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01-08-2008, 01:07 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-08-2008, 01:07 AM von Sirat al-Mustaqim.)
Assalamu Alaikum,
das absichtliche entblößen eines Teils der ´Awrah während des Gebets gehört zu den Handlungen die das Gebet ungültig machen. Wenn dies jedoch unbeabsichtigt geschah und ein Teil der ´Awrah aufgrund eines Unfalls entbößt wurde oder ein großer Teil entblößt wurde und man ihn schnell wieder zudeckt, dann ist das Gebet insha'Allah nicht ungültig.
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Assalamu Alaikum,
guck mal unter Punkt 2:
http://www.islam-qa.com/en/ref/87749
Zitat:ukhti das stimmt schon...cih trainnier ihn nur so :))
Was meinst du genau, Akhi?
Achso jetzt verstehe ich, du beziehst dich auf mich