Schaichu l-Islam Ibn Taymiyya, rahimahuALLAH, sagte:
„Es steht niemandem das Recht zu, den Takfir über einen Muslim auszusprechen, selbst wenn sich dieser irrt und etwas falsch macht, bis der Beweis über ihn erbracht wurde und ihm die Angelegenheit verständlich gemacht worden ist. Und wessen Islam mit Gewissheit bestätigt wurde, dessen (Islam) verschwindet nicht durch Zweifel. Vielmehr löst er sich auf, nachdem der Beweis über ihn erbracht und die Unklarheit beseitigt wurde.“
[Madschmu al-Fatawa, Bd. 12, S. 501]