Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Die dem Ehemann zustehenden Rechte
#1
Salam_wr

Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers

Alles Lob gebührt Allah, und Ehre und Heil auf dem Gesandten Allahs

Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaft wurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitig optimal ergänzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnen möglich macht, gemeinsam ein glückliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu führen.

Über den allgemeinen Umgang der Frau mit ihrem Ehemann im Islam sagt Allah der Erhabene:

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"...Wahrlich, ihr habt Rechte gegenüber euren Ehefrauen, und eure Ehefrauen haben Rechte euch gegenüber..." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii)

Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehen in einer islamischen Ehe dem Ehemann zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechte zu:

Gehorsam im Guten: Da es in jeder Gemeinschaft eine Führung geben sollte, hat Allah eine solche auch für die familiäre Gemeinschaft bestimmt. Sie obliegt hier dem Ehemann, der am Tag der Auferstehung über die ihm auferlegte Verantwortung in diesem Bereich zur Rechenschaft gezogen wird. Allah der Erhabene sagt:

"Wenn sie (die Ehefrauen) euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie." (Qur'an 4: 34)

Der Gehorsam der Frau ist somit ein Recht des Ehemannes, solange er diesen Gehorsam nicht für etwas einfordert, das Allah verboten hat, das also nach islamischer Regelung nicht erlaubt ist. Eine Grundregel des Islam lautet: Es darf keinem Geschöpf gehorcht werden, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer -also gegenüber Allah- bedeutet.

Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)

Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Die beste Ehefrau ist die, die dich erfreut, wenn du sie anblickst, und die dir gehorcht, wenn du sie anweist, und die deinen Besitz an ihr selbst und an deinem Vermögen bewahrt, wenn du abwesend bist." (Überliefert bei Abi Dawuud)

Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Die Frau ist der Hüter über das Haus ihres Ehemannes und über seine Kinder, und sie ist für diese verantwortlich." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)

Verbleiben im eigenen Heim und Nichtempfangen von Besuch, dem der Ehemann abgeneigt ist: Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht. Allah der Erhabene sagt:

"Haltet euch (o ihr Frauen) in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." (Qur'an 33: 33)

Verlässt eine Frau ihr Heim ohne Erlaubnis des Ehemannes, um an einem anderen Ort zu wohnen (wie z.B. bei ihren Eltern), so ist der Mann nicht mehr verpflichtet, für ihren Unterhalt aufzukommen. Dies gilt für die Zeit ihrer unerlaubten Abwesenheit.

Auch ist es ein Recht des Ehemannes gegnüber seiner Frau, dass sie keinen Besuch empfängt, dem er abgeneigt ist.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte über die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Frau:

"...und dass sie (eure Ehefrauen) niemanden, dem ihr abgeneigt seid, in euer Haus einladen." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii)

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte auch:

"...Und sie (die Ehefrau) darf niemanden in sein Haus einladen, außer mit seiner Erlaubnis." (Überliefert bei Al-Bukhaari)

Erfragen der Erlaubnis des Ehemannes, freiwillig in seiner Anwesenheit zu Fasten: Bei Anwesenheit ihres Ehemannes ist die Frau verpflichtet, ihn um Erlaubnis zu fragen, wenn sie freiwillig fasten möchte.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Es ist keiner Frau erlaubt zu fasten, wenn ihr Ehemann zugegen ist, außer mit seiner Erlaubnis." (Überliefert bei Al-Bukhaari)

Dies sind die wichtigsten Rechte, die dem Ehemann in einer islamischen Ehe zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechten zusteht.

Die festgeschriebenen Rechte und Pflichten innerhalb der islamischen Ehegemeinschaft sollen garantieren, dass Mann und Frau in der Ehe gleichermaßen Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen Wort Sakiina) finden.

"Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (Qur'an 30: 21)

"Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wärme, und ihr seid ihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wärme." (Qur'an 2: 187)

Autor : Muhammad S. Al-Almany
#2
Zitat:Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt.
"Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)

Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)

Zitat:Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar.
Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?

Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.


Also desto viel REchte man der Frau gibt,gibt es dennoch Dingt die..... sind
#3
Salam


Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau in der Ehegemeinschaft wurden von Allah dem Allweisen so bestimmt, dass sie sich gegenseitig optimal ergänzen und zusammen die Einheit bilden, die es ihnen möglich macht, gemeinsam ein glückliches Leben im Diesseits und im Jenseits zu führen.

Über den allgemeinen Umgang des Mannes mit seiner Ehefrau im Islam sagt Allah der Erhabenen:

"...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

Abi Hurairah (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) zu seinen Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) sagte:

"...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die besten Charachtereigenschaften gegenüber ihren Frauen haben." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf beiden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen am besten ist." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ibn Maajah)

Und der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"...Wahrlich, ihr habt Rechte gegenüber euren Ehefrauen, und eure Ehefrauen haben Rechte euch gegenüber..." (Überliefert bei At-Tarmidhii und An-Nasaaii)

Folgende, von Allah dem Erhabenen festgeschriebenen Rechte stehen in einer islamischen Ehe der Ehefrau zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechte zu:

Versorgung und Unterhalt: Der Mann hat gegenüber seiner Ehefrau die Pflicht, sie je nach seinen Möglichkeiten mit allem Nötigen an Unterkunft, Nahrung und Kleidung zu versorgen.

Gerechte Teilung: Ist der Mann mit mehr als einer Frau verheiratet, so steht den Ehefrauen die größtmögliche Gerechtigkeit von Seiten des Mannes zu. Er darf auf keinen Fall eine der Frauen bevorzugen, während er eine andere vernachlässigt.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Wer zwei (Ehe)frauen hat und einer von ihnen auf Kosten der anderen mehr zugeneigt ist (ihr mehr Aufmerksamkeit zukommen lässt als der anderen), der wird am Tag der Auferstehung kommen, und eine seiner Körperhälften wird herabhängen." (Überliefert bei Ahmad)

In einer anderen Überlieferung bei At-Tirmidhii sagt der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm): "Wenn ein Mann zwei (Ehe)frauen hat und keine Gerechtigkeit zwischen ihnen walten lässt, wird er am Tag der Auferstehung kommen, und seine (eine) Körperhälfte wird herabhängen."

Besonders wichtig in der Frage der Gerechtigkeit zwischen mehreren Ehefrauen ist die gerechte Aufteilung des nächtlichen Verbleibs des Ehemannes. Er muss diesen auf gerechte Weise unter seinen Ehefrauen aufteilen. Ob eine Frau ihre Monatsregel oder Nachgeburtsblutungen hat, während derer im Islam der Beischlaf streng verboten ist, spielt bei dieser Aufteilung keine Rolle.

Heiratet ein schon verheirateter Mann erneut, so stehen der neuen Ehefrau sieben aufeinanderfolgende Nächte zu, wenn es sich um eine Jungfrau handelt, und drei aufeinanderfolgende Nächte, wenn es eine Frau ist, die bereits schon einmal verheiratet war.

Beabsichtigt der Mann, zu verreisen, und möchte eine oder mehrere Ehefrauen mitnehmen, so soll er entsprechend dem Beispiel des Propheten Muhammad -Ehre und Heil auf ihm- zwischen den Ehefrauen losen, wenn es unter den Frauen zu keiner einvernehmlichen Einigung darüber kommt (Überliefert von 'Aaisha, bei Al-Bukhaari und Muslim).

Allgemein ist erlaubt, dass eine der Ehefrauen zu Gunsten einer anderen freiwillig auf einen ihr zustehenden Anteil verzichtet.

Islamische Bildung: Der Mann hat die Verpflichtung, seiner Ehefrau all die Dinge zu lehren, die ein Muslim über seine Religion wissen muss. Dies sind alle islamischen Regelungen, die sämtliche, individuellen Handlungen und Tätigkeiten des jeweiligen Muslim betreffen.

Rechtleitung: Der Mann ist innerhalb seiner Möglichkeiten verantwortlich für die Rechtleitung seiner Ehefrau und Kinder. Die Frau hat somit das Recht, dass ihr Ehemann alles ihm Mögliche tut, um ihr im Jenseits den Zutritt ins Paradies zu ermöglichen. Dies beinhaltet, dass er sie zur Einhaltung der islamischen Regelungen anhält, sie dazu ermuntert und darin unterstützt, das zu tun, was Allah gefällt und ihr das verwehrt und sie vor dem schützt, was Allah verabscheut.

"Und befiel deinen Angehörigen, das Gebet (zu verrichten), und sei beharrlich darin." (Qur'an 20: 132)

Körperliche Freude an ihrem Ehemann: Ein Ziel der islamischen Ehe ist, die absolute Keuschheit des Mannes und der Frau ausserhalb einer islamisch-ehelichen Beziehung zu bewahren. Deshalb ist im Islam eine für beide Ehepartner erfüllte und glückliche Sexualität in der Ehe sehr wichtig. So hat die Frau im Islam ein festgeschriebenes Recht auf körperliche Freude an ihrem Ehemann. Der Mann sollte deshalb die sexuellen Bedürfnisse seiner Ehefrau entsprechend seinen Möglichkeiten erfüllen. Ist es ihm nicht möglich, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden (z.B. aufgrund von Abwesenheit, mangelnder Gesundheit, Stress etc.), so hat er die Pflicht, zumindest einmal innerhalb von vier Monaten die sexuelle Beziehung zu seiner Frau zu pflegen, sofern sie dies verlangt. Allah der Erhabene sagt:

"Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Zeit der Enthaltung von vier Monaten." (Qur'an 2: 226)

Dies sind die wichtigsten Rechte, die der Ehefrau in einer islamischen Ehe zusätzlich zu den von beiden Ehepartnern gemeinsam genossenen Rechten zusteht.

Die festgeschriebenen Rechte und Pflichten innerhalb der islamischen Ehegemeinschaft sollen garantieren, dass Mann und Frau in der Ehe gleichermaßen Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit (zusammengefasst in dem arabischen Wort Sakiina) finden.

"Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Ehepartner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Sakiina (Geborgenheit, Ruhe und Zufriedenheit) findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (Qur'an 30: 21)

"Sie (eure Ehefrauen) sind euch Schutz und Wärme, und ihr seid ihnen (euren Ehefrauen) Schutz und Wärme." (Qur'an 2: 187)
#4
Hallo,

Kezorm schrieb:
Zitat:Zum Gehorsam der Ehefrau gehört auch, dass sie dem Wunsch ihres Ehemannes nach Intimität innerhalb des von Allah Erlaubten nachkommt.
"Wenn der Mann seine Ehefrau zu seinem Bett ruft und sie ihr Kommen verweigert und er so die Nacht zornig auf sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen (bis sie den Morgen begeht)." (Überliefert bei Al-Bukhaari, Muslim und anderen)

Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)

Da machst du es dir zu einfach,eine Vergewaltigung geschiet mit Gewalt gegen den Willen der Frau.In diesem Fall jedoch geht es darum das man sich in der Ehe gegenseitig vor Zina,Unzucht schützt bzw. schützen soll.Der Begriff "Eheliche Pflichten",das ist es worum es geht.Die Begierde des Mannes und der Frau nach körperlichem Kontakt mit dem anderen Geschlecht ist eine normale und nicht tadelnswerte Sache die jeder Mensch hat.Es ist ein Bedürfnis,das man Stillen soll und (gerade auf lange Zeit gesehen) auch muss um sich vor Unzucht zu schützen.Als Ehepartner hat man die Pflicht seinen Partner sogut es einem möglich ist vor dieser Gefahr zu schützen - es sei denn es ist einem zb. gesundheitlich gerade nicht möglich,starke Kopfschmerzen usw. Wer sich seinem Partner jedoch ohne triftigen Grund verwährt,und es so hindert das der "Durst" gestillt werden kann setzt Ihn/Sie einer grösseren Gefahr aus (als im Normalfall) in Zina zu fallen,Unzucht zu begehen.Ausserdem wird so verhindert das zb. eine Frau die Sexualität zu einem Druckmittel gegen ihren Mann macht um über ihn zu herrschen,ihn zu lenken,was gerade in dieser Gesellschaft nicht ungewöhnlich ist.Auch wenn in diesem Hadith nur von der Frau gesprochen wird gilt dies für beide Ehepartner,zb. darf ein Mann zb. um Handel zu treiben nicht länger als 6 Monate von seiner Ehefrau getrennt sein um sie nicht in zu grosse Versuchung zu führen,Sie kann aber auch darauf bestehen das es weniger als dies dauert.Und es gibt auch in der islamischen Geschichte Beispiele wo die Frau vor Gericht ihren Mann angeklagt hat seinen "Ehelichen Pflichten" nachzukommen.

Ein Hadith dazu:
Zitat:"Ich ging, um meinen Bruder im Glauben, Abu Dardaa (t), zu besuchen, und als ich ankam, wurde ich von seiner Gattin (t) begrüßt, die sehr einfache Hauskleidung trug. Angesichts dessen fragte ich sie: 'Was ist los mit dir? Warum trägst du so einfache und schlichte Kleidung und nicht etwas Passenderes, um deinem Ehemann zu gefallen?' Sie sagte: 'Dein Bruder, Abu Darda (t), besitzt, aus welchem Grund auch immer, kein Interesse an dieser Welt und ihren Angelegenheiten. Er verbringt seine Nächte im Gebet und die Tage fastend!' Dann kam Abu Darda (t), hieß Salman (t) willkommen und bot ihm etwas zu essen an. Salman (t) fragte: 'Warum isst du nicht mit mir?' Abu Darda (t) sagte: 'Ich faste.' Salman (t) sagte: 'Ich schwöre bei Allah, dass du dein Fasten brechen musst und mit mir isst.' Abu Darda (t) brach sein Fasten und aß mit Salman (t). Salman (t) verbrachte die Nacht bei Abu Darda (t). Der letztere stand in der Nacht auf und betete einige Nachtgebete. Salman (t) hielt ihn davon ab und sagte: 'Dein Körper hat bestimmte Rechte an dir; und deine Familie hat bestimmte Rechte an dir. Faste einige Tage und brich das Fasten an anderen, nähere dich deiner Gattin und erfülle ihre Bedürfnisse. Gewähre jeder Person das ihm zustehende Recht.' Kurz vor Sonnenaufgang erlaubte Salman (t) Abu Darda (t) aufzustehen und zu beten. Beide standen auf, verrichteten die Gebetswaschung und einige Gebete, dann machten sie sich auf zur Moschee, um FaÄŸr zu beten. Nach dem Gebet mit Allahs Propheten ® berichtete Abu Darda (t) dem Propheten ®, was Salman (t) gesagt und getan hatte. Der Prophet Allahs ® bekräftigte: "Salman hat die Wahrheit gesprochen."

Berichtet in Buhari

Der Schutz vor Zina,ist nunmal eines der Gründe wieso man im Islam heiratet,Alhamdulillah.

Zitat:
Zitat:Bewahrung seines Besitzes und seiner wie ihrer eigenen Ehre: Ein weiteres Recht des Ehemannes gegenüber der Frau stellt ihre Wahrung seines Besitzes sowie seiner wie ihrer Ehre dar.
Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?

Dann begeht Sie eine Sünde,was dann wäre kommt darauf an wie Sie die Ehre nicht bewahrt hat,was für eine Sünde Sie begangen hat.Du scheinst hier auf die Ehrenmord Geschichten abzuzielen,dies ist aufjedenfall nicht das was islamisch gesehen darauf folgt.Aber ich möchte hier auch nicht alles wieder erläutern was immer und immer wieder durch gekaut wird.Liess dich einfach wenn du interesse hast im Forum in diese Richtung durch.

Zitat:
Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.

Hawa,"Luft",also Gelüste oder anders gesagt eben deine Ansicht.Da gibt es nichts zu erklären,wen das für dich so klingt dann ist es halt so.Für uns ist die Ehefrau kein Kind und Sie wird es auch nicht dadurch das der Mann ein gewisses Recht über Sie hat weil Er sich vor Allah swt. für Sie rechtfertigen muss,da der Mann der Schäfer der Familie ist,Alhamdulillahi Rabbil Alemin.

Wenn du mehr über dieses Thema lesen willst empfehle ich dir diese PDF:
Frauen im Schutz des Islam (Ziel speichern unter...)

mfg,
IbnAdam
#5
Salam

jeder der ehepartner ist verpflichtet, jeweils denn andern auf gute art und weise zu behandeln.Die ehe im isam ergänzen sich zusammen und bilden eine einheit.die sollen gemeinsam ein glückliches leben im dieseits und jenseits führen,mit respekt freundlichkeit,geduldund gegenseitige nachsicht und rücksicht .der islam legt eine besonders großen wert auf eine gute umgangsweise mit der frau beweis findest du hier :

"...Und geht in guter/ rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um." (Qur'an 4: 19)

Und 'Aaisha, die Ehefrau des Propheten Muhammad –Segen und Heil auf beiden- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:

"Der Beste unter euch ist der, der am besten zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen ist. Und ich bin der unter euch, der zu seiner Ehefrau/ zu seinen Angehörigen am besten ist." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ibn Maajah)

Von 'Aaisha –Allahs Wohlgefallen auf ihr- wissen wir auch, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Die Gläubigen mit dem vollkommensten Iimaan (Glaubensstärke) sind die unter ihnen, die die beste Verhaltensweise/ die besten Charakterzüge haben und die am freundlichsten mit ihren Ehefrauen/ mit ihren Angehörigen umgehen." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ahmad)

Und Abi Hurairah –Allahs Wohlgefallen auf ihm- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- zu seinen Gefährten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- sagte:

"...Und die besten unter euch sind die, die die beste Umgangsweise/ die besten Charachtereigenschaften gegenüber ihren Frauen haben." (Überliefert bei At-Tirmidhii und Ahmad)

zu deiner theorie mit der vergewaltigung :

"Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher/ guter Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Qur'an 2: 228)

"Allah legt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Qur'an 2: 286)
#6
Salam

ihr seit super, da brauch ich ja ncihts mehr dazu zu sagen....solche user mag ich :))

Wasalam
#7
Fremder schrieb:Salam

ihr seit super, da brauch ich ja ncihts mehr dazu zu sagen....solche user mag ich :))

Wasalam

lol das ist ja ein lob das ich das noch mit erleben darf
#8
selam aleikum,

Zitat:Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)

in der Ehe gibt es Pflichten liebe Schwester. Wenn jemand dieses verinnerlicht hat und beide miteinander gut harmonieren dann werden sie schon einen Weg finden. Welcher Mann der seine Frau liebt würde sie vergewaltigen ausserdem? eben keiner. Die Männer habe viele Pflichten, wie zum Beispiel für die Familie sorgen, dass musst du als Frau nicht, ich meine arbeiten gehen. Ausserdem wie der Bruder schon erwähnt hat, gibt es viele Frauen die den GV ausnutzen um ihr Männer zu drohen, "wenn du dies und jenes nicht machst dann.... usw". Ich denke es ist ein Schutz, damit der Mann nicht Augen für andere hat und unzucht begeht usw, und somit eine schwerwiegende Sünde begehen würde..


Zitat:Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?

wie meinst du das, indem sie unzucht macht, also untreu ist? tja dann begeht sie Zina und dafür gibt es in islamischen Ländern Bestrafungen, wobei dort wieder 4 Zeugen es gesehen haben müssten, so schnell wird sie also nicht verurteilt, da siehst du mal wie die Frau in Schutz genommen wird obwohl sie in Unrecht ist.


Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.

sehe ich ganz anders. Es ist wieder ein Schutz. Wenn ihr was passieren sollte, wo soll ihr Mann nach ihr suchen. Ausserdem ist es irgendwo eine selbstverständlichkeit dass man sagt wo man hingeht, bei jedem bisschen tut man es mit der Zeit nicht mehr. Zumindest bei denen die ich kenne. Die Ehemänner verlangen ja nicht danach unbedingt aber sie haben das Recht dazu. Wenn ich einkaufen gehe aber weiss ich komme später, dann sage ich bescheid. Zum Brotkaufen um die Ecke rufe ich auch nicht an, weil es selbstverständlich ist irgendwo. Wie gesagt irgendwann findet man einen mittelweg






Zitat:Also desto viel REchte man der Frau gibt,gibt es dennoch Dingt die..... sind

achso, dass ist deine Meinung. Die Frauen haben auch viele Rechte, sie kann zum beispiel dass was sie verdient für sich behalten, der Mann muss trotzdem für sie sorgen. Leider habe ich dazu keine quelle, hatte uns mal eine hoca erzählt. Inshallah stimmt es, wenn nicht bitte ichum Korrektur.

Wasalam
#9
1.Ich bedanke mich für eure guten Erklärungen.Mir war natürlich bewusst,dass es einen Grund hat,aber ich versuche es mir in der Praxis vorzustellen. Es wurde vom möglichen Druckmittel der Frau gegenüber dem Mann gesprochen, aber wie schaut es aus,zb wenn der Mann eine Sucht zur Intimität mit seiner Frau entwickelt,dann hätte er durch den HAdith ein Druckmittel. Hoffe ihr versteht was ich ansprechen möchte.Denn wenn es zu oft vorkommen sollte,dass die Frau auf Grund dieser Verpflichtung auf Ihren Mann eingeht,könnte dies auch zu Problemen in der Beziehung führen.

2. Wollte nicht auf Ehrenmorde eingehn,weil mich dieses durch die Medien erfundenen Wort nervt und ich im keinsten mit dem Islam verbinde.ABer um ehrlich zu sein,könnte ich mir vorstellen,dass dies als Grundlage dient,für Leute die Ihren Glauben falsch praktizieren u ausleben u es daher zu solchen Taten kommt.Sicherlich darf man viele Menshcen nicht als Quelle nehmen aber doch momentan besteht bei mir noch der Eindruck,dass die Ehre der Familie,des Mannes auf den Schultern der Frau liegt,was hier und da zu erhlosem Verhalten der Männer führt. ICh gehe davon aus, dass das Hüten der Ehre auch für dem Mann gilt, richtig?

3. Ich stimme vollkommen zu,dass man entsprechende Nachrichten gibt,wenn etwas nicht wie geplant verläuft,denn dies dient sehr zur beruhigung des Partners.Auch die Absprache was gemacht wird gehört dazu.Ich hatte nur das Wort Kind benutzt weil Kinder auch fragen ob sie raus dürfen.



Bitte um ne ERklräung von:
"Es ist keiner Frau erlaubt zu fasten, wenn ihr Ehemann zugegen ist, außer mit seiner Erlaubnis."

danke
we salam
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
4 Gast/Gäste