28-07-2008, 11:51 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2008, 11:33 AM von DawaAhluSunnah.)
Gesichtsschleier im Ihram nicht erlaubt
136. Frage: Als ich 'Umrah machte, trug ich einen Gesichtsschleier und wusste nicht, dass es nicht erlaubt ist. Was ist die Sühne für dies?
Antwort: Da der Niqab (Gesichtsschleier) eines der Dinge ist, die im Zustand des Ihram nicht erlaubt sind, ist es für die Frau, die einen solchen trug eine Pflicht, eine Gegenleistung zu erbringen, in diesem Fall ist es ein Opfer zu bringen: 60 Arme speisen oder drei Tage fasten. Allerdings gilt dies unter der Bedingung von Wissen und Kenntnis. Falls Sie ihn (den Niqab) trugen und Sie wussten nichts von dieser Regelung oder Sie hatten vergessen, dass Sie sich im Ihram befand oder dass es verboten ist, so brauchen Sie keine Gegenleistung zu erbringen, denn diese ist für diejenigen, die etwas mit Bedacht tun.
Schaikh Ibn Jibreen