Ich glaube die Rede ist von "Tawriyyah", womit mehrdeutige Anspielungen gemeint sind: Wenn man z.b. zu einer Person etwas mehrdeutiges sagt und etwas anderes meint, als das, was die Person darunter wahrscheinlich verstehen würde. Es gibt einige Gelehrte die es als erlaubt betrachten, andere als makruh (verpönt).
Es heißt, dass Gelehrte wie al-Mizzi und Ibn Kathir (rahimahullah), davon Gebrauch machten, denn die Ash`ariyyah-Sekte behauptet, dass Ibn Kathir (rahimahullah) ein Ash`ary war, u.a., weil er an der Universität "Dar ul-Hadith al-Ashrafiyyah" in Damaskus lehrte und an dieser Universität durften einst nur Lehrer unterrichten, die die `Aqida der Ash`ariyyah vetraten. Es wird gesagt, dass Ibn Kathir (rahimahullah) sich als Ash`ary ausgab (er wandte somit Tawariyyah an), um dort lehren zu können, da er in Wirklichkeit gar kein Ash`ary war und die Ash´ariyyah damals sehr viel Macht besaßen - wa Allahu a´lam.
Man darf dies jedoch auf keinen Fall mit dem Lügen gleichsetzen oder meinen, dass das Lügen erlaubt sei, auch ist Tawriyyah nicht uneingeschränkt erlaubt. Das ist aber wie gesagt eine Fiqh-Angelegenheit in der es unterschiedliche Gelehrtenmeinungen gibt.