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180. Frage: Beziehungen vor der Heirat
#1
Beziehungen vor der Heirat


180. Frage: Wie ist die Ansicht der Religion bezüglich [vorehelicher] Beziehungen?


Antwort: Wenn der Fragesteller mit vor der Heirat meint, vor dem Vollzug der Heirat aber nach dem Vertrag *, dann schaden derartige Beziehungen nicht, denn die Frau ist kraft des Vertrages seine Ehefrau, auch wenn sie die Ehe noch nicht anständig vollzogen haben. Wenn es allerdings vor der Heirat ist, wie während der Zeit der Vereinbarung oder so, dann ist ein Kontakt verboten und nicht erlaubt. Es ist einem Mann nicht erlaubt, die Gesellschaft einer Frau zu genießen, mit der er nicht verwandt ist, [er darf] weder mit ihr sprechen, sie ansehen noch mit ihr allein sein. Es steht fest, dass der Prophet Sas sagte:

لا يخلون رجل بامرأة إلا مع ذي محرم، ولا تسافرامرأة إلا مع ذي محرم

"Ein Mann darf nicht mit einer Frau allein sein, außer in Anwesenheit ihres Mahrams. Und eine Frau darf nicht reisen, außer mit einem Mahram."**


Zusammengefasst bedeuet das, wenn der Kontakt oder die Gesellschaft nach dem Abschluss des Ehevertrags stattfindet, dann schadet es nicht. Wenn er vor der Heiratszeremonie stattfindet, auch nach dem Antrag und seiner Annahme, ist es nicht erlaubt. Solches Verhalten ist ihm verboten, denn die Frau ist keine Verwandte und [noch] nicht seine Ehefrau, bis der Ehevertrag abgeschlossen ist.






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*Hier bezieht sich der Schaikh auf eine Handlungsweise, die in der muslimischen Welt ganz gewöhnlich vorkommt. Manchmal ist der Ehevertrag abgeschlossen, aber die Beidenwerden für einige Zeit noch nicht als Ehemann und Ehefrau zusammen leben. Sobald der Ehevertrag ausgefertigt ist, sind die Beiden Ehemann und Ehefrau, und gesetzlich frei, sich auch so zu verhalten (auch wenn der "Brauch" es anders sagen könnte). Dies darf nicht mit der Zeit der Verlobung/Vereinbarung verwechselt werden. Während dieser Zeit haben sich die Zwei einverstanden erklärt, heiraten zu wollen, aber sie haben den Ehevertrag noch nicht abgeschlossen und sind noch nicht wirklich Ehemann und Ehefrau geworden.

**Berichtet bei Muslim, Al-Bukhary hat etwas Ähnliches.

Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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