19-08-2012, 01:38 AM
Salam alaikum liebe Geschwister.
Wenn ein Raubkopierer die Urherberechts z.b von einen Kinofilm verletzt wird er lebenslängig Im Gefängis gehalten, aber wenn jemand 2-4 Kinder vergewaltigt,tötet nur 3-4 Jahre und danach kann er wieder raus und wieder anfangen...
Was wäre nach Islamlichen regeln?
Wenn ein Raubkopierer die Urherberechts z.b von einen Kinofilm verletzt wird er lebenslängig Im Gefängis gehalten, aber wenn jemand 2-4 Kinder vergewaltigt,tötet nur 3-4 Jahre und danach kann er wieder raus und wieder anfangen...
Was wäre nach Islamlichen regeln?