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Krankenhäuser und Medikamente - Druckversion

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Krankenhäuser und Medikamente - Moslem - 15-01-2013

Assalamu Aleykum,

In shaa Allah kann mir jemand Folgendes beantworten:

1. Darf eine Person in einem Krankenhaus arbeiten, welches z.B. ,,Sankt Johannis" o.Ä. heißt? Der Begriff ,,Sankt" wird von einigen als ,,heiliger" verwendet. AudhuBILLAH. Möge ALLAH uns vor Shirk beschützen.

2. Wenn ein Arzt, sofern es keine Alternative gibt, z.B. Medikamente mit unerlaubten Inhaltsstoffen verschreibt; ist dies haram?


RE: Krankenhäuser und Medikamente - safiya_ummaimen - 15-01-2013

Salam_wr

für dies erste frage habe ich nur diese fatwa gefunden (englisch):
http://www.islam-qa.com/en/ref/165993/work%20christian

dort steht ungefähr dass es erlaubt ist für nicht muslime zu arbeiten solange man mit ihrer einstellung die dem islam widerspricht, nicht einverstanden ist und sie ablehnt
für deine spezielle frage würde ich einen sheikh anrufen
such mal im forum dort wirst du inscha`Allah fündig bezüglich der telefonnummer

für die zweite habe ich folgendes gefunden:

Alkohol aufgrund Krankheit trinken, wenn Arzt es verordnet?
Kategorie: Sunna-Heilung Das Ständige Komitee
Frage:
Wie sieht das Urteil bezüglich dem Trinken von Alkohol (Khamr) bei Notwendigkeit aus, weil der
Arzt dies verordnet hat?
Antwort:
Es ist verboten sich mit dem Trinken von Alkohol (Khamr) oder anderen der Khabaa’ith (den
Übeln/dem Schlechten), welche Allah verboten hat, behandeln zu lassen. Dies ist die Ansicht
der meisten der Gelehrten.
Wa’il bin Hajr überliefert dass Tariq bin Suwaid Al-Ja’fl den Propheten (sallAllahu alayhi wa
sallam) über Alkohol (Khamr) fragte. Er verbot ihm, dies zu benutzen. Er sagte: „Ich mache ihn
für medizinische Zwecke.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa
sallam): „Es ist keine Medizin, vielmehr ist es eine Krankheit.“ [1]
Abu Ad-Darda berichtete dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam)
sagte: „Wahrlich, Allah, Der Höchste, hat die Krankheit und die Heilung herabgesandt, und Er
hat Heilung für jede Krankheit geschaffen. Benutzt also die Heilmittel und behandelt euch nicht
mit dem, was haram ist.“ [2]
Abu Hurairah sagte: "Allahs Gesandter (sallAllahu alayhi wa sallam) verbot die Behandlung mit
Al-Khabaa’ith (den Übeln/dem Schlechten).“ [3]

Ibn Mas’ud sagte: „Wahrlich, Allah hat keine Heilung in Dinge gelegt, die Er euch verboten
hat.“ [4]
Diese Beweise und andere wie sie zeigen deutlich das Verbot von Al-Khamr (Alkohol) als
Medizin an, weil es die Quelle von Al-Khabaa’ith und die Summe von alldem ist. Diejenigen, die
das Benutzen von Alkohol als Medizin erlaubten, verglichen es mit der Erlaubnis desjenigen,
welcher aus Notwendigkeit gezwungen ist, totes Fleisch und Blut zu verzehren. Aber diese
Ansicht, zusammen mit den Beweisen, die dagegen sprechen, ist schwach, weil es eine
Analogie von zwei Dingen ist, sie sich nicht gleichen. Denn wenn man totes Fleisch und Blut
verzehrt, verschwindet die Notwendigkeit und das Leben wird erhalten; und dies ist die einzige
Möglichkeit, es zu erreichen. Aber was das Trinken von Alkohol als Medizin betrifft, so führt dies
nicht zum Verschwinden der Krankheit, vielmehr hat der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam)
uns darüber informiert, dass der Alkohol eine Krankheit ist und keine Medizin und er wurde nicht
als Methode, die zur Heilung führt, spezifiziert.
Und Allah ist barmherzig mit dem Muslim, welcher sich auf At-Tayyibaat (die Guten Dinge)
begrenzt, die Allah erlaubt hat, um seine Krankheit zu heilen, und wenn er sich damit begnügt
und sich von Al-Khabaa’ith (den Übeln/dem Schlechten) und dem was Allah verboten hat,
fernhält.
Mögen der Frieden und Segen auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten
sein.
Kategorie: Sunna-Heilung Das Ständige Komitee
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa Islamiyyah, Band 6
[1] Muslim, Sahih, Buch über Getränke, Nr. 1984; Al-Tirmidhi, Sunan, Buch über Medizin, Nr.
2046; Abu Dawud, Sunan, Buch über Medizin, Nr. 3873; und Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band
6, Seite 399
[2] Abu Dawud, Sunan, Buch über Medizin, Nr. 3874
[3] Al-Tirmidh, Sunan, Buch über Medizin, Nr. 2045; Abu Dawud, Sunan, Buch über Medizin, Nr.
3870; Ibn Majah, Sunan, Buch über Medizin, Nr. 3459; und Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band
2, Seite 446
[4] Al-Bukhari


quelle: http://www.islamfatwa.de/krankheit-heilung/174-magie-boeser-blick-wahn-sunna-heilung/sunna-heilung/1234-alkohol-aufgrund-krankheit-trinken-wenn-arzt-es-verordnet

ist natürlich schwierig gerade hier in deutschland, aber die möglichkeiten vieles mit natürlichem zu heilen sollte man voll ausschöpfen wa Allahu alem

und auch für diese sache würde ich den sheikh nochmals befragen weil es eben eine ganz spezielle situation ist in deutschland als arzt zu arbeiten


Salam_wr


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Moslem - 15-01-2013

Danke für deine Antwort!

Also noch eine Frage wäre:
Versicherungen sind ja im Prinzip haram; wie sieht es aus, wenn ein Arzt für seine Dienste von den Versicherungen bezahlt wird?

Ich würde gerne einem Gelehrten eine Email schicken. Kennst du eine Emailadresse?


RE: Krankenhäuser und Medikamente - safiya_ummaimen - 16-01-2013

Salam_wr

geh bitte auf diese seite:
http://www.alrahman-moschee.de/
dann unter kontakt
möge Allah dir helfen!
Salam_wr


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Retina - 17-01-2013

Ein Arzt mit Kassenärztlicher Zulassung wird ja meistens von einer Versicherung bezahlt. Nämlich der gesetzlichen Krankenkasse.

Und auch bei teuren Operationen bei Privatpatienten wird mit deren Versicherung direkt abgerechnet. Denn der Patient ist selten in der Lage, mal eben 15.000 Euro vorzustrecken...

Von daher geht es wohl schlecht, ohne Versicherung...


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Moslem - 18-01-2013

Soweit ich informiert bin, gibt es islamische Alternativen zu den hier bekannten Versicherungen.

Die Frage war anders gestellt: Ist denn das Enkommen, welches von den Versicherungen bezogen wird, haram?


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Retina - 18-01-2013

Diese Alternativen, von denen Du sprichst, gibt es aber nicht hier. Zumindest nicht in deutschland.
Denn hier bist Du Pflichtversichert.

In Deutschland wird Dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Arzt mit einer "Islamischen Alternative" operieren.
Mal abgesehen davon, dass Du generell verichert bist, sobald Du entweder arbeitest, oder Ersatzleistungen beziehst.


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Moslem - 18-01-2013

In meiner Frage ging es nicht um Patienten, welche hier zu Versicherungen gezwungen werden, sondern um Ärzte, die ihr gesamtes Einkommen daraus erzielen.


RE: Krankenhäuser und Medikamente - Moslem - 21-01-2013

Also wenn jemand In shaa Allah noch was dazu findet, wäre es wirklich gut, wenn er es In shaa Allah hier posten könnte...