Ghusl und Wudu - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Allgemeines & Fragen (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Allgemeines-Fragen) +--- Thema: Ghusl und Wudu (/Thema-Ghusl-und-Wudu) |
Ghusl und Wudu - UmHazem - 04-12-2012 Eine Schwester möchte gern wissen, wie genau die Waschung bei Ghusl sein muss, da man diese nach der Periode vornehmen muss. Und ob man auch "normal" duschen kann und danach Ghusl machen kann, oder lieber vorher Ghusl und anschliessend duschen mit Duschbad? Und ist Wudu vorher oder nach Ghusl Sunnah? Vor dem Freitagsgebet ist Ghusl Pflicht, aber bei welchem Gebet? Gleich beim Frühgebet? Ich danke :inshallah: für die Antworten RE: Ghusl und Wudu - AnNisa - 04-12-2012 Schwester UmHazem InshaAllah nimmt sie sich die Zeit um ihr Wissen darin zu erweitern. RE: Ghusl und Wudu - Issa Mönks - 26-05-2013 As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, Frage: Wie muss Ghusl (die große rituelle Waschung im Islam, welche Janaabah beendet) verrichtet werden? Antwort: Ghusl kann auf zwei Arten verrichtet werden: 1. Indem nur die Pflichtteile der Ghusl verrichtet werden. Dies schließt das Einnässen des gesamten Körpers, sowie das Spülen des Mundes und der Nase mit ein. Wer das Wasser dazu bringt, alle Körperteile zu erreichen, der hat die große Verunreinigung beseitigt und sich vollständig gereinigt, weil Allah (ta'aalaa) sagt: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit (Janaabah) seid, dann reinigt euch.” (Surah AlMaa'idah 5:6) 2. Die vollständige Art, in der Ghusl so verrichtet wird, wie es der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) getan hat. Wenn er im Falle von Janabah Ghusl verrichten wollte: wusch er zuerst seine Hände, dann seinen Intimbereich und alle anderen Teile, die von der Verunreinigung betroffen waren, dann verrichtete er die vollständige Wudu’, danach wusch er seinen Kopf dreimal und schließlich den Rest des Körpers. Dies ist die vollständige Weise des Verrichtens der Ghusl. Shaykh Muhammad ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah Fataawa Arkaan al-Islam, S. 248 Ghusl nach Menstruation und Janaabah Muslim (332) überlieferte von ‘Aa’ishah (radiya-llahu ‘anha) dass Asmaa’ den Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) nach der Art der Ghusl, die nach der Menstruation verrichtet werden muss, fragte. Er sagte: „Nehme Wasser und Lotus Blätter und reinige dich gut, dann schütte Wasser über deinen Kopf und wasche ihn gründlich, so dass das Wasser auch die Wurzeln deiner Haare erreicht. Hierauf schütte Wasser über dich und nimm anschließend ein Tuch mit Moschus und reinige dich damit.“ Asma’ fragte: Wie soll ich mich reinigen? Er sagte: „SubhaanAllah! Reinige dich damit!” ‘Aa’ishah sagte – indem sie es ihr zuflüsterte: „Folge den Spuren des Blutes.“ Und sie fragte ihn nach der Weise des Ghusl im Falle von Janaabah. Er sagte: „Nimm Wasser und reinige dich damit gründlich, dann schütte Wasser über deinen Kopf und reibe ihn so dass das Wasser die Haarwurzeln erreicht und schütte schließlich Wasser über dich selbst." ‘Aa’ishah sagte: „Wie gut die Frauen der Ansaar waren! Sie haben es nicht zugelassen, dass ihre Schüchternheit sie am Lernen der Religion hindert.“ RE: Ghusl und Wudu - Issa Mönks - 02-06-2013 as selam alaykum rahmatullah wa barakatuh, Ist es nötig bei Wudu den Körper mit der Hand abzureiben? Frage: Ist es notwendig, den Körper mit der Hand zu reiben, wenn man Wudu oder Ghusl vollzieht, oder reicht es aus, das Wasser nur über den Körper zu gießen? Antwort: Al-Nawawi (rahimahullah) sagte: Unsere Ansicht ist die, dass es Sunnah ist, die Körperteile beim Wudu’ und Ghusl zu reiben, und nicht Pflicht. Wenn man Wasser über sich selber gießt und dafür sorgt, dass es alle Körperteile erreicht, oder wenn man in einem großen Gewässer untertaucht oder unter einem Regenrohr steht mit der Absicht Ghusl zu vollziehen und wenn das Wasser dabei die Haare und die Haut erreicht, dann ist dies für Wudu und Ghusl akzeptabel. Dies ist die Ansicht aller Gelehrten, außer Maalik und Al-Muzani, welche festlegten, dass das Reiben der Haut notwendig für die Gültigkeit von Ghusl und Wuduu’ ist. Unsere Gefährten zitierten als Beweis die Worte des Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) an Abu Dharr (radiya-llahu anhu): „Wenn du Wasser findest, lass es deine Haut berühren” aber er befahl ihm nicht mehr als das zu tun. Dies ist ein Sahih-Hadith, und es gibt viele ähnliche Berichte in dem Hadith. (Al- Majmuu’ 2/214) Ibn Qudaamah (rahimahullah) sagte: „Er muss seine Hand nicht über seinen Körper streichen, während er Ghusl oder Wudu macht’, wenn er sicher ist oder annimmt, dass das Wasser seinen gesamten Körper erreicht hat. Dies ist die Ansicht von Al-Hasan, Al-Nakha’i, Al-Sha’bi, Hammaad, Al-Thawri, Al-Awzaa’i, Al-Shaafa’i, Ishaaq und Ashaab al-Ra’i. Maalik sagte: Es ist verpflichtend für ihn, seine Hand über alles, was er erreichen kann, zu streichen. Etwas Ähnliches wurde von Abu’l-‘Aaliyah berichtet. ‘Ata’ sagte: In Bezug auf denjenigen, welcher Junub ist und Wasser über den gesamten Körper gießt, so reicht dies nicht aus, vielmehr sollte er Ghusl gründlich machen, weil Allah (ta’aalaa) sagt: „bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.” (Surah An-Nisaa’ 4:43), und das Wort „aghtasala“ bezieht sich auf denjenigen, der ihn reibt. Und weil Ghusl Reinheit nach der Unreinheit ist, ist es notwendig, die Hände über den Körper zu streichen, wie beim Tayammum. Und es gibt den Bericht von Umm Salamah, die sagte: Ich sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihr Haar flechtet, muss ich es jedes Mal, wenn ich Ghusl nach Janaabah oder der Menstruation mache, auflösen?” Er (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte zu ihr: „Nein, vielmehr ist es ausreichend, Wasser dreimal über deinen Kopf zu schütten und dann Wasser über deinen gesamten Körper und dann wirst du rein sein.“ (Sahih-Muslim) Weil es ein waajib Ghusl ist, ist es nicht notwendig, die Hände über den Körper zu streichen, wie in dem Fall, wo man eine unreine Substanz abwaschen muss. Was sie über das Ghusl gesagt haben, bezüglich dem Streichen der Hand über den Körper, ist nicht fundiert, weil das Wort „ghasala“ im Arabischen für eine Schüssel benutzt wird, die gewaschen wird, selbst wenn man sie nicht mit der Hand reibt. Und der Grund, warum wir im Tayammum angehalten werden, mit der Hand zu reiben, ist der, weil es Reinigung mit Staub ist und es nicht möglich ist, den Staub die Haut erreichen zu lassen, ohne mit der Hand darüber zu reiben.“ (Al-Mughni 1/290) RE: Ghusl und Wudu - Issa Mönks - 16-06-2013 As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, Korrekte Reihenfolge ist Gültigkeitsbedingung der Wudu Frage: Wenn ich beim Verrichten der Wudu einen kleinen Teil dessen, was während der Wudu gewaschen werden muss vergesse, und mich dann genau nachdem ich Wudu verrichtet habe erinnere, sollte ich Wudu wiederholen oder ist es ausreichend, nur diesen ausgelassenen Teil zu waschen? Antwort: Die korrekte Reihenfolge ist eine der Bedingungen der Wudu, damit sie gültig ist. Wenn eine Person beim Verrichten der Wudu vergisst, einen Teil ihres Körpers, der gewaschen werden muss, zu waschen, auch wenn es nur ein kleiner Teil davon ist, und wenn dies während dem Verrichten der Wudu passiert und wenn die Spuren des Wassers noch auf ihrem Körper und noch nicht getrocknet sind, dann muss sie nur das waschen, was sie vergessen hat und was danach kommt. Aber wenn sie sich erinnert, dass sie einen Teil der Glieder, die gewaschen werden müssen, vergessen hat zu waschen, nachdem ihr Körper trocken wurde oder wenn sie sich daran erinnert, während sie betet oder danach, dann muss sie seine komplette Wuduu‘ widerholen und sie muss ebenso ihr Gebet widerholen, weil es keine Kontinuität in ihrem Fall gab und eine lange Zeit vergangen war, seitdem sie ihr Wudu beendet hatte. Allah hat befohlen, alle Pflichtteile des Körpers bei der Wuduu‘ zu waschen; wenn er deshalb einen Teil auslässt, auch wenn dieser klein ist, dann ist es so, als ob er kein Wudu verrichtet hätte. Und mit Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen Allahs auf dem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen (‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baaz, ‘Abd al-‘Aziz Aal al-Schaykh, Bakr Abu Zayd) Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah: al-Majmuu‘ah al-Thaaniyyah, 6/92 |