Gusul Abdest nach Selbstbefriedigung - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Allgemeines & Fragen (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Allgemeines-Fragen) +--- Thema: Gusul Abdest nach Selbstbefriedigung (/Thema-Gusul-Abdest-nach-Selbstbefriedigung) |
Gusul Abdest nach Selbstbefriedigung - uhkk - 05-02-2013 Man muss ja Gusul Abdest nehmen, wenn man in der großen rituellen Unreinheit ist. Wenn man dann zum beispiel gusul abdest genommen hat und es Manchmal ein wenig nachtropft muss man dann nochmal Gusul Abdest nehmen? Und wie ist es wenn man es nicht sieht und es nur fühlt als ob was raustropft. Muss man dann wieder Gusul Abdest nehmen? Danke Brüder RE: Gusul Abdest nach Selbstbefriedigung - al-Salafi - 06-02-2013 1) Du solltest wissen - möge Allaah dich bewahren -, dass die Selbstbefriedigung im Islaam verboten ist. Der Beweis ist Allaahs Aussage {Und denjenigen, die ihre Scham hüten außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter} [23:5-7] Du mussst davon Abstand halten und versuchen davon weg zu kommen. 2) Bezüglich den Wenig Tropfen, die Anschließend rauskommen, so kommt es ganz darauf an, um was für eine Flüssigkeit handelt es sich, die "nachtropft". Im Fiqh unterscheidet man zwischen folgende Arten: al-Mani (Sperma), al-Mathi (Vorsamen) und al-Wadi (Nachtropfen). Jede von diese Flüssigkeit hat seine Art und Weiße, so wie auch "seine Zeit", wann es aus dem Geschlechtsorgan austritt. Siehe hierzu folgenden Artikel: http://qiyaam.wordpress.com/2012/01/22/al-many-sperma-al-madhy-vorsamen-und-al-wadyy-nach-samen/ Wenn du nun weißt, was für eine Flüssigkeit von den 3 ausgetretten ist, so weißt du wie du handeln muss. Sollte der erneute Seprma austretten, so musst du erneut Ghusl machen, wenn dies aus erneuter Lust entstand. Ich denke folgende Fatwa beantwortet deine Fragen: إذا اغتسلت من الجنابة وانتهيت يخرج مني شيء من المني، هل يجب علي إعادة الغسل؟ Frage: Wenn ich die Ganzkörperwaschung aufgrund der Janaabah (der Zustand der Großen Unreinheit nach dem Geschlechtsverkehr, Feuchter Traum so wie auch nach der Unerlaubten Selbstbefriedigung) vollzogen habe und danach etwas Sperma austritt, bin ich verpflichtet die Waschung erneut zu vollziehen? لا يجب ما دام حصل غسل هذا المني لا قيمة له؛ لأنه خرج بدون شهوة فحكمه حكم البول لا قيمة له، وإنما الغسل الواجب قد أدي فلا يضرك خروج المني الذي نشأ عن الجماع السابق، وهكذا الرجل لو اغتسل ثم خرج منه بعد ذلك مع البول لا يضره ذلك ما دام ناشئاً عن الجماع السابق. إما إن خرج عن شهوة جديدة أو ملامسة جديدة أو عن تقبيل أو نحو ذلك من أسباب خروج المني بشهوة فهذا مني جديد يغتسل له، إذا كان عن شهوة جديد من نظر، أو ملامسة، أو تقبيل، هذا يكون له حكم الجنابة الجديدة على من خرج منه ذلك أن يغتسل، من رجل أو امرأة. أما إذا كان بقية الغسل السابق بقية الجنابة السابقة فلا يضر ولا يترتب عليه غسل. Er - Rahimahullaah - antwortete: Dies muss nicht getan werden. Solange er das Sperma weggewaschen hat, hat es keine Auswirkung. Denn es trat ohne Lust aus und erhält somit das gleiche Urteil wie Urin. Jedoch kann die Ganzkörperwaschung wiederholt werden, doch es ensteht kein Schaden durch das Seprma, das aus dem vorhergehenden Geschlechtsverkehr resultierte. Wenn er die Ganzkörperwaschung vollzogen hat und anschließend etwas Sperma austritt, ensteht kein Schaden, solange es vom vorhergehenden Geschlechtsverkehr stammt. Wenn es aber aufgrund von erneuter Lust, oder erneutem Kontakt, oder Küssen oder ähnlichen Gründen, aus denen das Sperma austritt, passiert, so muss man erneut die Ganzkörperwaschung vollziehen. Aber wenn die vorgenommene Waschung die vorhergehenden Verunreinigungen entfernt hat, so wirkt sich dies (der Austritt von Sperma) nicht auf die Gültigkeit der Ganzkörperwaschung aus. (Jedoch muss die Gebetswaschung erneuert werden). http://www.binbaz.org.sa/mat/16810 Sollten Unklarheiten noch sein, so bitte ich dich, dich zu melden. |