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Wa aleykum salam
das wurde in diesem Thread schon beantwortet
http://diewahrheitimherzen.net/forum/The...ight=musik
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07-06-2013, 05:51 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2013, 05:53 PM von hussain.)
As salamu aleykum Bruder .
Als ich im suchbegriff nachgeschaut hab habe ich nichts gefunden . Also ich hab's mir grad durchgelesen und finde es wirklich übertrieben .Wenns so ist kann man sehr viele Fernsehsendungen nicht mehr anschauen , wobei man natürlich wie im link darüber diskutiert wird das man lieber Vorträge von piere vogel oder so anschauen soll aber Mann will doch auch mal was anderes anschauen man kann ja nicht was weis ich 6 Std am Tag sich mit dem Religion beschäftigen man will doch auch was anderes machen z.b Galileo schauen und wenn da im Hintergrund Musik läuft deshalb man es nicht mehr darf zu gucken das find ich echt übertrieben . Ich weis man kann nicht bei jeder Sache sagen nä das ist doch übertrieben , aber das geht wirklich zu weit meiner Meinung nach . Vergisst nicht das wir das mit unserer Religion nicht übertreiben dürfen ( nur mal so nebenbei ) . Mag sein das es wirklich dann haram ist es zu gucken dann tut es mir leid .Ich hoffe ihr könnt mir noch bei den anderen fragen weiterhelfen . Möge Allah euch belohnen . AMIN !!!!!!
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ich kann dich verstehen, wenn du hier aufgewachsen bist in einer zeit in der fernsehen und radio und etliches mehr zum alltäglichen gehören, dass du es auch als "normal" ansiehst, aber
ist es eine übertreibung das zu vermeiden wovor uns der prophet sallalahu aleihi wa salam gewarnt hatte?
wenn er sallalahu aleihi wa salam bei dir zu besuch wäre, würdest du das programm auch laufen lassen?
Der Gesandte Allah’s sallalahu aleihi wa salam
sagte:
„
Unter meiner Umma (Gemeinschaft/Nation)
wird es Leute geben, die Zinaa(vor- oder unehelichen Geschlechtsverkehr), Seide, Berauschendes und Musikinstrumente für erlaubt erklären werden...
Ibn Al - Qayyim sagte:
„Dieser authentische
Hadith wird bei Al – Buchari in seinem
Sahih überliefert, ...
weiter: http://fataawa.de/Fatawaas/4.Fiqh/4.Sitt...s/0084.pdf
möge Allah dein herz festigen!
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary
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SO ich hab mal alles zum Thema Musik wieder zusammengefügt. Wir haben nun alle Themen über Musik besprochen denke ich, aber ich lasse diesen Thread trotzdem auf, falls es doch noch eine Frage gibt, aber wenn neue Themen geöffnet werden zum Thema Musik werden so ohne wenn und aber gelöscht
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As salamu alaikum akhi
Ne frage wo hast du das denn zusammengefügt also wo kann ich es nachschauen ?
wassalam
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http://islam-forum.info/Thema-Spielzeug-...ight=musik
und:
Das Urteil über Musik, Singen und Tanzen
Frage (Nr. 5000):
Ich habe immer gehört, dass Musik, Singen und Tanzen im Islam harām sind. Ich bin das erste Mal auf diese andere Seite XXX gegangen, habe „Musik“ eingegeben und all diese Artikel sind erschienen, die sagen, dass Musik, Tanzen und Singen im Islam halāl sind? Sie sagen, solange die beiden Geschlechter (Mann und Frau) nicht nahe beisammen sind und nicht getrunken wird etc…und sie hatten sogar Hadīthe, welche zu beweisen versuchten, dass unser Prophet Muhammad (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) damit einverstanden war? Ich bin jetzt sehr verwirrt…Könnten Sie BITTE eine vollständige, detaillierte Erklärung über das islamische Urteil bezüglich Musik, Singen und Tanzen geben, und wenn es erlaubt ist, ob es gänzlich erlaubt ist.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Ma`āzif ist der Plural von mi`zafah und bezieht sich auf musikalische Instrumente (Fath al-Bāri, 10/55), Instrumente die gespielt werden (al-Majmū`, 11/577). Al-Qurtubi (möge Allāh ihm barmherzig sein) berichtete von al-Jauhari (möge Allāh ihm barmherzig sein), dass mit ma`āzif Singen gemeint ist. In seinem Sihāh, heißt es, dass es musikalische Instrumente bedeutet. Des Weiteren wird berichtet, dass es sich auf den Klang der Instrumente bezieht. In al-Hawāschi von al-Dimyāti (möge Allāh ihm barmherzig sein) heißt es: Ma’āzif bedeutet Trommel (dufūf, Sing.: daff) und andere Instrumente, die gestrichen oder geschlagen werden (Fath al-Bāri, 10/55).
Beweis des Verbots aus Qur’ān und Sunnah:
Allāh sagt in Sūrat Luqmān (ungefähre Bedeutung): „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung (d. h: Musik, Singen) erkauft, um (die Menschen) von Allāhs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen …“ (31:6)
Der Gelehrte der Ummah, Ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), sagte: „Dies bedeutet Singen.“ Mujāhid (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies bedeutet, die Trommel (tabl) zu spielen.“ (Tafsīr al-Tabari, 21/40).
Al-Hasan al-Basri (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Diese Āyah wurde hinsichtlich des Singens und musikalischer Instrumente (wortwörtlich: Holzblasinstrumente) offenbart.“ (Tafsīr Ibn Kathīr, 3/451).
Al-Sa`di (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies beinhaltet jegliche Form von verbotener (harām) Rede, leerem Geschwätz und Unwahrheit sowie jede Art von Nonsens, der zu Kufr und Ungehorsam animiert; die Worte derjenigen, welche Dinge sagen, um die Wahrheit zu widerlegen, und zugunsten der Unwahrheit argumentieren und um die Wahrheit zu bezwingen; üble Nachrede, Verleumdung, Lügen, Beschimpfungen und Flüche; das Singen und die musikalischen Instrumente des Schaytān und musikalische Instrumente, die von keinem spirituellen oder weltlichen Nutzen sind.“ (Tafsīr al-Sa’di; 6/150)
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Interpretation der Sahābah und der Tābi`īn, nämlich dass sich „leeres Geschwätz“ auf Singen bezieht, ist ausreichend. Dies wird mit sahīh Isnāds von Ibn `Abbās und Ibn Mas`ūd berichtet. Abu- l-Sahbā’ sagte: `Ich befragte Ibn Mas`ūd über die Āyah (ungefähre Bedeutung): `Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung (d. h: Musik, Singen) erkauft, …` (31:6).` Er sagte: `Bei Allāh, neben Dem es keinen anderen Gott gibt, dies bedeutet Singen – und er wiederholte es drei Mal. Es wurde auch von Ibn `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein) mit einem sahīh Isnād berichtet, dass dies Singen bedeutet. Es gibt keinen Widerspruch zwischen den zwei Interpretationen von „leerem Geschwätz“, nämlich dass damit Singen gemeint ist, und Geschichten der Perser und ihrer Könige sowie der Könige der Römer und so weiter – (Geschichten) wie sie al-Nadr ibn al-Hārith den Leuten Makkahs zu erzählen pflegte, um sie vom Qur’ān abzulenken. Beide fallen unter „leeres Geschwätz“. Deswegen sagte Ibn `Abbās: „Leeres Geschwätz“ ist Unwahrheit und Singen. Einige der Sahābah sagten das Eine und andere das Andere und manche sagten beides. Singen ist schlimmer und schädlicher als die Geschichten von Königen, denn es führt zu Zinā und lässt die Heuchelei (im Herzen) anwachsen; es ist die Falle des Schaytān und es trübt den Verstand. Die Art und Weise, wie sie die Leute vom Qur’ān abhält, ist schlimmer als die Art und Weise, wie andere Arten von „leerem Gerede“ die Leute abhalten, da die Menschen natürlicherweise ihr zugeneigt sind und dazu tendieren, ihr zuhören zu wollen. Die Āyāt verurteilen es, den Qur’ān durch leeres Geschwätz zu ersetzen, um (die Menschen) ohne Wissen von Allāhs Weg abzuhalten, und (sie verurteilen es), ihn (den Qur’ān) als Spaß zu betrachten. Denn wenn eine Āyah des Qur’āns so einer Person vorgetragen wird, so wendet sie sich von ihm ab, als hätte sie sie nicht gehört, als wäre Taubheit in ihren Ohren. Wenn sie etwas davon hört, macht sie sich darüber lustig. All dies passiert nur im Falle von Leuten, welche die hartnäckigsten Kuffār sind, und wenn einiges davon Sängern oder denjenigen, die ihnen zuhören, passiert, so haben sie beide einen Anteil an dieser Schuld.“ (Ighāthat al-Lahfān, 1/258-259).
Allāh sagte zu Iblīs: (ungefähre Bedeutung): „Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme (d. h. mit Liedern, Musik und jedem anderen Ruf, der zu Ungehorsam Allāh gegenüber aufruft) …“ (17:64).
Es wurde berichtet, dass Mujāhid (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme – seine Stimme (die Stimme von Iblīs/Schaytān) ist Gesang und Unwahrheit.“ Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Diese Idāfah (Besitz anzeigende oder Genitiv-Konstruktion, d. h.: deine Stimme) dient dazu, die Bedeutung zu spezifizieren, so wie die Phrasen (übersetzt als) „deine Reiterei“ und „dein Fußvolk“ (etwas später in derselben Āyah). Jeder, der auf eine Art und Weise spricht, die gegenüber Allāh ungehorsam ist, jeder, der in eine Flöte oder in andere Holzblasinstrumente bläst, oder der irgendeine verbotene Art von Trommel spielt – so ist dies die Stimme des Schaytān. Jeder, der geht, um eine Tat der Ungehorsamkeit gegenüber Allāh zu begehen, ist Teil seiner (des Schaytāns) Infanterie, und jeder, der reitet/fährt, um eine Sünde zu begehen, ist Teil seiner Kavallerie. Dies ist die Ansicht der Salaf, wie Ibn Abi Hātim, erzählt von Ibn `Abbās: „Zu seiner Infanterie zählt jeder, der geht, um Allāh ungehorsam zu sein.“ (Ighāthat al-Lahfān).
Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wundert ihr euch denn über diese Aussage (diese Rezitation des Qur’ān) und lacht ihr, und weint ihr nicht, und seid ihr noch belustigt?“ (53:59-61)
`Ikrimah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es wurde von Ibn `Abbās berichtet, dass al-sumūd [verbales Nomen von Sāmidūn, hier übersetzt als belustigt] „Singen“ bedeutet, im Dialekt von Himyar; Es könnte gesagt werden, dass „Ismidi lanā“ [„sing für uns“ - vom gleichen Stamm wie sāmidūn/sumūd] „ghaniy“ [sing] bedeutet.“ Und er sagte (möge Allāh ihm barmherzig sein): „Als sie (die Kuffār) den Qur’ān hörten, sangen sie – dann wurde diese Āyah offenbart.“
Ibn Kathīr (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Allāh sagt (ungefähre Bedeutung) ` und seid ihr noch belustigt` – Sufyān al-Thauri sagte, berichtend von seinem Vater von Ibn `Abbās: `(Dies bedeutet) Singen.` Dies ist Yemeni (Dialekt): Ismad lanā bedeutet ghan lana (sing zu uns). Dies war auch die Ansicht von `Ikrimah.“ (Tafsīr ibn Kathīr).
Es wurde von Abu Umāmah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Friede und Segen Allāhs auf ihm) sagte: „Verkauft nicht singende Sklavenfrauen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht. Es ist nichts Gutes in diesem Handel und ihr Preis ist harām. Bezüglich solcher Angelegenheiten, wurde folgende Āyah offenbart (ungefähre Bedeutung): `Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung (d. h: Musik, Singen) erkauft, um (die Menschen) von Allāhs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen …` (31:6)“ (hasan Hadīth).
Der Gesandte Allāhs (Friede und Segen Allāhs auf ihm) sagte: „Unter meiner Ummah wird es gewiss Leute geben, die Zinā, Seide, Alkohol und musikalische Instrumente erlauben…“ (al-Bukhāri ta`līqan, #5590; bei al-Tabarāni und al-Bayhaqi als mausūl berichtet. Siehe al-Silsilah al-Sahīhah von al-Albāni, 91).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies ist ein Sahīh Hadīth, berichtet bei al-Bukhāri in seinem Sahīh, wo er ihn als Beweis zitierte und erklärte, dass er mu`allaq und majzūm ist. Er sagte: `Kapitel über das, was über diejenigen berichtet wurde, die Alkohol erlauben und ihn bei einem anderen Namen nennen.`“
Dieser Hadīth zeigt gleich auf zweierlei Weise an, dass musikalische Instrumente und der Genuss, Musik zuzuhören, harām sind. Das Erste ist die Tatsache, dass der Prophet (Friede und Segen Allāhs auf ihm) sagte: „[sie] erlauben“ – was klar und deutlich anzeigt, dass die erwähnten Dinge einschließlich der Musikinstrumente, gemäß der Scharī`ah harām sind, doch jene Leuten werden sie erlauben.
Das Zweite ist die Tatsache, dass musikalische Instrumente neben anderen Dingen erwähnt werden, die definitiv harām sind, d. h.: Zinā und Alkohol: Wenn sie (die Musikinstrumente) nicht harām wären, warum werden sie dann in einem Zug mit diesen Dingen erwähnt? (entnommen von al-Silsilah al-Sahīhah von al-Albāni, 1/140-41)
Scheikh al-Islam (Ibn Taymiyah) (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dieser Hadīth zeigt an, dass Ma`āzif harām sind, und Ma`āzif sind musikalische Instrumente, gemäß den Gelehrten der (arabischen) Sprache. Dieses Wort beinhaltet all diese Instrumente.“ (al-Majmū’, 11/535).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: “Und betreffend des gleichen Themas wurden ähnliche Kommentare von Sahl ibn Sa`d al-Sā`idi, `Imrān ibn Husain, `Abd-Allāh ibn `Amr, `Abd-Allāh ibn `Abbās, Abu Hurayrah, Abu Umāmah al-Bāhili, `Ā’ischah Umm al-Mu’minīn, `Ali ibn Abi Tālib, Anas ibn Mālik, `Abd al-Rahmān ibn Sābit und al-Ghāzi ibn Rabī`ah überliefert.” Dann erwähnte er es in Ighāthat al-Lahfān und es zeigt an, dass sie (die Musikinstrumente) harām sind.
Es wurde berichtet, dass Nāfi` (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Ibn `Umar hörte ein Holzblasinstrument und er steckte seine Finger in die Ohren und hielt sich von dem Weg fern. Er fragte mich: `Oh Nāfi`, kannst du irgendetwas hören?` Ich verneinte dies und so nahm er seine Finger aus den Ohren und sagte: `Ich war beim Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und er hörte so etwas wie dieses und tat dasselbe.`“ (Sahīh Abi Dawūd). Einige unbedeutende Leute sagten, dass dieser Hadīth nicht beweise, dass Musikinstrumente harām sind, denn wenn es so wäre, dann hätte der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) ibn `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein) befohlen, seine Finger ebenfalls in die Ohren zu stecken. Und ibn `Umar hätte Nāfi` auch angewiesen, dies zu tun! Die Antwort darauf lautet: Er hörte nicht zu, doch er konnte es hören. Es gibt einen Unterschied zwischen Zuhören und Hören. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Hinsichtlich der Musik, der jemand nicht zuzuhören beabsichtigt, gibt es kein Verbot oder Tadel gemäß dem Konsens der Gelehrten. Daher sind Tadel und Lob verbunden mit dem Zuhören und nicht dem Hören. Derjenige, der dem Qur’ān zuhört, wird dafür belohnt werden, wohingegen derjenige, der ihn ohne Absicht und ohne Verlangen hört, dafür nicht belohnt wird, denn die Handlungen werden entsprechend ihren Absichten beurteilt. Dasselbe gilt für verbotene Musikinstrumente: Wenn jemand sie ohne Absicht hört, dann spielt es keine Rolle.“ (al-Majmū`, 10/78).
Ibn Qudāmah al-Maqdisi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der (aufmerksame) Zuhörer ist derjenige, der beabsichtig zuzuhören, was bei Ibn `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein) nicht der Fall war. In seinem Fall geschah lediglich bloßes Hören. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) musste wissen, wann das Geräusch aufhörte, denn er hatte sich vom Weg entfernt und seine Ohren verdeckt. Er wollte nicht auf den Weg zurückkehren oder seine Ohren aufdecken bis der Lärm geendet hatte, daher erlaubte er ibn `Umar, weiterhin zuzuhören. Dies geschah aus Notwendigkeit.“ (al-Mughni, 10/173).
[Selbst wenn dieses Hören, von dem in den Kommentaren der beiden Imāme die Rede ist, makrooh ist, war es aus Notwendigkeit gestattet, wie wir weiter unten in den Kommentaren von Imām Mālik (möge Allāh ihm barmherzig sein) sehen werden. Und Allāh weiß es am besten.]
IslamQA
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Das Urteil über Musik, Singen und Tanzen II
Die Ansichten der Gelehrten (Imāme) des Islams
Al-Qāsim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Singen ist Teil der Lüge.“ Al-Hasan (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn bei einer Einladung zum Essen (Walīmah) Musik dabei ist, dann akzeptiert die Einladung nicht.“ (al-Jāmi von al-Qayrawāni, S. 262-263).
Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Ansicht der vier Imāme besagt, dass alle Arten der Musikinstrumente harām sind. Es wurde in Sahīh al-Bukhāri und an anderer Stelle berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte, dass es in seiner Ummah jene geben würde, die Zinā erlauben, Seide, Alkohol und Musikinstrumente, und er sagte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden würden… Keiner der Anhänger der Imāme erwähnte eine Meinungsverschiedenheit zum Thema Musik.“ (al-Majmū`, 11/576).
Al-Albāni (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die vier Madhhab stimmen darin überein, dass Musikinstrumente harām sind.“ (al-Sahīhah, 1/145).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Madhhab von Abu Hanīfah ist der strengste in dieser Hinsicht und seine Kommentare gehören zu den härtesten. Seine Gefährten haben deutlich ausgesagt, dass es harām ist, irgendeinem Musikinstrument zu lauschen, wie z. B. einer Flöte oder der Trommel, selbst dem Klopfen eines Stockes. Sie sagten, dass es eine Sünde sei, die jemanden zum Fāsiq (rebellischen Übeltäter) macht, dessen Zeugnis zurückgewiesen werden muss. Sie gingen noch weiter und sagten, dass das Musikhören Fisq (Auflehnung, Übeltat) ist und sich daran zu erfreuen Kufr (Unglaube). Dies sind ihre Worte. Sie berichteten unterstützend dazu einen Hadīth, der nicht dem Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zugerechnet werden kann. Sie sagten: „Er sollte versuchen, nicht zuzuhören, wenn er daran vorbeikommt oder in der Umgebung ist.“ Abu Yūsuf sagte über ein Haus, aus dem Musikinstrumente zu hören sind: „Geht ohne Erlaubnis hinein, denn das Verbieten übler Taten ist obligatorisch, und wenn es nicht erlaubt wäre, ohne Erlaubnis einzutreten, könnten die Menschen ihre Pflicht nicht erfüllen (nämlich der Aufruf zum Guten und das Untersagen des Schlechten).“ (Ighāthat al-Lahfān, 1/425).
Imām Mālik (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über das Spielen einer Trommel oder Flöte befragt, falls jemand die Töne hört und sich daran erfreut, während er läuft oder sitzt. Er sagte: „Er sollte aufstehen, wenn er bemerkt, dass es ihm gefällt, es sei denn, er sitzt zu einem bestimmten Zweck oder kann nicht aufstehen. Ist er auf der Straße, dann sollte er zurücklaufen oder weitergehen.“ (al-Jāmi` von al-Qayrawāni, 262). Er (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die einzigen Menschen, die so etwas mögen, sind unserer Meinung nach Fāsiq.“ (Tafsīr al-Qurtubi, 14/55).
Ibn `Abd al-Barr (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Zu den Arten des Lebensverdienstes, der harām ist, gehören gemäß dem Konsens der Gelehrten Ribā, der Lohn der Prostituierten, alles Verbotene, Bestechungsgelder, die Bezahlung für das Weinen um die Toten und für das Singen, für Wahrsager und diejenigen, die behaupten, das Verborgene zu kennen, für Astrologen, das Spielen der Flöte und jede Art des Glücksspiels.“ (al-Kāfi).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte, die Meinung von Imām al-Schāfi`i erläuternd: „Seine Gefährten, die seinen Madhhab (Standpunkt) kennen, haben bestätigt, dass es harām ist, und sie haben diejenigen verurteilt, die sagten, es sei erlaubt.“ (Ighāthat al-Lahfān, 1/425).
Der Autor von Kifāyat al-Akhbār, der einer der Schāfi`is war, zählte Musikinstrumente wie Flöten und andere zum Munkar (Übel) und derjenige, der zugegen ist, wenn sie gespielt werden, sollte sie verurteilen. (Er kann nicht durch den Umstand entschuldigt werden, dass es andere schlechte Gelehrte gibt, denn sie verfälschen die Scharī`ah, oder üble Faqīr, nämlich die Sufisten, denn sie nennen sich selbst Fuqarā’ oder Faqīr, dabei sind sie unwissend und folgen jedem, der ein wenig Lärm schlägt. Sie sind nicht durch das Licht des Wissens geleitet, sondern werden von jedem kleinen Wind angetrieben.“ (Kifāyat al-Akhbār, 2/128).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Über die Ansicht von Imām Ahmad sagte sein Sohn `Abd-Allāh: `Ich befragte meinen Vater über das Singen. Er antwortete mir: `Das Singen lässt die Heuchelei im Herzen wachsen; ich mag es nicht.“ Dann erwähnte er die Worte Māliks: „Die Übeltäter (Fāsiq) unter uns tun das.“ (Ighāthat al-Lahfān).
Ibn Qudāmah, der Forscher des Hanbali Madhhab (möge Allāh ihm barmherzig sein), sagte: „Musikinstrumente fallen in drei Kategorien, die harām sind. Das sind die Streichinstrumente, alle Arten von Flöten, die Laute, Trommel und Rabāb (ein bespanntes Instrument) usw. Wer auch immer darauf besteht, ihnen zuzuhören, dessen Zeugnis wird zurückgewiesen.“ (al-Mughni, 10/173). Und er sagte (möge Allāh ihm barmherzig sein): „Wenn jemand zu einer Versammlung eingeladen wird, wo es etwas Verwerfliches gibt, wie z. B. Wein und Musikinstrumente, und er kann dies tadeln, dann sollte er dorthin gehen und ein offenes Wort äußern, dadurch kann er zwei Pflichten miteinander vereinen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann sollte er nicht hingehen.“ (al-Kāfi, 3/118).
Al-Tabari (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Gelehrten aller Regionen stimmen darin überein, dass das Singen makrūh ist und verhindert werden sollte. Da Ibrāhīm ibn Sa`d und `Ubayd- Allāh al-`Anbari sich von der Mehrheit unterschieden, sollte angemerkt werden, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Haltet euch an die Mehrheit.“ Und wer auch immer stirbt, während er von der Mehrheit abweicht, stirbt als Jāhili.“ (Tafsīr al-Qurtubi, 14/56). Bei den früheren Generationen wurde das Wort „makrūh“ im Sinne von harām verwendet, dann nahm es die Bedeutung „unerwünscht“ an. Doch es ist so zu verstehen, dass es etwas Verbotenes bezeichnet, denn al-Tabari sagte, dass es verhindert werden sollte und nichts muss verhindert werden außer dem, was harām ist. Außerdem verurteilen die beiden genannten Hadīth Musik mit harten Ausdrücken. Al-Qurtubi (möge Allāh ihm barmherzig sein) ist derjenige, der diesen Bericht erzählte, dann sagte er: „Abu-l-Faraj und al-Qaffāl unter unseren Gefährten sagten: `Das Zeugnis des Sängers und des Tänzers wird nicht akzeptiert.` Ich sage: Wenn bewiesen wurde, dass die Angelegenheit nicht erlaubt ist, dann ist auch die Bezahlung dafür nicht erlaubt.“
Scheikh al-Fauzān (möge Allāh ihn bewahren) sagte: „Was Ibrāhīm ibn Sa`d und `Ubayd-Allāh al-`Anbari über das Singen sagten, entspricht nicht der Art von Gesang, die heute bekannt ist, denn sie hätten diese Art niemals gestattet, welche geprägt ist von Unmoral und Obszönität.“ (al-I`lām).
Ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente herzustellen.“ (al-Majmū`, 22/140). Und er sagte: „Gemäß der Mehrheit der Fuqahā’ ist es erlaubt, Musikinstrumente zu zerstören, wie z. B. die Tanbūr (ein Saiteninstrument wie die Mandoline). Dies ist die Ansicht von Mālik und die bekanntere von zwei Meinungen von Ahmad.“ (al-Majmū`, 28/113). Und er sagte: „… ibn al-Mundhir erwähnte, dass die Gelehrten darin übereinstimmten, dass es nicht erlaubt ist, jemanden fürs Singen und Klagen und zu bezahlen… Der Konsens aller Gelehrten, deren Ansichten wir studierten, besagt, dass Klagen und Singen nicht gestattet sind. Al-Schu`bi, al-Nakha`i und Mālik betrachteten es als makrūh (womit harām gemeint ist). Abu Thaur, al-Nu’mān – Abu Hanīfah (möge Allāh ihm barmherzig sein) – und Ya`qūb sowie Muhammad, zwei der Studenten von Abu Hanīfah sagten: `Es ist nicht erlaubt, für Gesang und Gejammer zu bezahlen. Das ist unsere Meinung.“ Und er sagte: „Musikinstrumente sind der Wein der Seele und was sie der Seele antun ist schlimmer als das, was berauschende Getränke vermögen.`“ (Majmū` al-Fatāwa, 10/417).
Ibn Abi Schaybah (möge Allāh ihm barmherzig sein) berichtete, dass ein Mann eine Mandoline zerbrach, die einem anderen gehörte, und dieser trug den Fall Schurayh vor. Aber Schurayh gewährte ihm keinerlei Entschädigung, d. h. er ließ den ersten Mann nicht die Kosten der Mandoline erstatten, da sie harām war und keinen Wert besaß.“ (al-Musannaf, 5/395).
Al-Baghawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in einer Fatwa, dass es harām ist, irgendeine Art von Musikinstrument zu verkaufen, wie Mandolinen, Flöten etc. Dann sagte er: „Wenn die Bilder entfernt und die Musikinstrumente ungearbeitet wurden, dann ist es erlaubt, ihre Einzelteile zu verkaufen, seien sie aus Silber, Eisen, Holz oder was auch immer.“ (Scharh al-Sunnah, 8/28).
Eine angebrachte Ausnahme
Die Ausnahme zu dem oben Genannten ist der Daff – ohne Ringe (d. h. eine Handtrommel, die wie ein Tamburin aussieht, doch ohne Rasseln) – wenn er von Frauen zum `Īd und zu Hochzeiten benutzt wird. Dies wird durch die sahīh Berichte bestätigt. Scheikh al-Islam (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Doch der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) machte Zugeständnisse für bestimmte Arten von Musikinstrumenten anlässlich Hochzeitsfeiern und Ähnlichem und er gab den Frauen die Erlaubnis, den Daff bei Hochzeiten und anderen freudigen Ereignissen zu spielen. Die Männer seiner Zeit aber spielten weder den Daff noch klatschten sie in ihre Hände. Es wurde in al-Sahīh berichtet, dass er sagte: „Das Klatschen ist für die Frauen und der Tasbīh (das Sagen von Subhān Allāh) ist für die Männer.“ Und er verfluchte die Frauen, die die Männer imitieren, und die Männer, die die Frauen nachahmen. Denn das Singen und Spielen des Daff sind Angelegenheiten der Frauen. Die Salaf pflegten jeden Mann, der so etwas tat, einen Mukhannath (einen weibischen Mann) zu nennen, und sie pflegten Sänger weibisch zu nennen – wie viele davon gibt es heutzutage!
Ähnlich ist der Hadīth von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), als ihr Vater (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) bei ihr zur Zeit des `Īd eintrat und bei ihr zwei junge Mädchen waren, die Verse der Ansār vom Tag von Bu`āth sangen – und jeder verständige Mensch weiß, was die Leute über den Krieg sagen. Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Musikinstrumente des Schaytān im Hause des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm)!“ Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) wandte sich von ihnen ab und sah gegen die Wand – daher sagten einige Gelehrte, dass Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) normalerweise niemanden in Gegenwart des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zurechtgewiesen hätte, doch er dachte, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) das Geschehnis nicht bemerkte. Und Allāh weiß es am besten. Er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Lass sie, oh Abu Bakr, denn jedes Volk hat seinen `Īd und dies ist unser `Īd, das der Muslime.“ Dieser Hadīth zeigt, dass es nicht die Gewohnheit des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Gefährten war, sich zu versammeln, um dem Gesang zuzuhören. Daher nannte Abu Bakr al-Siddīq es „die Musikinstrumente des Schaytān“. Und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) billigte diesen Ausdruck und wies ihn nicht zurück, als er sagte: „Lass sie, denn jedes Volk hat seinen `Īd und dies ist unser `Īd.“ Das zeigt, dass der Grund für die Erlaubnis der `Īd war, und das Verbot bleibt für andere Zeiten als dem `Īd bestehen, abgesehen von den Ausnahmen, die für Hochzeitsfeste in anderen Ahādīth gemacht wurden. Scheikh al-Albāni erklärte dies in seinem nützlichen Buch „Tahrīm Ālāt al-Tarab“ (Das Verbot der Musikinstrumente). Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erlaubte den Gesang der jungen Mädchen am `Īd, wie in dem folgenden Hadīth bewiesen wurde: „Damit die Muschrikūn wissen, dass es in unserer Religion keinen Raum für Lockerung gibt.“ In dem Hadīth über die zwei jungen Mädchen ist kein Hinweis darauf zu finden, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) ihnen zuhörte. Die Anweisungen und Verbote haben mit dem Zuhören zu tun, nicht mit dem bloßen Hören, wie auch im Falle des Sehens die Regeln zu tun haben mit dem absichtlichen Anschauen und nicht mit dem, was unabsichtlich geschieht. Somit ist klar, dass es nur für Frauen gilt. Imām Abu `Ubayd (möge Allāh ihm barmherzig sein) betrachtete den Daff als etwas, das von Frauen gespielt wird.“ (Gharīb al-Hadīth, 3/64).
Islam QA
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Das Urteil über Musik, Singen und Tanzen III
Eine unangebrachte Ausnahme
Einige von ihnen machten eine Ausnahme für Trommeln in Zeiten des Krieges und dementsprechend sagten einige moderne Gelehrte, dass Militärmusik erlaubt sei. Doch es gibt dafür überhaupt keine Basis, aus einer ganze Reihe von Gründen, von denen der erste lautet, dass das eine Ausnahme ohne klaren Beweis ist, abgesehen von bloßer Meinung und dem Gedanken, dass es gut sei, und das ist einfach falsch. Der zweite Grund lautet, dass die Muslime in Zeiten des Krieges ihre Herzen ihrem Herrn zuwenden sollten. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie fragen dich (oh Muhammad) nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allāh und dem Gesandten. So fürchtet Allāh und stiftet Frieden untereinander …“ (8:1). Doch die Verwendung von Musik steht dieser Vorstellung von Taqwa entgegen und sie würde vom Gedenken an den Herrn ablenken. Der dritte Grund lautet, dass die Verwendung von Musik einer der Bräuche der Kuffār ist und es ist nicht erlaubt, sie nachzuahmen, insbesondere hinsichtlich etwas, das Allāh uns im Allgemeinen verboten hat, wie Musik. (al-Sahīhah, 1/145)
„Kein Volk geht in die Irre, nachdem es rechtgeleitet wurde, außer wenn die Menschen untereinander Streitigkeiten entstehen lassen.“ (Sahīh)
Einige von ihnen benutzten den Hadīth über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) spielten, als Beweis dafür, dass Gesang erlaubt sei! Al-Bukhāri fügte diesen Hadīth in seinem Sahīh unter dem Titel Bāb al-Hirāb wa-l-Daraq Yaum al-`Īd (Kapitel über Speere und Schilde am Tag des `Īd) ein. Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies beweist, dass es erlaubt ist, mit Waffen und Ähnlichem in der Moschee zu spielen.“ Er bezog dies auch auf andere Aktivitäten, die mit dem Jihād in Zusammenhang stehen. (Scharh Muslim). Doch als al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wer von etwas redet, was nicht seiner Kenntnis entspricht, wird mit solchen eigenartigen Vorstellungen wie dieser kommen.“
Einige von ihnen verwendeten als Beweis den Hadīth über den Gesang der zwei jungen Mädchen, den wir oben angeführt haben, doch wir werden nun das nennen, was ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte, denn es ist nützlich: „Ich bin erstaunt, dass ihr als Beleg für die Erlaubnis des Zuhörens bei Liedern den Bericht anführt, den wir von den zwei jungen Mädchen kennen, die das Alter der Pubertät noch nicht erreicht hatten und die einer jungen Frau am Tag des `Īd einige Verse der arabischen Dichtkunst über den Mut im Krieg und über weitere edle Charaktereigenschaften vorsangen. Wie können wir das miteinander vergleichen? Merkwürdig ist, dass dieser Hadīth einer der stärksten Beweise gegen sie ist. Der gewaltigste Sprecher der Wahrheit (Abu Bakr al-Siddīq) nannte sie Musikinstrumente des Schaytān und der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) billigte diese Bezeichnung, doch machte er eine Ausnahme im Falle der zwei jungen Mädchen, die das Alter der Verantwortlichkeit noch nicht erreicht hatten und deren Worte in ihrem Lied niemanden verderben konnten, der ihnen zuhörte. Kann dies als Beweis verwendet werden, um das zu erlauben, was ihr tut, und was ihr über das Hören der Musik wisst, welches schlechte Dinge beinhaltet, die noch nicht einmal verborgen sind? Subhān Allāh, wie die Menschen doch in die Irre geführt werden können!“ (Madārij al-Sālikīn, 1/493)
Ibn al-Jauzi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „`Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) war zu der Zeit jung; nichts anderes wurde von ihr überliefert, nachdem sie das Alter der Pubertät erreicht hatte, als die Verurteilung des Gesangs. Der Sohn ihres Bruders, al-Qāsim ibn Muhammad, verdammte das Singen und sagte, dass es nicht erlaubt ist, ihm zuzuhören, und er nahm sein Wissen von ihr.“ (Talbīs Iblīs, 229) Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Eine Gruppe von Sufisten verwendete diesen Hadīth – den über die zwei jungen Mädchen – als Beweis dafür, dass Gesang erlaubt sei und ebenso das Zuhören, sei es von Instrumenten begleitet oder nicht. Diese Meinung wird ausreichend zurückgewiesen durch die deutliche Aussage `Ā’ischahs im folgenden Hadīth: „Sie waren keine Sänger.“ Sie verdeutlichte, das sie keine Sänger an sich waren, obwohl dies dem Wortlaut der Überlieferung entnommen werden könnte. Wir sollten uns daher auf das beschränken, was in dem Text bezüglich der Begebenheit und der Art und Weise berichtet wurde, um so die Gefahr zu reduzieren, gegen das Prinzip zu verstoßen, d. h. den Hadīth. Und Allāh weiß es am besten.“ (Fath al-Bāri, 2/442-443).
Einige Leute gehen sogar soweit, dass sie behaupten, die Sahābah und Tābi`īn hätten dem Gesang zugehört und sie hätten nichts Falsches daran gefunden.
Al-Fauzān (möge Allāh ihn bewahren) sagte: „Wir fordern sie auf, uns sahīh Isnād zu zeigen, die auf jene Sahābah und Tābi`īn zurückgehen und die beweisen, was sie ihnen zuschreiben.“ Dann sagte er: „Imām Muslim erwähnte in seiner Einführung zu seinem Sahīh, dass `Abd-Allāh ibn al-Mubārak sagte: Der Isnād ist Teil der Religion.“ Wäre nicht der Isnād, dann könnte jeder sagen, was er wollte. Einige von ihnen sagten, dass die Ahādīth, welche die Musik verbieten, voller Fehler wären. Kein Hadīth war frei von der Kritik einiger Gelehrter. Ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Ahādīth, welche darüber berichtet wurden, dass Musik harām ist, sind nicht voller Fehler, wie behauptet wird. Einige von ihnen sind in Sahīh al-Bukhāri zu finden, welches das sicherste Buch nach dem Buche Allāhs ist, und einige von ihnen sind hasan und einige sind da`īf. Doch weil es so viele sind, mit verschiedenen Isnād, stellen sie einen definitiven Beweis dar, dass Gesang und Musikinstrumente harām sind.“
Alle Imāme stimmen in der Authentizität der Ahādīth über das Verbot des Gesanges und der Musikinstrumente überein, abgesehen von Abu Hāmid al-Ghazzāli, doch al-Ghazzāli hatte kein Wissen über die Hadīth, und ibn Hazam, doch al-Albāni (möge Allāh ihm barmherzig sein) erklärte den Punkt, in dem ibn Hazam sich irrte, und ibn Hazam selbst sagte, dass, wenn einer dieser Ahādīth sahīh ist, er ihm folgen würde. Jetzt haben sie aber den Beweis dafür, dass die Berichte sahīh sind, denn sie sind in so vielen Büchern der Gelehrten zu finden, was dies bestätigt, doch sie wenden sich von dieser Tatsache ab. Sie sind weitaus extremer als ibn Hazam und sie sind nicht wie er, denn sie sind nicht qualifiziert und man kann sich nicht auf sie beziehen.
Einige von ihnen sagten, dass die Gelehrten das Singen verboten, weil es bei Versammlungen vorkommt, in denen Alkohol getrunken wird und die Leute für üble Zwecke bis spät in die Nacht aufbleiben.
Al-Schaukāni (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Antwort darauf lautet, dass allein die Erwähnung solcher Dinge damit zusammen nicht einfach bedeutet, dass das, was harām ist, auf solche Weise gemeinsam erwähnt wird. Ansonsten würde es bedeuten, dass Zinā, wie in den Ahādīth erwähnt wird, nicht harām ist, solange es nicht von Alkohol und der Verwendung von Musikinstrumenten begleitet wird. Ebenso würden Āyāt wie die folgenden (ungefähre Bedeutung): „Er pflegte nämlich nicht an Allāh, den Allgewaltigen zu glauben und nicht zur Speisung des Armen anzuhalten.“ (69:33-34) beinhalten, dass es nicht harām ist, nicht an Allāh zu glauben, solange der Unglaube nicht begleitet wird von dem Unterlassen der Ermutigung zur Speisung der Armen. Wenn gesagt wird, dass das Verbot solcher Dinge durch andere Berichte belegt wird, dann lautet die Antwort darauf, dass das Verbot der Musikinstrumente auch durch andere Beweise bekannt ist, wie oben erwähnt.“ (Nayl al-Autār, 8/107).
Einige von ihnen sagten, dass „zerstreuende Unterhaltung“ sich nicht auf Gesang bezieht; die Zurückweisung dessen, was oben erwähnt wurde. Al-Qurtubi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies – die Ansicht, dass es Gesang bedeutet – ist die beste Ansicht, die zu dieser Āyah genannt wurde, und ibn Mas`ūd schwor dreimal bei Allāh, neben Dem es keinen anderen Gott gibt, dass es sich auf Gesang bezieht.“ Dann erwähnte er weitere Imāme, die Dasselbe sagten. Danach erwähnte er weitere Meinungen zu der Angelegenheit und sagte: „Die erste Ansicht ist die beste von allen, die zu diesem Thema vertreten wurden, aufgrund des marfū` Hadīth und aufgrund des Standpunktes der Sahābah sowie der Tābi`īn.“ (Tafsīr al-Qurtubi).
Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte, nach der Erwähnung seines Tafsīr: „Al-Hākim Abu `Abd-Allāh sagte in seinem Tafsīr Kitāb al-Mustadrak: Setzt denjenigen, der nach diesem Wissen strebt, darüber in Kenntnis, dass der Tafsīr eines Sahābi, der die Offenbarung bezeugte, ein Hadīth mit Isnād ist gemäß der zwei Scheikhs (al-Bukhāri und Muslim).“ An anderer Stelle in seinem Buch sagte er: „Unserer Meinung nach hat dieser Hadīth dieselbe Stärke wie ein marfū` Bericht. Obwohl ihr Tafsīr weiterer Prüfung unterliegt, ist er dennoch weiterhin mehr akzeptabel als der Tafsīr derjenigen, die nach ihnen kamen, denn sie sind diejenigen der Ummah mit dem meisten Wissen über das, was Allāh in Seinem Buch meinte. Es wurde unter ihnen offenbart und sie waren die ersten Menschen, an die es gerichtet war. Sie erlernten den Tafsīr vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in Wort und Tat. Und sie waren Araber, die die wahre Bedeutung der arabischen Worte verstanden, daher sollten die Muslime es soweit wie möglich vermeiden, auf andere Interpretationen zurückzugreifen.
Einige von ihnen sagten, dass das Singen eine Form der Anbetung darstellt, wenn die Absicht dazu ist, jemandem dabei zu helfen, Allāh zu gehorchen! Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wie absurd! Welche Art von Glauben, Licht, Erkenntnis, Rechtleitung und Wissen kann durch das Zuhören von Musik und klangvollen Versen erlangt werden, deren Inhalt größtenteils harām ist und den Zorn und die Strafe Allāhs und Seines Gesandten verdient? … Wie kann jemand, der zumindest ein klein wenig Erkenntnis und Glauben in seinem Herzen trägt, sich Allāh annähern und seinen Glauben steigern, indem er sich an etwas erfreut, das von Ihm verabscheut wird, und Er verabscheut auch jeden, der es ausspricht und der es akzeptiert?“ (Madārij al-Sālikīn, 1/485).
Scheikh al-Islam sagte, den Zustand desjenigen erläuternd, der sich an das Zuhören des Gesangs gewöhnt hat: „Daher wirst du sehen, dass jene, die sich daran gewöhnt haben und denen es wie Essen und Trinken zur Gewohnheit geworden ist, niemals das Verlangen haben werden, dem Qur’ān zuzuhören oder dabei Freude empfinden, und sie verspüren nie dieselben Gefühle wie beim Zuhören der Dichtkunst. Tatsächlich ist es so, wenn sie den Qur’ān hören, dass sie ihn mit einem unaufmerksamen Herzen hören und sich während seiner Rezitation unterhalten. Doch wenn sie Pfiffe und das Klatschen der Hände vernehmen, senken sie ihre Stimmen und verhalten sich aufmerksam und still.“ (Majmū` al-Fatāwa, 11/557 ff).
Einige sagen, dass Musik und Instrumente die Herzen der Menschen erweichen und positive Gefühle erzeugen. Das ist nicht wahr, denn sie erwecken die physischen Begierden und Gelüste. Wäre es wirklich so, wie sie behaupten, dann hätte es die Herzen der Musiker erweicht und ihr Verhalten und Benehmen verbessert, doch die meisten von ihnen, wie wir wissen, sind in die Irre gegangen und benehmen sich schrecklich.
Zusammenfassung
Vielleicht verdeutlicht diese Zusammenfassung dem weitsichtigen und objektiven Leser die Tatsache, dass die Sichtweise, Musik sei erlaubt, keine sichere Basis hat. Es gibt nicht zwei Standpunkte in dieser Angelegenheit. Wir müssen also auf die beste Weise ermahnen, Schritt für Schritt vorgehen und die Musik verurteilen, wenn wir dazu in der Lage sind. Wir sollten uns nicht von dem Ruhm eines Menschen heutzutage täuschen lassen, in einer Zeit, in der diejenigen, die aufrichtig am Islam festhalten, Fremde geworden sind. Wer sagt, dass Gesang und Musikinstrumente erlaubt seien, unterstützt nur die Gelüste der Menschen, als ob die Masse Fatwas ausgibt und er sie einfach unterschreibt! Wenn das Thema aufkommt, werden die Leute auf die Meinungen der Fuqahā’ dazu schauen und die für sie einfachste Ansicht auswählen. Sie werden nach Beweisen suchen oder auch bloß fadenscheinige Argumente anführen, welche nicht mehr wert sind als ein Klumpen totes Fleisch. Wie oft haben solche Leute Dinge im Namen der Scharī`ah gestattet, die in Wahrheit nichts mit dem Islam zu tun haben!
Bemüht euch, den Islam aus dem Buch eures Herrn und der Sunnah eures Propheten zu lernen. Sagt nicht, So-und-So hätte gesagt, denn ihr könnt die Wahrheit nicht nur von Menschen lernen. Lernt die Wahrheit und messt die Menschen daran. Das sollte für denjenigen ausreichen, der seine Gelüste unter Kontrolle hat und sich seinem Herrn hingibt. Möge das, was wir geschrieben haben, die Herzen der Gläubigen heilen und die Einflüsterungen in den Herzen derjenigen, die von ständigen Einflüsterungen betroffen sind, beseitigen. Möge es jeden, der vom Pfad der Offenbarung abgewichen ist und der die leichteste Möglichkeit sucht, wobei er denkt, er habe etwas gefunden, was keiner der früheren Generationen wusste, und der ohne Wissen über Allāh spricht, entlarven. Sie strebten danach, Fisq (Übeltaten) zu vermeiden, und endeten mit Bid`ah – möge Allāh sie darin nicht segnen. Es wäre für sie besser gewesen, wenn sie dem Weg der Gläubigen gefolgt wären.
Und Allāh weiß es am besten. Möge Allāh Seinen Gesandten segnen und ihm Frieden gewähren, denn er zeigte den Gläubigen den Weg, und auch seinen Gefährten und jenen, die ihnen in der Wahrheit bis zum Tag des Gerichts folgen.
Zusammenfassung eines Schriftstückes mit dem Titel al-Darb bi-l-Nawa li man abāha al-Ma`āzif li-l-Hawa von Scheikh Sa`d al-Dīn ibn Muhammad al-Kibbi.
Für weitere Informationen siehe auch: Al-I`lām bi Naqd Kitāb al-Halāl wa-l-Harām von Scheikh al-`Allāmah Sālih ibn Fauzān al-Fauzān; Al-Samā’ von Scheikh al-Islam ibn al-Qayyim; Tahrīm Ālāt al-Tarab von Scheikh Muhammad Nāsir al-Dīn al-Albāni (möge Allāh ihm barmherzig sein)
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2014, 01:08 PM von Umm Abderrahman.)
Ahki kann mann die Gespräche zwischen den fatwas löschen das mann besserenuÜberblick hat bezüglich der fatwas
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