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Was tun bei einer Fehlgeburt nach dem 4.Monat ? - Druckversion

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Was tun bei einer Fehlgeburt nach dem 4.Monat ? - BintAbdullah - 10-05-2013

Salam_wr


bismillah


Frage (Nr. 50106):


Mein Ehefrau war schwanger und nach vier Monaten und drei Wochen der Schwangerschaft starb der Fötus im Mutterleib. Was sollen wir tun? Sollte ihm ein Name gegeben und die `Aqīqah geopfert werden? Falls irgendetwas anderes getan werden muss, so hoffe ich, dass ihr uns dabei helfen könnt. Möge Allah euch mit Gutem belohnen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Es gibt eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hinsichtlich der Fehlgeburt, die nach vier Monaten stattfindet. Das, was in den Fatwas unserer vier Scheikhs ausgesagt wird, ist, dass dem Fötus ein Name gegeben werden sollte, er sollte gewaschen und eingewickelt werden und das Totengebet sollte für ihn verrichtet werden. Außerdem sollte er bei den Muslimen begraben und die `Aqīqah sollte für ihn geopfert werden.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Bitte ratet mir in Bezug auf meine Ehefrau. Bevor sie starb, hatte sie eine Fehlgeburt im vierten Schwangerschaftsmonat. Sie nahm ihn und begrub ihn, ohne das Totengebet zu verrichten. Bitte ratet mir, ob ich etwas hätte tun sollen.“

Sie antworteten: „Er hätte gewaschen und eingewickelt werden sollen und das Totengebet hätte für ihn gemäß der korrekten Gelehrtenmeinung verrichtet werden sollen, solange das Alter von vier Monaten erreicht wurde, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Überlieferung bei Abu Dawud und al-Tirmidhi von al-Mughīrah ibn Schu`bah (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Totengebet sollte für die Fehlgeburt verrichtet werden.“ Doch dies wurde nicht getan und du hast nun nichts zu tun.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 8/406).

Und sie sagten: „Wenn das Alter von vier Monaten nicht erreicht wurde, dann sollte das Totengebet nicht verrichtet werden und ihm sollte kein Name gegeben werden oder die `Aqīqah geopfert, denn die Seele ist ihm nicht eingehaucht worden.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 8/408).

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wenn ein Fötus vor dem vierten Monat verloren ging, sollte die `Aqīqah für ihn geopfert werden oder nicht?“

Er antwortete: „Wenn der Fötus vor dem vierten Schwangerschaftsmonat verloren geht, dann sollte keine `Aqīqah geopfert werden und ihm sollte kein Name gegeben oder das Totengebet verrichtet werden und er kann irgendwo begraben werden.

Doch nach vier Monaten ist ihm die Seele eingehaucht worden und daher sollte ihm ein Name gegeben werden und er sollte eingewickelt und das Totengebet sollte für ihn verrichtet werden und er sollte bei den Muslimen begraben und die `Aqīqah sollte für ihn unserer Meinung nach geopfert werden. Einige der Gelehrten sagten, dass die `Aqīqah nicht dargebracht werden sollte, außer wenn er für sieben Tage lebte, doch die korrekte Ansicht lautet, dass die `Aqīqah für ihn geopfert werden sollte, denn er wird am Tag der Auferstehung auferstehen und er wird für seine Eltern Fürsprache halten.“ (As`ilat al-Bāb il-Maftūh, Frage #653).

Zweitens:

Das Blut, welches austritt, wenn der Fötus in diesem Stadium verloren geht, ist Nifās. Daher sollte die Frau nicht beten oder fasten und es ist für ihren Ehemann harām, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Dieses Blut wird als Nifās betrachtet, wenn die Frau einen Fötus verliert, bei dem menschliche Merkmale erkennbar sind.

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Die Gelehrten sagten: Wenn der Fötus herauskommt und menschliche Merkmale erkennbar sind, dann ist das Blut, welches danach austritt, Nifās, und somit sollte sie mit dem Gebet und Fasten stoppen, und ihr Ehemann sollte es vermeiden, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, bis sie rein wird. Wenn der Embryo unförmig ist, dann wird die Blutung nicht als Nifās betrachtet, vielmehr ist es eine irreguläre Blutung, die die Frau nicht vom Beten, Fasten etc. abhält. Die Gelehrten sagten weiterhin: Der Mindestzeitraum, nach dem Merkmale erscheinen, beträgt 81 Tage.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah 1/304, 305).

Siehe auch Frage #37784.

Und Allah weiß es am besten.

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