16-05-2012, 05:19 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2012, 05:20 PM von Abu Roumayssa.)
Aller Lob gebührt Allah swt und Friede und segen seien auf dem Gesandten Muhammad.
Sheikh Abdulaziz ben Baz rahimahullah sagte bezüglich dem Vers:
"Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast. Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden." (17:36)
Der Vers zeigt das Allah swt es dem Menschen verbietet über etwas zu sprechen wovon er kein Wissen hat (Und verfolge nicht das), dies bedeutet spreche nicht über eine Sache wovon du kein Wissen hast, nein vergewissere dich. So das man sagt ich hab dies, ich habe jenes gehört, obwohl er nichts gehört hat. "Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden" Der Mensch ist verantwortlich über sein Hören, sein Sehen und über sein Herz, so ist es ihm nicht erlaubt zu sagen: "Ich habe dies gehört" außer nach einem deutlichen Beweis und auch ist es ihm nicht erlaubt zu sagen:"Ich habe dies gesehen" außer nach einem deutlichen Beweis und das er an nichts mit seinem Herzen glaubt außer nach einem deutlichen Beweiß. Auf jeden Fall, den er ist verantwortlich, so ist es ihm verpflichtet sich zu vergewissern und sich zu bemühen bis er nicht spricht außer aus dem Wissen heraus, und das er nichts tut außer aus dem Wissen heraus, und das er nicht glaubt außer aus dem Wissen heraus.
Deswegen sagte Allah swt: "Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden." Deswegen muss der Mensch sich in Sachen vergewissern denn Allah sagt: "Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, daß ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und daß ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wißt." (7:33)
So hat Allah swt das Sprechen über Allah swt über all den anderen Dingen hervor gehoben, so ist es dem Menschen verpflichtend Wissen an zu eignen bis er Wissen besitzt, und sich vergewissert und nicht sagt: "Ich habe gehört, und nicht sagt:"Ich habe gesehen" und nicht sagt: "So und so, außer aus deutlichem Beweis und aus dem Wissen heraus.
Sheikh Abdulaziz ben Baz rahimahullah sagte bezüglich dem Vers:
"Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast. Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden." (17:36)
Der Vers zeigt das Allah swt es dem Menschen verbietet über etwas zu sprechen wovon er kein Wissen hat (Und verfolge nicht das), dies bedeutet spreche nicht über eine Sache wovon du kein Wissen hast, nein vergewissere dich. So das man sagt ich hab dies, ich habe jenes gehört, obwohl er nichts gehört hat. "Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden" Der Mensch ist verantwortlich über sein Hören, sein Sehen und über sein Herz, so ist es ihm nicht erlaubt zu sagen: "Ich habe dies gehört" außer nach einem deutlichen Beweis und auch ist es ihm nicht erlaubt zu sagen:"Ich habe dies gesehen" außer nach einem deutlichen Beweis und das er an nichts mit seinem Herzen glaubt außer nach einem deutlichen Beweiß. Auf jeden Fall, den er ist verantwortlich, so ist es ihm verpflichtet sich zu vergewissern und sich zu bemühen bis er nicht spricht außer aus dem Wissen heraus, und das er nichts tut außer aus dem Wissen heraus, und das er nicht glaubt außer aus dem Wissen heraus.
Deswegen sagte Allah swt: "Gewiß, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden." Deswegen muss der Mensch sich in Sachen vergewissern denn Allah sagt: "Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, daß ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und daß ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wißt." (7:33)
So hat Allah swt das Sprechen über Allah swt über all den anderen Dingen hervor gehoben, so ist es dem Menschen verpflichtend Wissen an zu eignen bis er Wissen besitzt, und sich vergewissert und nicht sagt: "Ich habe gehört, und nicht sagt:"Ich habe gesehen" und nicht sagt: "So und so, außer aus deutlichem Beweis und aus dem Wissen heraus.