Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wichtig: Verzehren von Fleisch!!!
#10
Salam_wr_wb

inschallah werden wir weil wir hier nicht zu eine lösung gekommen sind ausser beleidigungen mal das deutsche gesetzbuch fragen:

§ 4a
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn

1.
sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2.
die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
3.
dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.

INSH ALLAH werden wir in zukunpft mit wissen antworten.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html

Wa_salam_wr_wb
#11
Salam_wr_wb

was ich noch sagen wollte es kann ja nicht sein das es betriebe gibt die so etwas auf dauer riskieren, die schlachtereien wissen ja das es auch überall verdeckte ermittler lauern könnten. zu dem an religiösen feiertagen ist es ja verständlich das es kontroliert ist weil es einfach zu viele tiere sind und das den ausnahme zustand verändert weil es ja eigentlich nicht um die notwendigkeit des verzehr vom fleisch geht sondern um die religiose ritualien. da ist nähmlich der unterschied.

die schlachterei wo wir schlachten tut grundsätzlich an religiosen feiertagen ihren betrieb schliessen.
weil da viele muslime schlachten und er auch dann keine ausnahme machen möchte und auch sein job nicht riskieren will

nur zu info adresse kann ich über ein mod weiterleiten bei bedarf ansonsten sollte jeder mal in seiner eigenen umgebung nachforschen.

barak alahu feekum


Wa_salam_wr_wb
#12
Salam_wr_wb

Im Übrigen haben die Gelehrten erlaubt, dass die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden, nur dürfen sie dadurch nicht sterben, sondern erst durch das Messer.

http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...-betaeuben

http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...rden-halal

Allahu Alam, ob die jeweiligen Betriebe, die Fleisch für halal erklären, darauf achten, aber jedenfalls könnte man ja als Muslim selber darauf achten und würde somit dann insha Allah auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen...

Wa_salam_wr_wb
#13
bismillah
:salambox: , Ich hab auch eine frage dieser art. Kennst du Kamar halal food?. Die sollen Halal wurstwaren herstellen, die haben zwar das Zertifikat von Islamichen Zentrum in München. Aber ich bin noch sehr besorgt weil ich noch gar keine information darüber habe, wie die Schächtung dort statt findet, sagen sie überhaupt Allah's namen während sie schächten?, wirds gamacht wie es im Islam fest steht? Oder sind es nicht-muslime, die dort arbeiten ? Meine eltern kaufen wurstwaren, die von diesem betrieb hergestellt werden. Die scheinen nicht besorgt zu sein weil auf der verpackung ''Halal'' steht. Nun manche sagten dass es nicht ausreicht wenn da nur Halal auf verpackung steht, man muss der sache auf dem grund gehen. Da bräuchte ich klare information über diesen Betrieb. Wenn jemand was über diesen Betrieb weiß, dann bitte helft mir. Salam_wr_wb
#14
Salam_wr

Das die Beiträge gelöscht worden sind, kann ich verstehen. Jedoch will ich noch einmal deutlich machen, dass ich zu keinen "Beleidigungen" zurückgegriffen habe. Ich stellte meine Fragen aus reiner Neugier und erhielt nur unverschämte Antworten von dieser "Umm Yusuf". Aber Khayr in scha Allaah, die Sache ist gegessen.

Zurück zum Thema: Da die Schwester Umm Abderrahman - Allaah barak fiki - aus dem Gesetz zitiert hat, sind wir ein Schritt weiter. Nur stellt sich jetzt die Frage, wie sieht es in der Praxis aus? Können wir anhand dieser Ausnahme ein Urteil bilden bzw. ändert sich dadruch die Lage in Deutschland (so wie sie den meisten bekannt ist)?

Zitat: Im Übrigen haben die Gelehrten erlaubt, dass die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden, nur dürfen sie dadurch nicht sterben, sondern erst durch das Messer.

Es mag sein das es Gelehrte erlaubt haben (was auch die Korrekte Ansicht ist), jedoch sterben alleine schon knapp 60% der Hühner bei diesem Betäubungsverfahren (laut einer Fatwa von Schaykh 'Abd al-Akhir).
#15
Salam_wr

Laß bei Wikipedia folgendes, was ich euch nicht vorenthalten wollte:
Zitat: Häufig werden Halal-Fleischprodukte durch betäubungsloses Schächten produziert. Dies ist in Deutschland nach § 17 TierSchG verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nur umgangen werden, in dem man nach § 4 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung gegen Vorlage eines Sachkundenachweises beantragt. Aus religiösen Gründen kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über lange Zeit hinweg wurde Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen jedoch nicht.

Klar, als Islamische Quelle/Beleg kann man Wikipedia nicht heranziehen, dass steht außer frage. Aber ich denke bei so etwas oder allgemeine und bekannte Sachen (Statistik) ist es in Ordnung und würde ich jetzt auch nicht soo stark anzweifeln.
#16
Kennt ihr euch mit dem Begriff ,,Taghut" aus?
#17
(03-03-2013, 04:00 AM)al-Salafi schrieb: Salam_wr

Laß bei Wikipedia folgendes, was ich euch nicht vorenthalten wollte:
Zitat: Häufig werden Halal-Fleischprodukte durch betäubungsloses Schächten produziert. Dies ist in Deutschland nach § 17 TierSchG verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nur umgangen werden, in dem man nach § 4 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung gegen Vorlage eines Sachkundenachweises beantragt. Aus religiösen Gründen kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über lange Zeit hinweg wurde Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen jedoch nicht.

Klar, als Islamische Quelle/Beleg kann man Wikipedia nicht heranziehen, dass steht außer frage. Aber ich denke bei so etwas oder allgemeine und bekannte Sachen (Statistik) ist es in Ordnung und würde ich jetzt auch nicht soo stark anzweifeln.

As salam ualaykum

Erstens Wikipedia Das Dort nicht Alles stimmt ist Ja wohl weit bekannt Und Wie Gesagt Das Gesetz erlaubt es Und aus Die Maus. Da Hatte es schon Einen grossen aufstand in Deutschland gegeben Wir schlachten halal Und Damit Hat sich Die Sache.
#18
Kennt ihr euch mit dem Begriff ,,Taghut" aus (und den damit verbundenen Shirk) ?
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste