13-06-2012, 09:11 PM
Danke dir schwester für die Fatwa ich habe sie mir mal durchgelesen.
Übersetzen kann ich sie leider nicht dazu ist mein Englisch nicht gut genug aber um es mal zusammenzufassen:
Gegen Abtreibung bei Vergewaltigung ist nichts einzuwenden, jedoch muss sie vor den ersten 40 Tagen der Schwangerschaft erfolgen, wo der Fötus noch keine Seele hat.
Aber es ist auch in Ordnung wenn die Frau das Kind behält.