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Geschichtsunterricht und dessen Inhalte über politische Systeme
#1
bismillah

Salam

Ist es haraam, wenn man im Geschichtsunterricht etwas über die politischen Systeme der Kuffar lernt, ohne sie dabei positiv zu bewerten oder sie - audhubillah - über die Shari'ah zu stellen?
Und ist das Informieren über die politischen Geschehnisse bzgl. Staaten wie Deutschland im allgemeinen halal oder haraam?

Möglichst mit Beweisen antworten (am besten Fatawa)

Wa aleykum asalam wa rahmatullahi wa barakatuh
#2
Salam_wr_wb

Gegenfrage: Wieso sollte es denn Harām sein?
#3
bismillah

Salam

Die politischen Systeme, die ich meinte, sind haraam. Wenn ich fragen würde, ob es haraam ist, sich über die Geschichte der Whiskey - Herstellung zu informieren, wäre doch die Antwort auch eindeutig, dass es haraam ist, oder nicht?

Wa_salam_wr_wb
#4
Wa_salam_wr_wb

Ja die Systeme sind ohne Einwand Harām, jedoch wieso sollte es Harām sein sich darüber zu Informieren?

Allāhu A'lam aber muss man da nicht unterscheiden zwischen Praktizieren und Informieren?

Ein kleines Beispiel:

Ist es Harām Schweinefleisch zu essen? Ja, ohne Frage es ist Verboten. Ist es Harām sich darüber zu informieren, also über das Schwein?

Der Prophet Muhammad Sas sagte:
"Das Streben nach Wissen, ist Pflicht für jeden Muslim."
(Bayhaqi)

Wenn du dir Wissen aneignest, aber nicht die Tat begehst, wieso soll es den Harām sein?

Manchmal kann man auch Fragen beantworten, ohne Fatwas von Schuyukh zu geben aber wenn jemand eine Fatwa hat, so soll er sie Insha'Allāh posten.


Jeder macht Fehler und ich kann nicht garantieren, dass was ich geschrieben habe fehlerfrei ist. Deswegen Nochmal:

Wenn jemand eine Fatwa hat, POSTEN!

Wa_salam_wr_wb
#5
bismillah

Salam

Barak allahu feekum.

Dein Beispiel ist gut - die Frage ist aber, wie weit man bei der Info-Suche geht - und für welchen Zweck man diese Informationen sucht. Suche ich die Informationen, um z.B. Dawah zu machen (die Systeme der Kuffar widerlegen / Schwachstellen aufzeigen etc.) oder informiere ich mich aus Interesse.

Meint ihr nicht auch, dass das einen Unterschied macht?

Wa_salam_wr_wb
#6
Hmm meiner Meinung nach, macht das schon ein Unterschied, aber meine Meinung ist nicht so wichtig.

Die Sache ist ja auch, ob es nützliches Wissen ist oder nicht?

Vom Führer der Gläubigen, Abu Hafṣ Umar Ibn Al Hattab, Allāhs Wohlgefallen auf ihm:

Ich hörte den Gesandten Sas sagte:

"Wahrlich, die Taten sind entsprechend der Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat.
Wer also seine Auswanderung um Allāhs und Seines Gesandten willen unternimmt, dessen Auswanderung, ist für Allāh
und Seinen Gesandten, und wer seine Auswanderung des irdischen Lebens willen unternimmt, es zu erlangen, oder wegen einer
Frau, sie zu heiraten, dessen Auswanderung ist für das, um dessentwegen er auswandert."

(Dies Berichten die beiden Imame der Hadiṭ Gelehrten. Abu Abdullah Muhammad Ibn Ismail Ibn Ibrahim Al Mugira Ibn Bardizba Al Bukharyy
und Abul Husain Muslim Ibn Haggag Ibn Muslim Al Qusairyy An Nisaburyy, in ihren beiden Sahih Werken, den zuverlässigsten der Muṣannaf Bücher)

Der Imam An Nawawyy schreibt als Kommentar zu dem Hadith:

Der Hadiṭh weist darauf hin, dass die Absicht eines Menschen einen Maßstab für die Bewertung seiner Taten darstellt. Wenn die Absicht
gut ist, so ist auch ihre Folgende Tat gut, und wenn die Absicht schlecht ist, so ist es auch die Tat. (...)


So Bruder, ich glaube das sollte doch eine Frage im Großen und ganzen Beantworten oder?

Und noch ein wichtiges Video, das jeder von uns kennen sollte:
#7
bismillah

Salam

Eine Frage noch: Youtube hat ja leider auch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/Nutzerbedingungen. Sind die auf Youtube akzeptierbar oder nicht?

Wa_salam_wr_wb
#8
Salam_wr_wb

Hier kannst du dir die AGB von Youtube durch lesen:
AGB NUTZERBEDINGUNGEN VON YOUTUBE

Also, Youtube, bringt mehr Vorteile als Nachteile, oder?

Wenn man sich dort die richtigen Sachen Anschaut, und nichts verwerfliches
tut, wieso sollte es verboten sein?

Allāh weiß es am besten!
#9
bismillah

Salam

Dass man dort die AGB lesen kann weiß ich auch - ich dachte nur, mir würde jemand diese Arbeit abnehmen, indem er sie selbst bereits einmal gelesen (in der Vergangenheit) hat und mir nun sagen könnte, ob sie akzeptabel sind.

Und wenn eine Sache noch so nützlich ist: Wenn in den AGB z.B. stehen würde, dass ich mit dem Bestätigen der AGB versichere, dass ich der Shari'ah absage, so ist es trotzdem haraam.

wa allahu alim.

Wa_salam_wr_wb
  


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