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18-11-2008, 11:54 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2008, 02:37 PM von ibnHazm.)
Muslim (203) berichtet von Ana (möge Allah zufriden mit ihm sein), dass ein Mann sagte: "O Gesandter Allahs, wo ist mein Vater?: "In der Hölle." Als er sich umdrehte, rief er ihn zurück und sagte: "Mein Vater und dein Vater sind in der Hölle."
Muslim (976) berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah zufriden mit ihm sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs mögen auf ihm sein) sagte: "Ich bat meinen Herrn für die Erlaubnis für meine Mutter um Vergebung zu bitten, aber Er hat mit die Erlaubniss nicht gegeben. Und ich fragte ihn um die Erlaubnis ihr Grab zu besuchen, und Er gab mir die Erlaubnis."
(Übersetzt aus dem englischen)
ps: Den Rest kommentiere ich nicht
Diener des Allbarmherzigen
Gast
Man kann schon einen Analogieschluß machen zwischen den heutigen Nachnahmen die in Europa sind und den arabischen Zugehörigkeitsnachnahmen "fulan ibn fulan"
Auch die westlichen Nachnahmen sollen ja eine Zögehörigkeit zu einer BESTIMMTEN FAMILIE darstellen bzw. Verwandschaft.
liebe Geschwister,
ich habe gehört dass es im Islam haram für eine Frau wäre, den Nachnamen des Ehemannes anzunehmen, weil man behaupten würde dass man zu einem anderen Vater gehören würde.
Ich möchte euch meine Situation beschreiben und ihr könnt mir ja inshallah sagen ob es für mich trotzdem haram wäre oder wenn jemand eine Fatwa von Gelehrten hat ... :
Also ich bin ja vor einigen Monaten konvertiert und bin nun auch verlobt :hamd:
Ich trage den Nachnamen meiner Mutter, nicht meines Vaters, aber meine Mutter hat nicht mehr den Namen ihres Vaters sondern den ihres 1. Ehemannes.
Mit der Familie ihres 1. Mannes habe ich aber nichts zu tun, ich habe diese Menschen noch überhaupt nie gesehen. Der Name ist aus Irland und hat auch keine besondere Bedeutung, es ist der Name eines Flusses...
Er selbst ist Araber.
Ich frage mich jetzt ob es wie gesagt für mich haram wäre seinen Namen anzunehmen wenn wir inshallah bald heiraten?
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20-05-2012, 10:49 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2012, 10:53 PM von Muslima90.)
Es ist für eine Frau haram, den Namen ihres Ehemannes anzunehmen
Frage:
As-salamu Alaikum,
Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen, ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen des Ehemannes zu behalten?
Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür?
Jazak Allah khair.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffar zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist haram; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allah bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt.
Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so muss ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Shaikh Muhammad Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)
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20-05-2012, 10:50 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2012, 10:50 PM von Muslima90.)
Sie kennt den Namen ihres Vaters nicht, soll sie den ihrer Mutter annehmen?
Frage:
Ich habe gelesen, dass eine Frau bei ihrer Heirat ihren Nachnamen nicht in den ihres Mannes ändern sollte, da es so ist, als ob sie ihre Zugehörigkeit zu einer Familie oder zu jemand anderem erklärt, zu dem sie nicht gehört, und dass sie den Nachnamen ihres Vaters beibehalten sollte.
Ich verstehe das, doch was soll man tun, wenn man den Nachnamen des Vaters nicht kennt? Soll man dann den Namen der Familie der Mutter tragen? Ich habe den Familiennamen meiner Mutter und ich plane, meinen Vornamen in einen islamischen zu ändern, sollte ich dasselbe mit meinem Nachnamen machen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist für einen Menschen haram, sich nach irgendjemand anderem als dem Vater zu benennen oder nach Leuten, zu denen er nicht gehört. Dies wurde in dem sahih Hadith von Abu Dharr berichtet, der den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen hörte: „Es gibt niemanden, der sich wissentlich nach jemand anderem als seinem Vater benennt, der nicht des Kufr schuldig ist…“ (Al-Bukhari, 3371; Muslim, 61)
Nach der bei al-Bukhari verzeichneten Version: „Wer sich nach Leuten benennt, zu denen er nicht gehört…“
Die falsche Zurechnung eines Menschen zu Leuten, zu denen er nicht gehört, führt zu einer Verletzung der Gesetze des Mahram (enge Blutsbande diktieren, wer für eine Ehe erlaubt ist und wer nicht), der Erbschaft, der Vormundschaft bei einer Heirat, des Sorgerechts etc.
Bezüglich dessen, was getan werden sollte, haben wir die Frage an Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) weitergeleitet, der sie wie folgt beantwortete: „Sie darf keinen anderen Namen als den ihrer Familie annehmen und es ist ihr nicht gestattet, dies zu tun. Sie muss ihren Namen ändern.“
Wenn sie den Namen ihres Vaters oder der Familie nicht kennt, kann sie sich selbst mit einem allgemeinen Namen benennen, wie z.B. Fatima Bint Abd-Allah oder Fatima Bint Abd ar-Rahman.
Und Allah weiß es am besten.
Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 6195)
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Einen anderen Familiennamen als den des Vaters annehmen (oder sich jemand anderem als dem Vater zuschreiben)
Frage:
Bevor eine Frau den Islam annahm, änderte sie ihren Nachnamen in den ihres Ehemannes. Nun ist sie Muslima und nicht länger mit diesem Mann verheiratet. Sie würde gern ihren Namen in einen muslimischen ändern, um ihre islamische Identität zu bekräftigen. Sie würde auch gern ihren Nachnamen in ihren ursprünglichen Familiennamen ändern und dabei den Nachnamen ihrer Mutter annehmen (den Namen des Großvaters mütterlicherseits), anstelle des Namens ihres Vaters, denn es gibt einen Konflikt zwischen ihnen und er hat sich nie um sie gekümmert. Ist es ihr erlaubt, den Mädchennamen der Mutter anzunehmen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Der Wunsch der Frau, einen islamischen Namen anzunehmen und den Familiennamen des früheren Ehemannes zu ändern, ist auf jeden Fall richtig, doch es ist ihr nicht gestattet, sich nach irgendjemand anderem als ihrem legitimen Vater zu benennen – egal, was ihre Gründe für diesen Wunsch sind. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Nennt sie (die angenommenen Söhne) nach ihren Vätern …“ [33:5]
Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer sich mit einem anderen als dem Namen seines Vaters benennt (oder sich selbst jemand anderem als seinem Vater zurechnet), wird von Allah verflucht sein, von den Engeln und den Menschen.“ (Ibn Maja, 2599; Sahih al-Jami, 6104)
Und Allah ist die Quelle der Hilfe.
Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 1942)
ukhti,
barakallahufeek für die schnelle Antwort, aber diese Fatwas kenne ich ja bereits.
Auf meine Situation übertragen kann man sie aber nicht anwenden, da mein Name weder der Mädchenname meiner Mutter ist noch der meines Vaters.
Wie beschrieben ist es der Name einer Familie die ich überhaupt nicht kenne und mit der ich überhaupt nicht verwandt bin!!
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20-05-2012, 11:13 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2012, 11:14 PM von Muslima90.)
As Salamu Alaikum Schwester
In den Fatawa wird erklärt, dass man den Namen seines legitimen Vaters annehmen muss, wenn man diesen nicht kennt, dann den Namen seiner Familie. Also solltest du den Namen deines zukünftigen Mannes nicht annehmen, sondern den deines Vaters. Wa Allahu Alem
InshaAllah ist es jetzt deutlicher geworden.
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Salamu aleikum,
sind Doppelnamen erlaubt?
Also Nachname meines Vater plus den meines Ehemannes?
Danke.
Gruß
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