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Pflichfasten als problem
#1
Assalamu alikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob Gebührt Allah.
Allahs Lob und Segen und Barmherzigkeit und frieden auf seinem Gesandten Muahmmad.

Ich bezuge das es keinen Gott gibt außer Allah, dem Allgewaltigem, dem Allgütigen, dem Barmherzigen, dem Sanftmütigen, dem Großzügigen, dem Edlen, dem König, dem Herrscher am Tage des Gerichts, dem Meister, dem König alle Könige, dem Herrn der Welten. Gepriesen sei er alleine, keinen Teilhaber außer Er, und ich bezeuge das Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist, der Auserwählte aller Söhne und Kinder Adams.
Allahs segen und Heil auf ihm und auf all denjenigen die in seine Fußstapfen treten bis an den Tag, an dem kein Vater für die Sünden seines Sohnes aufkommen wird, und kein Sohn für die Sünden seines Vaters.


Meine lieben Geschwister,
Inshaallah seid ihr und eure Familien bei bester Gesundheit und starken Iman.
Wa inshaallah könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe alhamduliah schon in anderen Themen etwas dazu gefunden aber es passte doch nie so ganz auf meine Situation. (wenn ich nichts überlesen habe, wa allahu alim)

Es geht um die traurige Tatsache, das ich noch vom Ramadan Pflichtfastentage offen habe. Alhamduilah sind es nicht mehr viele.
Jedoch bin ich alhamduliah, allahu akbar, bismillah mashaallah, Schwanger geworden.-diese Schwangerschaft ist sehr Anstrengend, ich habe keine energie, und mir ist sehr schwindelig. Durch die enorme  übelkeit muss ich bei den Gebeten immer eine Tüte oder den Eimer griffbereit haben. 

Kurzum, ich bin nicht in der lage zu Fasten. Und alhamdulilah vergehen die Tage sehr schnell, und ich will meine Schuld bei Allah subhana wa taala begleichen bevor der nächste Ramadan inshaallah wieder kommt. 
Jetzt möchte ich wissen wie ich das machen kann. Ich habe von der Fidyia gehört, doch kenne ich die Bedingungen nicht, oder bin mir sicher, ob ich nicht anders meine Schuld begleichen soll. Wa allahu alim.

Inshaallah habt ihr Wissen über diese Angelegenheit.
Barakallahu feekuma

Assalamu alaikum
#2
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

hat jemand inshaallah wissen darüber?
#3
wa alaikum assalam 

so viel ich weiß musst du für die restlichen tage arme speisen du kannst an eine spendenorganisation mit dem vermerk "arme speisen" den betrag überweisen  und sobald du kannst (falls es dir besser geht) dann die tage doch noch nachfasten da das fasten besser ist als der ersatz wa Allahu alem

habe leider die zeit nicht dir was raus zu suchen

inschaallah macht das noch jemand barakallahu feekum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#4
Salamulaikum warahnatulah liebe Schwester möge Allah euch segnen und euch beschützen.
Es gibt hier 2 Meinungen bei den Gelehrten.

Die 1. Meinung ist, dass die Schwangere nicht fastest und die Tage auch nicht nachholt. Sie müsste für jeden versäumten Tag einen Armen speisen. Das ist die Meinung von Ibn Abbas und Ibn Umar und es sind sehr grosse Gelehrte der Sahaba.
Ausserdem sagen die Gelehrten dieser Meinung das es sich um einen Konsens handelt (Jma3 sukut)
Das Bedeutet niemad hat gegen ihre Meinung geredet und ist somit ein 100% Beleg um Usul Fiqh.

Die andere Meinung sieht die Schwangere Frau per Analogieschluss (qjas) als eine die vorübergehend Krank ist.
Deswegen ist sie dem Urteil untergliedert wie ein Kranker der Genesung erlangen wird und auch nachholen muss.
Wie der allgemeine Vers aussagt. ..und wer von euch Krank ist..

Hier noch was zum lesen.

Schwangere und stillende Frauen, wenn sie sich um sich oder das Baby sorgen, können das Fasten brechen und bezahlen eine "Auslöse". Sie müssen die versäumten Tage nicht nachholen. Abu Dawud berichtet über 'Ikrimah, dass Ibn Abbas sagte- radhiya lahu 3anhuma, in Bezug auf die Ayah (2:184) ُهَنوُقيِطُي َنيِذَّلا ىَلَعَو "Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können,": "Das ist eine Erlaubnis für ältere Menschen, die fasten können. Sie können das Fasten brechen und einen Armen für diesen Tag speisen. Schwangere und stillende Frauen, wenn sie sich um sich oder das Baby sorgen, können es auch so tun." Das wurde von al-Bazzar berichtet. Und "Ibn Abbas pflegte zu seinen Frauen, die schwanger waren zu sagen: "Du bist in der gleichen Situation wie die, die fasten können [aber nur mit grosser Mühe ertragen können]. Du musst die "Auslöse" bezahlen und brauchst die Tage später nicht nachholen." Von der Kette [der Überlieferer] sagte ad-Daraqutni, das sie Sahih sei. Nafi`3 berichtete, dass Ibn `Umar über schwangere Frauen befragt wurde, die um sich um das ungeborene Baby sorgen. Er antwortete: "Sie soll das Fasten brechen und eine arme Person für diesen Tag speisen, mit einem Madd* Gerste." Es gibt einen Hadith, der besagt: "Allah hat es dem Reisenden vom Fasten 3 und der Hälfte der Gebete befreit, und die schwangeren und stillenden Frauenn vom Fasten." (Dieser Hadith ist von At-Tirmidhi, Abu Dawud, anNasa'i und Ibn Majah. Die Kette der Überlieferer ist hassan). Laut der Hanafiyyah, Abu Ubaid und Abu Thaur, müssen diese Frauen für diese Tage das Fasten nachholen und müssen keinen Armen speisen. Laut Ahmad und ash-Shaf'i: wenn diese Frau sich nur um ihr Baby sorgt, muss sie die "Auslöse" zahlen und nachfasten. Wenn sie sich um sich selbst oder um sich selbst und ihr Baby sorgen, dann müssen sie nur das Fasten der Tage, wo sie nicht gefastet haben nachholen. *Madd ist eine Masseinheit, 1 Madd ist, was ein Mann mit einer durchschnittlichen (grossen) Hand in beiden Händen halten kann.
Allahu alem was besser ist kann ich leider nicht beurteilen oder meinen
  


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