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Fragen zum Fasten - Druckversion

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Fragen zum Fasten - hussain - 22-07-2013

As salamu alaikum . Ich weis das man während des Fastens es bei wudu mit dem schniefen es nicht übertreiben darf doch leider hab ich es heute getan und habe direkt danach obwohl ich nicht wollte also das war automatisch geschluckt aber ich weis nicht ob ich Schleim oder das Wasser geschluckt habe bin ich jetzt noch am Fasten ? Ich weis sogar noch nicht mehr ob ich das mit übertrieben schniefen absichtlich gemacht habe oder nicht . Und noch ne andere frage also wenn Mann während des Fastens sich selbstbefriedigt dann muss Mann ja 60 Tage fasten wie ist es denn wenn Mann im Monat ramadan an einem Tag nicht am Fasten ist und sich selbstbefriedigt ?wa aleykum assalam

Warte noch auf Antworten bitte Antworten


RE: Fragen zum Fasten - JeyDase - 30-07-2013

Salam

Wenn du das Wasser unabsichtlich geschluckt hast, dann ist dein Fastentag gültig. Die Tatsache, dass du nicht mehr weißt, ob du es absichtlich gemacht hast oder nicht, klingt für mich sehr danach, dass du da an Einflüsterungen des Shaytan leidest (waswas). Manchmal passieren einem Dinge und der Shaytan versucht einem einzureden, man hätte dies oder das mit Absicht gemacht. Falls du solche Erfahrungen schon öfter gemacht hast, würde ich es an dieser Stelle einfach ignorieren - wa allahu alim. Ich bin auch kein Imam - frag den am besten mal in deiner Moschee.

Bei der Masturbation gilt es meines Wissens zu unterscheiden, ob ejakuliert wurde, oder nicht. Die Ejakulation bricht das Fasten - wenn man sie verhindert, ist der Fastentag meines Wissens gültig - wa allahu alim. Nichts desto trotz ist es eine Sünde, wovon man also besser Abstand nimmt.

http://islamqa.com/en/ref/38074 (hier eine Fatwa dazu)

Das Fasten wird also durch das Ejakulieren gebrochen. Da dein Mann an diesem Tag nicht gefastet hat würde ich sagen, dass er durch die Masturbation nicht noch zusätzlich (abgesehen davon, dass es an sich eine Sünde ist) belastet wird (im Sinne von zusätzlichen Tagen, die er fasten muss etc.) - aber das ist nur das, was ich mir denken würde. Ich finde leider keine fatwa dazu.

wa allahu alim