10-2012

Assalamu Aleykum,

Ich habe folgende zwei Fragen:

1. Kann eine Person die Sünden anderer übernehmen (,wenn er dies möchte) ?

2. Wenn eine Person z.B. sagt bzw. Allah verspricht, dass wenn er (die Person) eine bestimmte Tat ausführt/wiederholt, er aus dem Islam austritt und auch nicht mehr diesen annehmen kann: Ist dieses Versprechen bzw. dieses Vorhaben gültig oder ungültig?
Wenn er (die Person) die Tat dann trotzdem ausführt, kann er dann sein Versprechen o.Ä. wieder aufheben und den Islam annehmen (trotz des Versprechens) ?

InshAllah kann jemand diese Fragen beantworten.


RE: 2 Fragen - Muhammad Ibn Ismail - 01-11-2012

Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAH

Zu 1: Nein, das geht nicht. Denn Allah subhanahu wa ta´la sagt im Quran:"Keine Last tragende Seele, trägt die Last eines anderen". Jeder ist also für sich selber verantwortlich. Doch, wenn du bspw. Leute dazu aufstachelst schlechte, üble Taten zu begehen und sie tuen es dann, während du verantwortlich dafür bist, dann trägst du auch die Schuld der Sünde auf dir.

Zu 2: Solche Versprechen sollte man nie machen, das sind gemeine, gefährliche Fallen des Satans. Die Chance zur Rückkehr hat man zu Lebzeiten immer, inschaALLAH, da dies der Prophet sallallahu aleihi wa sallam dies gesagt hat. Ob es allerdings eine Sühne dafür gibt, weiß ich nicht. InschaALLAH weiß da jemand anders mehr.

Wa aleikum Salam


RE: 2 Fragen - Ibn Suleyman - 01-11-2012

ja sowas sollte man nieeeeeeeeeeeeeeee machen. du musst einen scheich dafür fragen, da das dein spezieller fall ist. du kannst aber natürlcih jederzeit bereuen und zurückkehren. nur mach das niewieder, denn wenn du so stirbst, allahu alem


RE: 2 Fragen - Moslem - 01-11-2012

Assalamu Aleykum,

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Zu der ersten Antwort (zu 2.) habe ich dann noch eine weitere Frage: Also hat die Person immernoch die Chance den Islam wieder anzunehmen, auch wenn er die Tat begeht und vorher versprochen hatte den Islam
auszutreten und diesen auch nicht mehr
annehmen zu können?

PS: Ich hatte nur "eine Person" geschrieben...


RE: 2 Fragen - Nusaibah - 01-11-2012

wa aleikum as selam

Das hörst sich komisch an. Ich kann und will nicht drauf antworten aber Moslem ich stell dir eine Gegenfrage.

Wenn ich jetzt mein Wort gebe oder verspreche das ich nächsten Samstag mich besaufe mit Alkohol bis ich im Krankenhause liege. Denkst du dann sollte ich mein Wort halten? Bzw sollte ich das dann machen weil ich es ALLAH versprochen hab?? Außerdem diese Person wenn sie wissen hätte über ALLAH und das Jenseits würde sie das nciht tun. Also passiert sowas eher in Unwissenheit oder aus Zwang oder Dummheit, aber ALLAH sagt im Quran ER ist der Reue annehmende.

Möge ALLAH stets unsere Seelen schützen. amin


RE: 2 Fragen - Moslem - 01-11-2012

Danke für deine Antwort! Das klingt schon relativ logisch.

Weiß jemand inshAllah etwas genaueres zu dem erwähnten Fall (z.B. Hadith) und ob diese Person wieder zum Islam zurückkehren kann (auch wenn er in seinem Versprechen dies ausschloss) ?


RE: 2 Fragen - Al Ilmu Noorun - 01-11-2012

Salam_wr_wb

Eine Person kann doch bis zu ihrem Tod (und bevor die Sonne im Westen aufgeht) immer bereuen, zu Allah zurückkehren und den Islam annehmen - egal, was sie getan hat.

Und ganz allgemein: Wenn jemand Allah (swt) verspricht, irgendeine Sünde zu machen, so soll er dieses Versprechen nicht ausführen (aber dafür bereuen und stattdessen Sühne verrichten).

Aischa r.a. überlieferte das Rasulullah (salla Allahu alaihi wassallam) gesagt hat: „Wer gelobt hat, Allah zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen, und wer gelobt hat, Ungehorsam gegenüber Allah zu leisten, der soll es nicht tun.“ (Buchari)

Hier eine ausführlichere Fatwa dazu: www.islam-qa.com/en/ref/20419/

Wa_salam_wr_wb


RE: 2 Fragen - Moslem - 01-11-2012

Assalamu Aleykum,

Vielen Dank für deine Antwort!

In welcher Form muss denn die Person diese Sühne verrichten und falls er diese nicht ausführt (aber bereut); wird ihm dann inshAllah trotzdem vergeben und er nimmt den Islam an oder wird seine Reue dann nicht angenommen?


RE: 2 Fragen - Al Ilmu Noorun - 01-11-2012

Salam_wr_wb

Allgemein, wenn man ein Versprechen an Allah (Schwur) nicht einhält, muss man bereuen und Sühne verrichten (einen Sklaven befreien oder zehn Arme speisen/kleiden, oder wenn man das nicht kann drei Tage hintereinander fasten), aber wie es in diesem Fall ist, weiß ich nicht, wie bereits geschrieben wurde, solltest du da vielleicht einen Scheikh fragen.

Allahu Alam, ob so ein Versprechen überhaupt gültig ist (er hat ja nicht versprochen, dass er etwas tun würde, sondern dass dann etwas so sein soll)...