Ron
Ron
Ron   06-12-2013, 05:07 PM
#1
Brüder ich hoffe, ihr könnt meine Frage beantworten. Ich tappe im Dunkeln und brauche Hilfe. Ich wollte wissen, ob es verboten ist, während der Ganzkörperwaschung (Ghusl) Luft zu lassen oder zu urinieren?

Die Frage ist unverschämt, dafür entschuldige ich mich....

Umm Musab bearbeitete 06-12-2013 06:29 PM diesen Beitrag. Grund:

al-salaamu alaikum
Bruder, du kannst alles fragen aber die Bedingung ist inshaallaah die richtigen Worte zu benutzen. (dir wird (sollte) bald inshaallaah ein Bruder antworten)
Barakaallaahu fiek.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-12-2013, 06:28 PM von Umm Musab.
al-Salafi
al-Salafi
al-Salafi   06-12-2013, 11:42 PM
#2
Salam_wr

warum sollte die frage unverschämt sein?

hier die antwort:


Während des Duschens (Ghusl) urinieren

Frage (Nr. 52):

Wenn jemand die Dusche mit der Absicht Ghusl durchzuführen betritt und dann während des Duschens uriniert, wird sein Ghusl ungültig? Was ist, wenn er nach dem Urinieren damit fortfährt sich zu waschen und seinen Ghusl abermals ausführt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es gibt keine Bedenken dagegen, dass jemand während des Ghusl uriniert.

Wenn die Absicht für den Ghusl war, sich vom Zustand der großen Unreinheit oder Janābah zu reinigen, dann sollte man seinen Ghusl vervollständigen. Wenn die Absicht war, sich von al-Hadath al-asghar (kleine Unreinheit) zu säubern, dann muss die Niyyah (Absicht) erneuert werden, um sich von diesem Zustand zu reinigen, und es ist ausreichend Wudū’ zu machen und die Körperteile zu waschen, die normalerweise während des Wudū’ gereinigt werden.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=198
  
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