14-07-2008, 09:49 PM
Hier die Übersetzung des ersten Fatwas ins Deutsche:
Fatwa No. 4046
Fundsachen sollten während eines ganzen Jahres bekanntgegeben werden
Frage: Ich fand etwas verlorenes Gold und verkaufte es und gab das Geld als Spende. Meine Absicht ist, wenn ich den Besitzer des Goldes finde, und ihm nicht gefällt was ich getan habe, ihm den Wert des Goldes zu geben, denn ich fand es in der Mitte einer großen Stadt. Liegt hier eine Sünde bei mir, für was ich tat?
Antwort:
Was Du und jeder andere, welcher wertvolle Fundsachen findet, tun sollte, ist dies 2-3 Mal pro Monat während eines ganzen Jahres bekanntzugeben, an Plätzen, an welchen die Menschen sich versammeln. Wenn es vom Besitzer identifiziert wurde, dann gebe es ihm zurück, ansonsten darf der Finder es nach Ablauf eines Jahres behalten, denn der Prophet gab Anweisungen bezüglich dieser Angelegenheit. Eine Ausnahme wird bei Fundsachen, welche in Mekka und Medina gefunden werden, gemacht – Der Finder darf es nicht behalten und es muß für immer angekündigt werden, bis der Besitzer gefunden ist oder der Finder kann es den Verantwortlichen für diese Städte geben, damit sie es dem Besitzer aushändigen, denn der Prophet sagte bezüglich Fundsachen in Mekka: " Fundsachen in Mekka sind niemandem erlaubt, außer ihrem Besitzer.“ Und er sagte: „Ich habe Medina für heilig erklärt, genauso wie Ibrahiem Mekka für heilig erklärt hat.“(Die Authentizität der Hadithe ist Idschma unter den Gelehrten).
Aber wenn die Fundsache von unbedeutendem Wert ist und der Besitzer sich darum nicht schert, wie etwa ein Seil, ein Schnürsenkel oder eine kleine Menge Geld, dann muß der Finder dies nicht bekanntgeben und er kann es benutzen oder es als Spende zugunsten des Besitzers geben. Dies bezieht sich nicht auf verlorene Kamele oder andere Tiere, welche sich selber schützen können vor Wölfen oder dergleichen etc. Es ist nicht erlaubt sie zu behalten, denn der Prophet sagte zu demjenigen, welcher ihn darüber befragte: „Laß es in Ruhe, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Blättern der Bäume fressen, bis es seinen Besitzer gefunden hat.“ (Idschma unter den Gelehrten)
Und Allah ist die Quelle der Stärke.
Fataawa Islamiyah 3/8 Shaykh Ibn Baaz (rahimuAllah)
Und hier die Übersetzung des zweiten Fatwas ins Deutsche:
Auszüge aus Fatwa No. 5049
Regeln bezüglich der Fundsachen (al-luqtah)
Meine Frage ist: Wie lautet die Regel bezüglich Geldes, welches man auf der Straße findet, darf man es behalten?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Die Frage hat mit al-luqtah zu tun, welche eine der Kategorien der islamischen Rechtswissenschaft, im Fiqh ist. Al-luqtah ist Eigentum, welches von seinem Besitzer verloren gegangen ist. Unsere reine Religion lehrt uns, daß Eigentum beschützt und bewahrt werden muß und daß das Eigentum der Muslime heilig ist und beschützt werden muß. Dies beinhaltet al-luqtah oder verlorenes Eigentum.
Wenn Eigentum von seinem Besitzer verloren gegangen ist, muß es unter eine der drei Kategorien fallen:
Erste Kategorie: Es ist etwas, dem die meisten Leute keinen großen Wert beimessen, wie eine Peitsche, ein Leib Brot oder Obst oder ein Stock. In diesen Fällen darf der Finder die Sache behalten, es benutzen und braucht es nicht bekanntzugeben, wegen dem Bericht, welcher von Jaabir überliefert wurde: „Der Gesandte Allahs machte Ausnahmen im Falle eines Stockes, einer Peitsche oder eines Seiles, welches jemand gefunden hat.“ (Abu Dawud)
Zweite Kategorie: Tiere, welche sich selber verteidigen können, weil sie entweder so groß´sind wie Kamele, Pferde, Maultiere, etc. Oder weil sie fliegen können wie Vögel oder Gazellen, welche sehr schnell sind oder Leoparden, welche sich selber verteidigen können. Diese sind haram zu behalten. Sie darf man nicht nach einem Jahr des Bekanntgebens behalten, weil der Prophet sagte: „Laß es in Ruhe, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Blättern der Bäume fressen, bis es seinen Besitzer gefunden hat.“
Und Umar sagte: „Wer immer ein verlorenes Tier an sich nimmt, ist fehlgeleitet“, d.h. er ist ein Sünder.......
Dritte Kategorie: Jede andere Fundsache wie Geld, Gepäck und kleine Tiere, welche sich selbst nicht schützen können.............
(Bezüglich dieser Tiere gibt es detaillierte Regeln, die uns aber jetzt nicht interessieren)
Alles an wertvollen Fundsachen muß als Treuhandgut aufgehoben werden und während eines Jahre bekanntgegeben werden an Plätzen wo sich die Menschen gewöhnlich versammeln.
Es ist niemandem erlaubt, etwas aufzuheben, es sei denn, er ist sich sicher daß er damit verantwortlich umgehen kann und die nötigen Bekanntgebungen einhalten kann, wegen des Hadith von Zayd ibn Khaalid al-Juhani r.a. welcher überlieferte daß der Gesandte Allahs wegen verlorenem Gold und Silber gefragt wurde und gesagte hat: „ Verwalte den Geldbeutel (oder kenne die Details der Fundsache gut) und kündige ihn während eines Jahres an. Wenn niemand sich meldet, dann verfüge darüber und es ist wie eine anvertraute Sache in deinen Händen. Und wenn der Besitzer eines Tages erscheint, gib es ihm.“
Die Bedeutung des Bekanntgebens während eines Jahres ist, daß man es an Plätzen wie der Moschee oder dem Marktplatz (Einkaufszentrum), wo sich die Menschen versammeln, bekanntgibt.......In der ersten Woche, nachdem es gefunden wurde, sollte es jeden Tag bekanntgegeben werden (oder ausgerufen werden). Danach soll es so oft bekanntgegeben werden, wie es unter den Leuten üblich ist.
Dies war die Methode in der Vergangenheit. Heutzutage sollte man jegliche Methode anwenden, welche normalerweise üblich ist. Wichtig ist, daß man das Resultat am Ende bekommt, nämlich daß es dem Eigentümer ausgehändigt werden kann.
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Von al-Mulakhkhas al-Fiqhi durch Shaykh Saalih ibn Fawzan Aal Fawzaan, S. 150.