Hier ein Ausschnit einer Fatwa zu der Situation, dass die Eltern ihrem Sohn verbieten wollen, eine Frau, die er ausgesucht hat, zu heiraten:
"Im Bezug auf dem Widerwillen deiner Familie bezüglich dieser Heirat solltest du beachten, dass die Beziehung der Eltern zu der Heirat ihres Sohnes verschiedene Formen annehmen kann, wie z.B. die folgenden:
1. Sie stimmen bei keinem Mädchen zu, das er selber für sich als Ehefrau aussucht.
2. Sie stimmen bei einem Mädchen, das er aussucht, nicht zu, aber ihr Widerwille besteht auf Grund von legitimen Scharia-Gründen, z.B. wenn sie einen schlechten Ruf hat oder wenn sie keine Muslima ist - auch wenn es im Grunde genommen erlaubt ist, eine Chrstin oder Jüdin zu heiraten.
3. Sie stimen bei einem Mädchen, das er aussucht, nicht zu, aber dies nicht auf Grund von irgendeinem legitimen Scharia-Grund, sondern aus persönlichen oder weltlichen Gründen, z.B. wenn sie nicht hübsch oder von keiner guten Familie ist - und er ist nicht vernarrt in sie und befürchtet keinen Schaden für sich selbst, wenn er sie nicht heiratet.
4. Das selbe Szenarium wie oben erwähnt, aber er ist vernarrt in sie und fürchtet Fitna für sich selbst, wenn er sie nicht heiratet.
5. Sie zwingen ihn, ein Mädchen zu heiraten, das sie für ihn aussuchen, auch wenn sie religiös ist und einen guten Charakter hat.
Es scheint uns, dass die Urteile von den oben erwähnten Szenarien so sind, dass der Sohn seinen Eltern beim zweiten und dritten Fall gehorchen sollte und dass es für ihn definitiv im zweiten Fall verpflichtend ist dies zu tun. Beim zweiten Fall ist die Angelegenheit klar und er muss ihnen gehorchen, denn er möchte etwas tun, was schlecht für ihren Sohn ist und auch sie beeinflussen könnte.
Bem dritten Fall ist es für ihn erlaubt, aber ihnen zu gehorchen ist verpflichtend und was verpflichtend ist, nimmt Vorrang über das, was erlaubt ist.
Beim ersten, vierten und fünften Szenarium scheint es nicht, dass er verpflichtet ist, ihnen zu gehorchen, denn eine Ehefrau auszuwählen ist das Recht des Sohnes, nicht das der Eltern, sie können sich in manchen Fällen einmischen, aber nicht in allen. Ihn davon abzuhalten, irgendein Mädchen zu heiraten, das er aussucht, ungeachtet ob sie religiös ist oder nicht, ist gegenstandslos und er muss ihnen nicht gehorchen.
Dasselbe kann darauf angewendet werden, wenn er in eine Frau vernarrt ist und Fitna befürchtet, wenn er sie nicht heratet. In diesem Fall muss er ihnen nicht gehorchen, wenn sie ihm sagen, sie zu lassen und nicht zu heiraten, weil dies zu Übel und Fitna führen kann, wozu der Islam kam, um dies zu verhindern.
Er sollte ihnen definitiv beim fünften Fall nicht gehorchen, in dem sie ihn zwingen, ein Mädchen zu heiraten, das sie ausgewählt haben. Vielmehr ist es sehr ähnlich mit Essen und Trinken: Er kann zum Essen und Trinken das aussuchen, was er will und sie haben kein Recht das zu kontrollieren."
http://www.islam-qa.com/en/ref/98768/
Aber wie du (Bruder afreem) ja selber sagst, wende dich am besten an Leute mit Wissen für deine spezielle Situation, denn jede Situation und jeder Fall, braucht seine eigene Fatwa und es kann sein, dass nur durch eine kleine Abweichung zu einem ganz anderen Urteil gekommen wird. Daher kann man nicht wahllos irgendeine Fatwa auf irgendeinem ähnlichn Fall anwenden..Wa Allahu Alam.