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Leasen eines Autos od. Hauses - Druckversion

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Leasen eines Autos od. Hauses - Issa Mönks - 07-05-2013

As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Leasen eines Autos od. Hauses

Das Leasen eines Autos

Frage:
Ein Mann bat seinen Freund darum, ein Auto in bar zu kaufen und es dann an ihn durch hinaus geschobene Zahlung mit zusätzlichem Geld als Profit zu verkaufen. Wird dies als Zins
angesehen?

Antwort:
Wenn ein Mann (A) einen anderen Mann (B) bittet, ein bestimmtes Auto für ihn zu kaufen, welches bestimmte Kriterien, die er (A) festlegt, erfüllen muss und wenn er (A) verspricht, es von ihm (B) abzukaufen, ist es dem Mann (A) erlaubt es von ihm (B) in Bar oder per Ratenzahlung mit einem bestimmten Profitbetrag abzukaufen. Dies ist keine Art des Verkaufs von etwas, das man nicht besitzt, weil derjenige, der um diesen Artikel gebeten wurde (B), es an denjenigen (A) verkauft, der danach gefragt hat, nachdem er (B) ihn gekauft und in Besitz genommen hat. Er hat beispielsweise nicht das Recht, es an seinen Freund zu verkaufen, bevor er es gekauft hat oder nachdem er es gekauft hat, aber bevor er es in Besitz genommen hat, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) das Verkaufen von Waren, bevor sie in Besitz genommen wurden, verboten hat.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 13/152

Anmerkung: Die (A) und (B) Deklaration wurde zum besseren Verständnis hinzugefügt

Er wird ein Haus mieten u. was er bezahlt hat, wird ihm am Ende der Leasing
Periode zurückgezahlt

Frage:
Ich möchte eine Wohnstätte leasen, indem ich einen Pauschalbetrag für die Dauer von 3 Jahren bezahle, so dass ich für diese Zeit keine Miete bezahlen muss. Nachdem diese Zeit abgelaufen ist, wird das Haus an den Eigentümer zurück gegeben und der gleiche Pauschalbetrag wird mir zurück erstattet. Die Vereinbarung kann auch durch gegenseitiges Einvernehmen erweitert werden. Betriebskosten müssen für das Haus monatlich gezahlt werden. Manche Islamgelehrte sind der Meinung, dass dies im Islam nicht erlaubt ist und dass ein bestimmter Betrag notwendigerweise als Miete bezahlt werden sollte. Wenn diese Bedingung erfüllt wird, kann ich einen kleinen Betrag als Miete monatlich bezahlen? [1]

Antwort:
Ibn Qudaamah (rahimahullah) sagte in ‚Al-Mughni‘ (6/436): Jedes Darlehen, bei dem
festgelegt wurde, dass (beim Zurückzahlen) etwas Zusätzliches gegeben werden muss ist haram, ohne Zweifel. Ibn al-Mundhir sagte: Sie stimmen darin überein, dass wenn der Verleiher festlegt dass der Ausleiher etwas Zusätzliches geben muss oder ihm ein Geschenk geben muss und wenn er das Darlehen auf dieser Basis gibt, dann ist das Annehmen des Zusätzlichen (oder des Geschenkes) Riba (Zins). Es wurde von Ubayy ibn Ka’b, Ibn ‘Abbaas und Ibn Mas’ud überliefert, dass sie Darlehen, welche Vorteile (Gewinne) bringen, verboten.“

Shaykh Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte in ‚Al-Sharh al-Mumti’‘ (4/64): Ein Beispiel zu Vorteilen (Gewinnen) als Bedingung eines Darlehens ist, wenn ein Mann (A) zu einem anderen Mann (B) kommt und sagt: “Ich möchte von dir 100.000 ausleihen”, und der (B) sagt: “Aber ich werde dafür in deinem Haus für einen Monat lang (umsonst) leben.” Hier bringt das Darlehen dem Verleiher einen Vorteil, deshalb ist es haram und es ist nicht erlaubt.
Das grundlegende Prinzip bezüglich Darlehen ist, dass sie ein Akt der Güte gegenüber dem Ausleiher sind, aber wenn Bedingungen eingeführt werden, wird es zu einer Geschäftsangelegenheit, und dann beinhaltet es Riba al-Fadl und Riba an-Nasi’ah. Deshalb, wenn jemand beispielsweise von mir 100.000 ausleiht und ich dazu festlege dass ich dafür in seinem Haus für einen Monat leben werde, dann ist es als ob ich ihm 100.000 verkaufe im Austausch für etwas Zusätzliches, welches mein Leben in seinem Haus für einen Monat wäre. Dies ist Riba Nasi’ah, weil es eine Verzögerung beim Aushändigen der Ausleihe ist und es ist Riba al-Fadl, weil es das Geben von etwas Zusätzlichem beinhaltet.
Deshalb sagen die Gelehrten, dass jedes Darlehen, das einen Vorteil (Gewinn) mit sich bringt, Riba ist.“

In ‚Al-Mawsu’ah al-Fiqhiyyah‘ (3/266) heißt es: Die Bedingungen eines Darlehens, damit es gültig ist, sind folgende:
Die erste Bedingung: Der Verleiher sollte keinen Vorteil daraus schlagen. Wenn der Verleiher davon profitiert, indem er das Darlehen gibt, und dazu Bedingungen im Vertrag festlegt oder auf andere Weise dann ist dies haram, und dazu gibt es keine Meinungsverschiedenheiten …“.

[1] Frage gekürzt