27-05-2008, 08:25 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-03-2009, 10:55 PM von saliha66.)
Fragenummer: 0265
Das Urteil in einem Cafe zu sitzen, wo es Erlaubtes wie
Verbotenes gibt
(Entnommen www.islam-qa.com: Frage Nr.: 94936)Übersetzt von Abu Bakr Al – Almaani
Frage:
Ist das Sitzen in einem Cafe, dass beide Dinge enthält, d.h. Erlaubtes wie z.B.„Soft – Drinks“ und Verbotenes, wie z.B. Wasserpfeife (Narghile), erlaubt?
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nur nach den erlaubten Dingen schaue.
Antwort:
Es ist nicht gestattet an einem Platz zu sitzen wo Sünden offenkundig begangen werden, es sei denn man ist gezwungen dies zu tun, denn das Beseitigen des Schlechten mit der Hand (durch Handeln), mit der Zunge (durch Anprangern), oder mit dem Herzen (durch Verabscheuen) ist etwas was verpflichtend ist und an einem Ort zu sitzen wo schlechte Dinge getan werden ohne diese zu beseitigen steht im Gegensatz dazu. Allah sagt (was sinngemäß heißt): „Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht
mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst
seid ihr ihnen gleich...“ [ Sura An – Nisaa (4) : 140 ]
Al – Qurtubi (möge Allah Sich seiner erbarmen) sagte: „Die Worte Allahs
(welche sinngemäß bedeuten) ‚...dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen...’ bedeuten etwas anderes als Kufr.‚...Sonst seid ihr ihnen gleich...’ weist darauf hin, dass es verpflichtend ist sündige Leute zu meiden, wenn sie öffentlich etwas Schlechtes begehen, denn derjenige der sie nicht meidet stimmt ihren Taten zu, und das Zustimmen zum Kufr ist ebenfalls Kufr. Allah sagt (sinngemäß): ‚...Sonst seid ihr ihnen gleich...’, d.h. jeder der in einer Versammlung sitzt, wo Sünde begangen wird und sie nicht (aufgrund dessen) kritisiert, wird die Last der Sünden mit ihnen
tragen. Sie sollen kritisiert werden, wenn sie sündhaft reden oder Sünde begehen. Wenn man nicht in der Lage ist sie zu kritisieren so muss man sie verlassen, um dass man nicht zu denen gehört die in der Aya genannt wurden.
Es wird berichtet, dass ’Umar ibn ’Abdulaziez einige Leute gefangen nehmen ließ die Alkohol zu trinken pflegten und es wurde ihm gesagt, dass einer unter diesen Leuten fasten würde. Er ließ die (dafür vorgesehene) Strafe an ihm ebenso durchführen und er rezitierte folgende Aya: „...Sonst seid ihr ihnen gleich...“, d.h. das Einverstandensein mit einer Sünde ist ebenfalls eine Sünde.“
Al – Dschassaas sagte in Ahkaam al – Qur’aan (2/407): „Diese Aya zeigt, dass das Verwehren des Übel demjenigen gegenüber der dies tut Pflicht ist, und Teil des Verwehrens ist das man seinen Abscheu demgegenüber zeigt, wenn es nicht möglich ist es zu beseitigen; und nicht mit demjenigen zu sitzen der dies tut und ihn zu verlassen bis er es unterlässt und etwas anderes tut.“
Scheich Ibn Baaz (Möge Allah sich seiner erbarmen) sagte: „Das Verabscheuen im Herzen ist Pflicht für jedermann, was bedeutet es zu hassen und die Leute (die dies tun) zu verlassen, wenn man unfähig ist es mit seinen Worten oder Taten zu ändern, da Allah (sinngemäß) sagt:
„Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Zeichen (spottend)
eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch
eingehen. Und wenn dich der Satan nun vergessen läßt, dann sitze nicht,
nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit dem ungerechten Volk
zusammen.*“ [ Sura Al – An’aam (6) : 68 ]“
Al – Durrar as Saniyya fil – Adschwabah al – Nadschdiyya (16/142).
Des Weiteren besteht die Angst, dass der Imaan desjenigen der an solchen Plätzen sitzt geschwächt wird, und die schützende Eifersucht (für den Islaam) aus seinem Herz verschwinden wird, und der Scheitaan ihn dazu verleiten könnte an einigen der Sünden Teil zu haben.
Allah sagt (was sinngemäß heißt):
„O die ihr den Imaan verinnerlicht, folgt nicht den Fußstapfen des Satans,
denn wer den Fußstapfen des Satans folgt, der gebietet das Schändliche (Al– Fahscha, d.h. Unzucht usw.) und Verwerfliche (Al – Munkar, d.h. Kufr, Schirk und alle anderen ‚geringeren’ schlechten Taten nach dem Islaam)...“[ Sura An – Nuur (24) : 21 ]
Aber... wenn ein Muslim an solchen Plätzen benötigt zu sitzen, beispielsweise wenn er reist und keinen anderen Ort zum rasten findet, so kann er dort sitzen,solange er sich von den sündigen Leuten so weit wie möglich fernhält, und er lediglich solange sitzen bleibt wie er benötigt, (und) dann geht.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q & A.
wassalaamoalaikum
saliha66