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Fasten - HAYYAALALislam - 01-05-2013 Assalamualeykum liebe geschwister ich hab im letzten ramadhan nicht alles gefasten erstens weil ich noch nicht praktiziert habe .und 2 ich war in pakistan und da ist es sehr warm. mein frage reicht es einfach das fasten nach zu fasten oder muss mann noch etwas extra machen.. und was sind die bedingungen des fasten ? höffe auf hilfreiche antworten :inshallah: RE: Fasten - Issa Mönks - 01-05-2013 Wa Alaykum Selam Rahmatullah wa barakatuh, Frage: Ich bin in die Vereinigten Staaten gezogen, um dort zu studieren. Ich blieb für fünf Jahre, während denen ich weder betete noch fastete. Allah hat mich rechtgeleitet und ich wurde rechtschaffen, alhamdulillah. Wie kann ich diese Gebete und Fastentage nachholen? Antwort: Wenn die Situation ist, wie du sie beschreibst, und du hast Taubah gemacht und damit begonnen, dem Weg der Rechtleitung zu folgen, dann musst du die Gebete und die Fastentage, die du absichtlich unterlassen hast, nicht nachholen, denn das Unterlassen des Salah ist großer Kufr und führt zur Riddah, selbst wenn derjenige, der nicht betet, die Verpflichtung zum Gebet nicht abstreitet. Dies gilt entsprechend der besseren Ansicht von zwei Gelehrtenmeinungen. Wenn der Apostat wieder Muslim wird, dann ist er nicht verpflichtet, die während seines Abfalls vom Islam verpassten Gebete und Fastentage nachzuholen, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Taubah löscht das aus, was vor ihr war.“ (Überliefert von Imam Muslim, Buch über Iman, Kapitel: „Islam löscht alle vorherigen Sünden“, Nr. 121. Der Wortlaut soll heißen: "Wusstest du nicht, dass der Islam das auslöscht, was ihm vorausging, und die Hajj das auslöscht, was ihr vorausging") Doch zukünftig musst du regelmäßig und pünktlich mit der Gemeinschaft der Muslime in der Moschee beten und im Ramadan fasten. Es ist dir außerdem empfohlen, so viele gute Taten wie möglich zu verrichten sowie freiwillige gottesdienstliche Handlungen wie zusätzliche Gebete, Fasten, das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande, Spenden und weiteres, da Allah sagt: „Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und Iman hat und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (Surah Ta-Ha 20:82)? Wir bitten Allah darum, uns und dich standhaft im Festhalten an der Wahrheit und im Befolgen des richtigen Weges zu machen. Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile Fatawa al-Lajnah al-Da`imah; Kategorie: Salah > Nachholen des Salah wegen Verschlafen oder anderen Gründen; Band 6, Seite 45; Erste Frage der Fatwa Nr. 8569 Das Salah ist ein Akt der Anbetung, der zu bestimmten Zeiten auszuführen ist, und wer ohne Entschuldigungsgrund einen Akt der Anbetung unterlässt, welcher an eine bestimmte Zeit gebunden ist - wie beten und fasten - bis die Zeit dafür vorüber ist, und dann bereut, muss nicht nachholen, was er weggelassen hatte, da dieser Akt der Anbetung durch Den Gesetzgeber an den Anfang und das Ende dieser Zeit beschränkt wurde. Shaykh Ibn Uthaymin, rahimahullah Fataawa al-Shaykh Ibn Uthaymin, 1/322 RE: Fasten - HAYYAALALislam - 02-05-2013 (01-05-2013, 10:17 PM)Issa Mönks schrieb: Wa Alaykum Selam Rahmatullah wa barakatuh,danke akhi aber weist du noch die bedingungen des fasten ? RE: Fasten - Issa Mönks - 02-05-2013 As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, akhi du musst schon genauer werden mit der frage Bedingungen. Was meinst du denn genau RE: Fasten - HAYYAALALislam - 03-05-2013 (02-05-2013, 10:15 PM)Issa Mönks schrieb: As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, tud mir leid akhi ich meine muss mann vor das fasten noch etwas machen das dass fasten gültig wird ein dua sagen oder so etwas allahu alem RE: Fasten - Issa Mönks - 03-05-2013 As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, Ja ach es gibt verschiedene Meinungen bei denn Gelehrten für die Absicht wann man die Absicht fassen muss für das fasten. Es gubt eine Meinung wo man die Absicht für das fasten nach magrib fast fassen muss und es gibt eine Meinung die sagt das es reicht vor dem Fajr gebet die Absicht zu fassen. ich suche mal eben was raus wegen der Absicht ok Ansicht 1: Im Ramadan jede Nacht erneut das Fasten beabsichtigen zu müssen Frage: Sollte die Absicht zum Fasten im Ramadan in der Nacht gefasst werden oder ist es zulässig dies tagsüber zu tun? Um ein Beispiel zu geben: Wenn jemand am Vormittag informiert wird, dass heute Ramadan ist, sollte er das Fasten dieses Tages nachholen? Antwort: Es ist verpflichtend die Absicht in der Nacht vor der Morgendämmerung (Fajr) an jedem Tag von Ramadan zu fassen. Folglich wird man von der Pflicht nicht freigesprochen, wenn man das Fasten tagsüber beginnt, ohne die Absicht zum Fasten in der vorigen Nacht gefasst zu haben. Demzufolge ist es für jemand, der am Vormittag erfährt, dass heute ein Tag des Ramadan ist und dann die Absicht zum Fasten fasst, verpflichtend bis zum Sonnenuntergang (Maghrib) auf die Entkräftungen des Fastens zu verzichten. Sie müssen das Fasten dieses Tages später auch nachholen. Dies basiert auf dem Hadith überlifert von Ibn `Umar unter der Autorität von Hafsa (radiAllahu anha), in dem der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Jeder, der die Absicht zum Fasten nicht vor Fajr gefasst hat, dessen Fasten wird nicht gelten." (überliefert von Imam Ahmad, die Zusammensteller der Sunan [Imam Abu Dawud, Imam Al-Tirmidhi, Imam Al-Nasa´y und Imam Ibn Majah], Ibn Khuzaymah und Ibn Hibban.) Die letzten zwei Imame haben ihn (den Hadith) als marfu authentisch überliefert eingestuft. Diese Regelung gilt für das obligatorische Fasten. Beim frewilligen Fasten ist es erlaubt, die Absicht zum Fasten tagsüber zu machen, wenn seit der Morgendämmerung kein Essen, Trinken oder ehelicher Geschlechtsverkehrt stattgefunden hat. Das liegt daran, weil unter der Autorität von Aisha (radhiAllahu anha) authentisch überliefert wurde, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) eines Tages am Vormittag zu ihr kam und sagte: "Hast du irgendetwas (zu essen)?" - Sie sagte: "Nein." - Der Prophet (sallAllahu wa sallam) sagte: "Dann faste ich." (Überliefert von Muslim in seinem Sahih). Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Ramadan; Band 10; Seite 244-245; Erste Frage der Fatwa Nummer 4352 Ansicht 2: Im Ramadan nicht jede Nacht erneut das Fasten beabsichtigen zu müssen Frage: Muss der Fastende jede Nacht erneut die Niyyah fassen, am nächsten Tag zu fasten oder ist es ausreichend, wenn er am Anfang des Ramadan die Niyyah hat, den Monat zu fasten? Antwort: Es ist ausreichend, am Anfang des Ramadan die Niyyah zu fassen, den Monat zu fasten. Wenn jemand nicht jede Nacht die Niyyah erneut fasst, ist es nicht schlimm, wenn er am Anfang des Ramadan die Niyyah hatte, den Monat fastend zu verbringen. Aber falls jemand aufgrund einer Reise oder Krankheit das Fasten unterbricht, so muss er seine Niyyah erneut fassen, wenn er wieder fasten möchte. Denn durch die Reise oder die Krankheit wurde das Fasten unterbrochen. Scheikh Uthaymin, rahimahullah Fataawa Arkanil Islam - Fatwa Nr. 408 Akhi diese fawta beziehen sich auf das fasten in ramadan aber die Absicht kannst du Minimum nach Magrib fassen oder wenn du morgens auf stehst zum essen das du die Absicht hast fajr fasst ok sonnst akhi kann man die noch ein aussagen geben über das fasten aber du solltest dir mal ein paar Bücher bestellen wo eben du so Sachen direkt nach lesen kannst weil das Thema jetzt ganz zusammen zu fassen wird lang sein und dann glaube ich das die mich hier späteren hahah ok nur eine nasiha von mir an dich Bruder |