11-05-2013, 08:00 PM
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
Frage:
Wie lautet der Rechtsspruch über das Reisen, um das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) und die Gräber der Auliya’, der rechtschaffenen Menschen und anderer zu besuchen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist nicht gestattet, mit der Absicht zu verreisen, das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) zu besuchen oder das Grab irgendeiner anderen Person, gemäß der besseren von zwei Gelehrtenmeinungen, da der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Niemand sollte zum Zweck eines Besuchs (irgendeiner Moschee) verreisen, außer zu Dreien: al-Masjid al-Haram (in Makkah), dieser meine Moschee (in Madinah) und al-Masjid al-Aqsa (in al-Quds/Jerusalem).“ (einstimmig angenommen).
Es ist demjenigen, der das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) besuchen möchte und der weit von Madinah entfernt lebt, empfohlen, die Absicht zu fassen, die Masjid al-Nabawi zu besuchen und infolgedessen das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam), die Gräber von Abu Bakr und `Umar sowie die Gräber der Märtyrer und der Leute von al-Baqi`.
Hat er die Absicht, beides zu besuchen (die Moschee und das Grab), so ist dies erlaubt, denn Dinge, die an sich nicht gestattet sind, können als Teil von etwas anderem erlaubt sein. Doch die Absicht zu haben, nur das Grab zu besuchen und zu diesem Zweck anzureisen, ist nicht erlaubt. Es ist nicht gestattet, nur das Grab zu besuchen, wenn dies eine Reise beinhaltet. Doch wenn jemand in der Nähe wohnt und nicht anzureisen braucht und sein Weg zum Grab nicht als „Reise“ betrachtet werden kann, dann ist dies in Ordnung, denn das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) und die Gräber seiner zwei Gefährten zu besuchen, ohne dafür zu verreisen, ist eine Sunnah und eine gottesdienstliche Handlung.
Dasselbe trifft auf den Besuch der Gräber der Märtyrer und der Leute von al-Baqi` zu. Ähnlich ist der Besuch von Gräbern von Muslimen an anderen Orten Sunnah und eine gottesdienstliche Handlung, doch ohne zu diesem Zweck zu verreisen, denn der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Besucht Gräber, denn sie werden euch an das Jenseits erinnern.“ (Muslim in seinem Sahih-Werk).
Der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) pflegte seine Sahabah, wenn sie Gräber besuchten, Folgendes zu lehren: „Al-salamu ‘alaykum ahl al-diyar min al-mu’minin wa-l-Muslimin, wa inna in sha’ Allah bikum lahiqun, nas’al Allaha lana wa lakum al-‘afiyah“ – Friede sei mit euch, Bewohner dieser Stätte, von den Gläubigen und Muslimen, und wir werden euch, so Allah will, folgen. Wir bitten Allah, uns und euch Wohlgefallen zu verleihen. (Muslim in seinem SahihWerk)
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Majmu’ Fataawa wa Maqalat Mutanawwi’ah li Samahat - Teil 8, S. 336
Frage:
Wie lautet der Rechtsspruch über das Reisen, um das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) und die Gräber der Auliya’, der rechtschaffenen Menschen und anderer zu besuchen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist nicht gestattet, mit der Absicht zu verreisen, das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) zu besuchen oder das Grab irgendeiner anderen Person, gemäß der besseren von zwei Gelehrtenmeinungen, da der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Niemand sollte zum Zweck eines Besuchs (irgendeiner Moschee) verreisen, außer zu Dreien: al-Masjid al-Haram (in Makkah), dieser meine Moschee (in Madinah) und al-Masjid al-Aqsa (in al-Quds/Jerusalem).“ (einstimmig angenommen).
Es ist demjenigen, der das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) besuchen möchte und der weit von Madinah entfernt lebt, empfohlen, die Absicht zu fassen, die Masjid al-Nabawi zu besuchen und infolgedessen das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam), die Gräber von Abu Bakr und `Umar sowie die Gräber der Märtyrer und der Leute von al-Baqi`.
Hat er die Absicht, beides zu besuchen (die Moschee und das Grab), so ist dies erlaubt, denn Dinge, die an sich nicht gestattet sind, können als Teil von etwas anderem erlaubt sein. Doch die Absicht zu haben, nur das Grab zu besuchen und zu diesem Zweck anzureisen, ist nicht erlaubt. Es ist nicht gestattet, nur das Grab zu besuchen, wenn dies eine Reise beinhaltet. Doch wenn jemand in der Nähe wohnt und nicht anzureisen braucht und sein Weg zum Grab nicht als „Reise“ betrachtet werden kann, dann ist dies in Ordnung, denn das Grab des Propheten (salAllahu alayhi wa sallam) und die Gräber seiner zwei Gefährten zu besuchen, ohne dafür zu verreisen, ist eine Sunnah und eine gottesdienstliche Handlung.
Dasselbe trifft auf den Besuch der Gräber der Märtyrer und der Leute von al-Baqi` zu. Ähnlich ist der Besuch von Gräbern von Muslimen an anderen Orten Sunnah und eine gottesdienstliche Handlung, doch ohne zu diesem Zweck zu verreisen, denn der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Besucht Gräber, denn sie werden euch an das Jenseits erinnern.“ (Muslim in seinem Sahih-Werk).
Der Prophet (salAllahu alayhi wa sallam) pflegte seine Sahabah, wenn sie Gräber besuchten, Folgendes zu lehren: „Al-salamu ‘alaykum ahl al-diyar min al-mu’minin wa-l-Muslimin, wa inna in sha’ Allah bikum lahiqun, nas’al Allaha lana wa lakum al-‘afiyah“ – Friede sei mit euch, Bewohner dieser Stätte, von den Gläubigen und Muslimen, und wir werden euch, so Allah will, folgen. Wir bitten Allah, uns und euch Wohlgefallen zu verleihen. (Muslim in seinem SahihWerk)
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Majmu’ Fataawa wa Maqalat Mutanawwi’ah li Samahat - Teil 8, S. 336