04-10-2012, 12:00 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-10-2012, 12:01 AM von Al Ilmu Noorun.)
Assalamu aleikum liebe Schwester.
Im Islam ist das eine klare Sache, dass Allah (swt) alle Sünden vergeben kann, wenn man aufrichtig bereut - sogar Schirk, wenn man zu Allah zurückkehrt und bereut. Beweise aus Quran und Sunnah habe ich dir ja sehr viele gepostet.
Wahrscheinlich hast du die entsprechende Fatwa auf der Seite falsch verstanden. Wenn da z.B. stand, "...das wird Allah nicht vergeben" so stand das sicherlich in einem Zusammenhang.
Z.B. Allah vergibt kein Schirk, WENN man in diesem Zustand stirbt und keine Reue vor dem Tod abgelegt hat und nicht zum Tauhid zurückgekehrt ist.
Oder Allah vergibt eine Sünde, die mit den Rechten eines anderen Menschen zu tun hat, nicht, WENN man der Person ihre Rechte nicht zurückgibt (was zu den Bedingungen der Reue dieser Sünde gehört), usw.
Verstehst du was ich meine?
Folgende Fatwa ist genau von der Seite islamweb, die diese Position von Ahlu Sunnah noch mal deutlich macht:
Frage:
Gibt es im Islâm bestimmte Taten, Fehler oder Sünden, die niemals verziehen werden? Mit anderen Worten: Kann jeder Muslim, selbst wenn er große Fehler begangen oder sogar Allâh etwas beigesellt hat, darauf hoffen, ins Paradies zu kommen? (Selbstverständlich nur dann, wenn er aufrichtig bereut bevor die Seele von ihm scheidet.)
Gibt es im Islâm bestimmte Fehler oder Taten, auf Grund derer das Paradies verwehrt wirdt, auch wenn man sich Allâh reuevoll zuwendet und bereut?
Ich hoffe, dass Ihnen meine Frage klar ist. Ich bitte, dass Allâh meine Reue annimmt, sollte ich einige Dinge falsch verstanden haben! Ich bin überzeugt, dass Allâh allgnädig ist und habe keinen Zweifel daran. Aber ich wollte nur wissen, ob es darin Ausnahmen gibt. Falls Ihnen meine Frage unklar erscheint, schicken Sie sie mir bitte wieder, damit ich sie deutlicher formuliere.
Antwort:
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Qurân und die Sunna belegen eindeutig, dass Allâh dem Menschen all seine Sünden ausnahmslos verzeiht, wenn er bereut und mit diesen Fehlern aufhört. Im Qurân heißt es: „Sprich: O Meine Mich anbetend Dienenden, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid! Verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit! Gewiss! Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende, der Gnädige.“
Dieser Qurân-Vers ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Allâh alle Sünden vergibt. Der Gelehrte Ibn Kathîr sagt in diesem Zusammenhang: „Dieser Qurân-Vers ist ein Aufruf und eine Einladung an alle (muslimischen und nichtmuslimischen) Sünder, aufrichtig zu Allâh zurückzukehren zu bereuen.
Es ist eine Mitteilung Allâhs, dass Er alle Sünden vergibt, ohne Ausnahmen, sogar wenn diese Sünden so viel wären wie der Meeresschaum. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Mensch bereut und mit diesen Taten aufhört.“ (Zitatende). Wenn man aber stirbt, ohne zu bereuen, kann Allâh einem die Sünden vergeben oder auch nicht. Ausgeschlossen davon ist allerdings derjenige, der Allâh etwas beigesellt hat.
In Qurân heißt es: „Allâh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will ...“ ( Sûre 4:48)
Der Gelehrte Ibn Dscharîr legt diesen Vers so aus, dass jeder, der große Sünden begeht, dem Willen Allâhs unterliegt, ihm zu vergeben oder nicht, ausgenommen, dass man Ihm etwas beigesellt. Tut man das, dann wird einem das nicht vergeben. Es bleiben auch noch die Sünden, die die Rechte anderer Menschen betreffen. Diese vergibt Er dem Menschen nicht, bis der Mensch seinem Mitmenschen seine Rechte wiedergegeben hat.
In einem von Al-Bazzâr und At-Tayâlisî überlieferten Hadîth sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Die Sünden sind dreierlei: Sünden, die nie (nach dem Tode) vergeben werden, und zwar, wenn man Allâh etwas beigesellt; Sünden, die Allâh jedem Menschen vergeben kann, und zwar das Unrecht der Menschen gegenüber ihren Herrn; und Sünden, die die Rechte eines Mitmenschen betreffen, die Allâh erst vergibt, wenn man seinem Mitmenschen dessen Recht zurückgibt.“
In einem anderen Hadîth sagte der Prophet: „Alle Sünden werden dem Menschen vergeben, außer wenn man Allâh etwas beigesellt oder einen anderen gläubigen Mitmenschen absichtlich tötet.“
Und vielleicht wird Allâh demjenigen, dem Unrecht getan wurde, etwas Besseres geben, und demjenigen, der Unrecht tat, vergeben.
Allâh weiß es am besten!
http://www.islamweb.net/grn/index.php?pa...aId=134443
Im Islam ist das eine klare Sache, dass Allah (swt) alle Sünden vergeben kann, wenn man aufrichtig bereut - sogar Schirk, wenn man zu Allah zurückkehrt und bereut. Beweise aus Quran und Sunnah habe ich dir ja sehr viele gepostet.
Wahrscheinlich hast du die entsprechende Fatwa auf der Seite falsch verstanden. Wenn da z.B. stand, "...das wird Allah nicht vergeben" so stand das sicherlich in einem Zusammenhang.
Z.B. Allah vergibt kein Schirk, WENN man in diesem Zustand stirbt und keine Reue vor dem Tod abgelegt hat und nicht zum Tauhid zurückgekehrt ist.
Oder Allah vergibt eine Sünde, die mit den Rechten eines anderen Menschen zu tun hat, nicht, WENN man der Person ihre Rechte nicht zurückgibt (was zu den Bedingungen der Reue dieser Sünde gehört), usw.
Verstehst du was ich meine?
Folgende Fatwa ist genau von der Seite islamweb, die diese Position von Ahlu Sunnah noch mal deutlich macht:
Frage:
Gibt es im Islâm bestimmte Taten, Fehler oder Sünden, die niemals verziehen werden? Mit anderen Worten: Kann jeder Muslim, selbst wenn er große Fehler begangen oder sogar Allâh etwas beigesellt hat, darauf hoffen, ins Paradies zu kommen? (Selbstverständlich nur dann, wenn er aufrichtig bereut bevor die Seele von ihm scheidet.)
Gibt es im Islâm bestimmte Fehler oder Taten, auf Grund derer das Paradies verwehrt wirdt, auch wenn man sich Allâh reuevoll zuwendet und bereut?
Ich hoffe, dass Ihnen meine Frage klar ist. Ich bitte, dass Allâh meine Reue annimmt, sollte ich einige Dinge falsch verstanden haben! Ich bin überzeugt, dass Allâh allgnädig ist und habe keinen Zweifel daran. Aber ich wollte nur wissen, ob es darin Ausnahmen gibt. Falls Ihnen meine Frage unklar erscheint, schicken Sie sie mir bitte wieder, damit ich sie deutlicher formuliere.
Antwort:
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Qurân und die Sunna belegen eindeutig, dass Allâh dem Menschen all seine Sünden ausnahmslos verzeiht, wenn er bereut und mit diesen Fehlern aufhört. Im Qurân heißt es: „Sprich: O Meine Mich anbetend Dienenden, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid! Verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit! Gewiss! Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende, der Gnädige.“
Dieser Qurân-Vers ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Allâh alle Sünden vergibt. Der Gelehrte Ibn Kathîr sagt in diesem Zusammenhang: „Dieser Qurân-Vers ist ein Aufruf und eine Einladung an alle (muslimischen und nichtmuslimischen) Sünder, aufrichtig zu Allâh zurückzukehren zu bereuen.
Es ist eine Mitteilung Allâhs, dass Er alle Sünden vergibt, ohne Ausnahmen, sogar wenn diese Sünden so viel wären wie der Meeresschaum. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Mensch bereut und mit diesen Taten aufhört.“ (Zitatende). Wenn man aber stirbt, ohne zu bereuen, kann Allâh einem die Sünden vergeben oder auch nicht. Ausgeschlossen davon ist allerdings derjenige, der Allâh etwas beigesellt hat.
In Qurân heißt es: „Allâh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will ...“ ( Sûre 4:48)
Der Gelehrte Ibn Dscharîr legt diesen Vers so aus, dass jeder, der große Sünden begeht, dem Willen Allâhs unterliegt, ihm zu vergeben oder nicht, ausgenommen, dass man Ihm etwas beigesellt. Tut man das, dann wird einem das nicht vergeben. Es bleiben auch noch die Sünden, die die Rechte anderer Menschen betreffen. Diese vergibt Er dem Menschen nicht, bis der Mensch seinem Mitmenschen seine Rechte wiedergegeben hat.
In einem von Al-Bazzâr und At-Tayâlisî überlieferten Hadîth sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Die Sünden sind dreierlei: Sünden, die nie (nach dem Tode) vergeben werden, und zwar, wenn man Allâh etwas beigesellt; Sünden, die Allâh jedem Menschen vergeben kann, und zwar das Unrecht der Menschen gegenüber ihren Herrn; und Sünden, die die Rechte eines Mitmenschen betreffen, die Allâh erst vergibt, wenn man seinem Mitmenschen dessen Recht zurückgibt.“
In einem anderen Hadîth sagte der Prophet: „Alle Sünden werden dem Menschen vergeben, außer wenn man Allâh etwas beigesellt oder einen anderen gläubigen Mitmenschen absichtlich tötet.“
Und vielleicht wird Allâh demjenigen, dem Unrecht getan wurde, etwas Besseres geben, und demjenigen, der Unrecht tat, vergeben.
Allâh weiß es am besten!
http://www.islamweb.net/grn/index.php?pa...aId=134443