09-04-2008, 08:24 PM
oben das mit die WEIBER...das sind immer übersetzungen von kuffar...da muss man immer aufpassen
Alles was die Sure (004)-An-Nisa betrifft z.B. Tafsir,Haditen oder sonstiges
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09-04-2008, 08:24 PM
oben das mit die WEIBER...das sind immer übersetzungen von kuffar...da muss man immer aufpassen
09-04-2008, 08:31 PM
ok Bruder danke für die warnung
wassalam alaykum
09-04-2008, 11:33 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2008, 11:42 PM von kazeem.)
salam allaikum
@kezorm auflehnung (nusuz): das islamische recht in beiden fällen des nusuz von mann und frau ähnlich und parallel. die frau ist wie der mann verpflichtet, drei phasen mit drei verhaltensweisen durchzuführen: 1. phase der besinnung und der gütigen ermahnung des mannes. hier muss die frau ihrem auflehnenden mann ins gewissen reden und ihn an seine gehorsamkeitspflicht gegenüber allah swt erinnern; sie soll immer wieder mit geduld und ausdauer versuchen - auch hier zeitlich unbegrenzt, ihren mann zur besinnung zu bringen und nicht zuletzt ihn vor den schweren folgen eines familienschadens zu warnen. 2. phase der letzten warnung. wenn die frau sieht, dass die massnahmen der ersten phase erfolglos geblieben sind und dass der mann weiterhin in seinem unrecht verharrt, so muss sie ihn sobald wie möglich vor der göttlichen strafe im jenseits und vor den weltlichen gerichtsmassnahmen warnen. 3. phase der rechtlichen Maßnahmen Die Frau soll in dieser letzten Phase die Familienangehörigen des Mannes verständigen und sie bitten, ihre Beschwerde gegen ihn anzuhören. Man muss hier auf die Wichtigkeit der Familie in der islamischen Gesellschaftsordnung hinweisen und darauf, dass zerrissene Familien und Familien ohne Autorität gegenüber ihren Angehörigen, wie es in Europa der Fall ist, nicht dazu in der Lage sind, wirksam die Gefahr einer Scheidung zu bannen. Deshalb muss der Islam die göttliche Ordnung, die unteilbar ist, ganz und gar und in jeder Hinsicht durchsetzen. Nun zurück zu unserem Fall: Können die Familienangehörigen des Ehemannes der Frau nicht helfen, ist sie nunmehr berechtigt, das Gericht anzurufen. Der Richter wird zunächst versuchen, den Mann zum richtigen Verhalten zu ermahnen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist verhängt der Richter über ihn eine oder mehrere Strafen - je nach Schwierigkeitsgrad des Falles. Das Strafmaß fängt mit einer Geldstrafe an, welche meistens zugunsten der Frau entrichtet wird, falls sie von ihrem Mann finanziell nicht ausreichend unterstützt wird, und reicht bis zu körperlicher Züchtigung und Haft, bis der Mann alle Rechte seiner Frau erfüllt hat, insbesondere was Geldschulden betrifft. Nach der malikitischen Schule kann der Richter die Frau ermächtigen, sich ihrem Mann zu verweigern, eheliche Verpflichtungen einzustellen und gegen ihn den Hagr als Druckmittel anzuwenden. In Punkte Hagr und körperlicher Züchtigung sind Mann und Frau vor dem Gesetz gleich. Der Unterschied liegt darin, dass: 1. der Mann den Hagr ohne richterliche Veranlassung ausüben kann, 2. der Mann auf Veranlassung des Richters von der Vollzugsbehörde gezüchtigt wird, während die Frau ihre Züchtigung von ihrem eigenen Mann erhält, in ihrer Wohnung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wir sind zu der Schlussfolgerung berechtigt, dass der Islam der Frau mehr Schonung und Schutz gibt als dem Mann. Denn durch das Züchtigungsrecht des Mannes braucht die Frau nicht auf Grund einet; Anzeige ihrer Nachbarn von einer Polizeistreife; geholt zu werden, um sich in einem Protokoll in der Polizeistation verantworten zu müssen. Nach islamischem Recht genügt es völlig, dass die Beschwerde dem Ehemann der Frau vorgetragen wird, der Maßnahmen in "vier Wänden" nach seinem Ermessen ergreift, die meistens, wie die Praxis gezeigt hat, völlig ausreichen. Hagr = Das Verlassen des Ehebetts quelle Die Scheidung nach islamischem Recht Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul IB Verlag Islamische Bibliothek wasalam
10-04-2008, 01:28 PM
Danke Kazeem für Deine Mühe- der Artikel aus der Islamischen Bibliothek ist wirklich sehr lehrreich, schukran &barakallahu fika:muslima:
10-04-2008, 04:40 PM
maschaALLah bruder...barakallahu fiek kazeem....
25-09-2008, 12:18 PM
liebe Geschwister, in meiner Deutschübersetzung des Koran steht als Übersetzung der Sure AN Nisa ...DIE WEIBER ! Ist das richtig übersetzt, oder müsste das nicht DIE FRAUEN heissen. ??? Irgendwie klingt ..Die Weiber.. etwas beleidigend, und da ich der Weltbildverlagsübersetzung nicht so hundertprozentig traue, wollte ich doch mal fragen ob es richtig ist. Es kann ja auch sein, dass der Begriff WEIBER vor langer Zeit nicht so negativ wirkte wie heute... Ich las mal vor einiger Zeit von einer Übersetzung, die man über Abu Hamza bestellen kann...hat jemand den Link dazu biiiite???
25-09-2008, 12:22 PM
welche überstetzung hast du denn? Ich kann dir eine Koran übersetzung schenken,... frag aber erstmal bei den Moderatoren nach ob dies möglich ist...
25-09-2008, 12:31 PM
assalamu alleikum ich habe gesehen du wohnst in worms meine schwestern könnte dir inschAllah auch einen Quranbedeutung übergeben wir wohnen auch in worms
25-09-2008, 02:24 PM
@ Sara : Liebe Schwester kann es sein , dass das eine ältere Übersetzung ist? Weil wie du gesagt hast - Vor längerer Zeit war der Begriff " Weib" üblich und nicht negativ gemeint inshallah. Hatte das auch mal gelesen in einer Übersetzung - Die war aber mehr als alt und von einem Nichtmuslim übersetzt worden. Inshallah kannst du ja auf die Vorschläge der Brüder eingehen zwecks Quran schicken. Sonst so zur Info: Die Übersetzung von Muhammad ibn Ahmad Ibn Rassoul http://www.muslim-buch.de/Koran/Die-unge...g::60.html ist inshallah gut ( das wurde aber schon so gesagt inshallah ) |
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