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Eine Frau darf nicht den Namen ihres Ehemannes annehmen!
#46
Wa ʿalaikum assalām wa raḥmatullāh,

was macht das für einen Unterschied, ob man nun nur den Namen des Ehemannes trägt oder ihn anhängt? Am Ende hat man seinen Namen geändert und dies ist verboten.

Wallāhu aʿlam.
#47
As Selam alaykum,
wie geht es euch allen inshallah ta´ala gut hoffe ich.
Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee

Frage:
Ich wollte gerne wissen, ob es im Islam erlaubt ist, den (Familien-)Namen des Mannes bei einer
Eheschließung anzunehmen. Bitte um Beweise dafür, dass es nicht erlaubt ist und was der
Grund dafür ist.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten. Die Fragende möchte
wissen, ob es einer Frau erlaubt ist, ihren Familiennamen zu ändern, um damit ihre
Angehörigkeit zu ihrem Ehemann zu zeigen. Dies ist nicht erlaubt und sogar verboten in der
islamischen Schari’ah. Denn niemand darf sich einem anderen zugehörig erklären, außer zum
eigenen Vater, egal ob es sich dabei um einen Mann oder einer Frau handelt. Der Erhabene
Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der
sich zu einem anderen zugehörig erklärt, als zu seinem Vater.“ (verzeichnet bei Ahmad und
anderen)

Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen (Bakr Abu Zayd, Salih
al-Fauzan, ‘Abdullah Bin Jadyan, ‘Abdul-‘Aziz al asch-Scheich, ‘Abdul-‘Aziz Bin ‘Abdullah
Ben Baz) wurde gefragt: „In einigen Ländern hat sich folgendes verbreitet: Wenn eine
muslimische Frau heiratet, dann nimmt sie nach ihrer Heirat den Familiennamen ihres
Ehemannes an. Ist es ihr erlaubt, den Namen des Ehemannes anzunehmen oder gehört dies
zur westlichen Kultur, die wir meiden müssen und vor der wir warnen müssen?“
Sie antworteten: „Niemand darf sich einer anderen Person zugehörig erklären, außer dem
eigenen Vater. Denn Der Erhabene Allah hat gesagt:
"Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah." (Al-Ahzab 33:5)
Demjenigen ist außerdem eine schlimme Strafe angedroht worden, der sich einer anderen
Person als dem Vater zugehörig erklärt. Deshalb darf auch keine Frau den Familiennamen ihres
Ehemanns annehmen, so wie es unter den Kuffar Tradition ist und unter denjenigen Muslimen,
die sie nachahmen. Und Allah verhilft zum Erfolg.“
Somit darf sich niemand zu einer Person zugehörig erklären, außer zum eigenen Vater. Die
Kuffar lassen es zu, dass die Ehefrau ihre Zugehörigkeit zum Vater ablegt und sich stattdessen
dem Ehemann zuschreibt, dies ist verboten und eine Herabwürdigung der Frau. Es existiert ja
schließlich auch keine enge Blutsverwandtschaft zwischen dem Ehemann und seiner Ehefrau,
warum soll sie sich ihm dann in der Art und Weise zugehörig erklären, indem sie seinen
Familiennamen annimmt?

Darf sie den Familiennamen des Ehemannes annehmen?
Kategorie: Verlobung u. Eheschließung Das Ständige Komitee
Es kann ja außerdem auch sein, dass sie geschieden wird oder dass ihr Ehemann verstirbt und
sie dann einen anderen Mann heiratet, muss sie dann immer wieder ihre Zugehörigkeit ändern,
wenn sie heiratet?
Außerdem sind an ihrer Zugehörigkeit zu ihrem Vater auch weitere Rechte gebunden, wie die
Erbschaft, der Unterhalt, die Angehörigen, die zum Kreis ihrer Mahram gehören und so weiter.
Wenn sie ihre Zugehörigkeit zu ihrem Vater ablegt und die des Ehemannes annimmt, dann
entfallen all diese Rechte.
Der Ehemann ist seinem Vater zugehörig, was hat nun die Ehefrau mit dem Schwiegervater
bezüglich der engen Blutsverwandtschaft gemeinsam? Dies ist ein Schwindel gegenüber dem
Verstand und der Realität. Der Ehemann hat keine besonderen Vorteile gegenüber der Frau,
sodass sie sich ihm auf diese Art und Weise zugehörig zeigen muss, indem sie seinen
Familiennamen annimmt und ihres dafür ablegt, während er hingegen sich weiterhin seinem
Vater zugehörig zeigt.
Deshalb muss jede Frau, die ihren Familiennamen bereits abgelegt hat und stattdessen den
ihres Ehemannes dafür angenommen hat, dieses wieder rückgängig machen.
Möge Allah die Lage der Muslime verbessern. Und Allah weiß es am besten.
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Unter der Leitung von Schaikh ibn Baz)
#48
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatu

Das ist äußerst interessant..
Bis zum Zeitpunkt an dem eine junge Frau heiratet ist der Vater doch ihr wakil, richtig? Ja. Also schön.. Doch ab dem Zeitpunkt an dem die junge Frau heiratet überträgt ihr Vater dem Ehemann dieses Recht ( nicht dass es hier missverstanden wird, das heisst nicht, dass der Ehemann alles mit der Frau machen was er will. Das will ich hiermit betonen!!!! ).

So doch nun gehört die Frau zu ihrem Mann, genau so und eigentlich noch viel mehr als sie zu ihrem Vater gehörte, warum also sollte es falsch sein dessen Namen anzunehmen??
Ich habe das mit dem Erbrecht usw sehr gut verstanden, doch das würde ja dann heissen, dass die Frau kein Recht auf das Erbe ihres Mannes hätte sollte er sterben und ihr würden noch viele andere Rechte somit auch entfallen. Das war jetzt nur ein Beispiel.

Zum anderen kann die Ehefrau drei Monate um ihren Mann trauern und um ihren Vater??? Weniger viel weniger. Nun sie verleugnet ja die zugehörigkeit zu ihrem Vater somit nicht und jeder der Wissen sollte wer ihr Vater ist der weiss es ohnehin.

Ich habe nicht das Recht und möchte es auch nicht über die Verkündung ALLAHS zu urteilen um Gottes Willen, auf gar keinen Fall, doch ich sehe da keinen Zusammenhang, wie soll das verstanden werden??

Ach und noch eine Sache, wie ist es un dem Fall wenn Mann und Frau blutsverwandte sind doch mit unterschiedlichen Namen?? So wie ich es aus dem Text entnommen habe, ist dies in diesem Fall erlaubt, richtig'???

Salam alaikum
#49
Wa Alaykum Selam wa rahmatullahi wa barakatu

meintest du mich oder wegen der Fatwaa des Komitees

baraka allahu fikum
#50
Nein Bruder ich meinte die fatwa an sich.
#51
ach so ok wie ich das verstanden haben euch zu deiner frage oder einer deiner fragen mit dem Blutverwandtschaft ist gemeint wenn man cousin oder couseng meinen weil die wenn die aus einen sehr nahen Grade heiraten dann habe die euch allahu alem die gleichen nahem und auch was ich noch verstanden habe ist das die Frau alle rechte verliert wenn sie denn Namen ihren Vater abgibt mit den Erbrechte im islam Allahu alem und was mir auf ist ja das wir einen ehe vertrage machen und da die frau abgesichert ist um da die Erbrechte zu halten weil ich meine das in Deutschland vieles oder sogar der Größte mit dem erbe über Nachname passiert. aber das denke ich persönlich allahu alem

Allah weis am besten
#52
Assalamu alaikum,

Danke für deine Antwort Bruder aber es ist nicht ganz transparent. Deutschland hin oder her wenn wir uns schon nach der schariah richten wollen dann richtig.

Dieser ganze Zusammenhang ist für mich sehr wirr und ergibt keine logische Schlussfolgerung.

Es muss eine andere Erklärung dafür geben, nur welche?? Bezieht sich ALLAHS Wort tatsächlich darauf oder was ist im eigentlichen Sinne damit gemeint??
#53
Assalāmu ʿalaikum,

der Vater ist der Walī der Frau - nicht Wakīl - bis zur Heirat, danach ist der Ehemann für sie zuständig. Walī bedeutet im Prinzip einfach, dass er zur Versorgung etc. verpflichtet ist und dies geht dann auf den Mann über.
Der Mann hat nun mehr Rechte auf seine Frau, als der Vater auf seine Tochter bezüglich Gehorsam, Haushalt etc. Das ändert aber nichts daran, dass sie zur Familie ihres Vaters gehört und dieser Familie weiterhin zugeschrieben werden muss.
Im Falle einer Scheidung oder Tod des Ehemannes geht die Frau zurück in das Elternhaus bzw. ist im Normalfall der Vater wieder für die Versorgung seiner Tochter zuständig und nicht der Schwiegervater (der aber Maḥram bleibt) oder der Schwager, wie das in der Jāhiliyyah üblich war; ihr Ex-Mann ist kein Maḥram mehr für sie, der Vater bleibt das jedoch immer, egal ob er sich von der Mutter scheiden lässt usw.

Es wurden nun sehr viele Fatāwa aufgelistet und alle sind sich darüber einig, dass den Namen zu ändern, nicht erlaubt ist; man braucht dahinter keine weitere Ḥikmah zu suchen, als die erwähnte, denn die Gelehrten erwähnen auch, dass dies die Sunnah des Propheten (ṣalAllāhu ʿalaihi wa sallam) war und welch' edleren Namen hätten seine Frauen bekommen, wenn sie seinen angenommen hatten, aber alle wurden weiterhin nach ihren Vätern genannt: ʿAʾischa bint Abi Bakr, Ḥafṣa bint ʿUmar etc. Auch im Qurʿān kommt dies vor: Mariam ibnata ʿImrān.
Des Weiteren ist dies ein Brauch, den die Kuffār praktizieren und man darf ihnen nicht nachmachen.

Wallāhu aʿlam.
#54
Assalamu alaikum,

Es hat hier niemand Respektlos geschrieben oder gar gehandelt ok! Also bitte nicht persönlich werden meine Liebe.
Ich wüsste nicht was daran falsch sein soll wenn ich nachhake um Zweifel für diese Aussage zu beseitigen.

Was ist der Mann nicht dem zustimmt, wie lautet dazu das Urteil? Nur mit Beweisen bitte.

Salam alaikum
  
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