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Das Urteil über Kleidungsfarben
#1
Das Urteil über Kleidungsfarben.

Farben, welche an der Kleidung von Männern und Frauen empfohlen (mustahabb), unerwünscht (makrūh) und verboten (harām) sind

Frage (Nr. 2843):

Gibt es irgendwelche Farben, die ein Muslim bzw. eine Muslima nicht an der Kleidung haben darf?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Bevor wir diese Frage beantworten, sollten wir auf einen wichtigen Punkt hinweisen, nämlich dass das Grundprinzip hinsichtlich der Farben der Kleidung von Männern und Frauen lautet, dass alle Farben erlaubt sind, außer es gibt einen Text in der Scharī`ah, der eine bestimmte Farbe für Männer oder Frauen verbietet. Es gibt Scharī`ah-Texte, die das Tragen einer bestimmten Farbe empfehlen und das Tragen einer anderen Farbe verbieten, wie z. B. die folgenden:
Schwarz:

Umm Khālid bint Khālid sagte: „Dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wurden einige Kleidungsstücke gebracht, unter denen ein kleines schwarzes Khamīsah war. Er sagte: `Wem denkt ihr, sollten wir dies geben?` Die Leute blieben still. Da sagte er: `Bringt mir Umm Khālid`, und sie wurde zu ihm getragen. Er nahm das Khamīsah in seine Hand, legte es auf sie und sagte: `Mögest du lange leben und es entsprechend abtragen.` Es gab ein grünes oder gelbes Muster darauf und er sagte: `Oh Umm Khālid, das ist sanāh (gut).` und sanāh ist ein abessinisches Wort.“ (Bukhāri).
Jābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) am Tag der Eroberung von Makkah, wie er einen schwarzen Turban trug.“ (Muslim). `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: „Ich machte einen schwarzen Burdah (Mantel) für den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und er trug ihn, doch wenn er darin schwitzte, nahm er den Geruch von Wolle daran wahr und daher zog er ihn aus, denn er mochte angenehme Gerüche.“

(Abu Dawud; al-Hākim sagte (4/188): „Er ist sahīh nach den Bedingungen der zwei Scheikhs.“; al-Dhahabi stimmte mit ihm überein; Scheikh al-Albāni sagte in al-Sahīhah (5/168, Nr. 2136): „Es ist, wie sie sagten.“; Abu Dawud nannte das Kapitel in seinem Sunan „Bāb fi-l-Suwād“ – Kapitel über schwarze Kleidung; der Autor von `Aun al-Ma`būd (11/126) sagte: „Der Hadīth bestätigt, dass es erlaubt ist, Schwarz zu tragen, und dass daran nichts makrūh ist.“).
Schwarz ist sowohl für Männer als auch für Frauen gestattet. Eine der falschen Innovationen (Bid`ah) hinsichtlich dieser Farbe ist die Praxis, absichtlich schwarze Kleidung in Zeiten der Trauer zu tragen, was außerdem eine Imitation der Christen darstellt.

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn sagte (Fatāwa Islamiyah 3/313): „Das Tragen von Schwarz in Zeiten der Trauer ist ein falsches Symbol, welches keine Grundlage hat. In Zeiten der Trauer sollten die Leute das tun, was im Islam angeordnet wurde, nämlich zu sagen `Innā Lillāhi wa inna ilayhi rāji’ūn. Allāhumma ajirni fi musībati wa-khluf li khayran minhā` (Wahrlich, zu Allah gehören wir und zu Ihm kehren wir zurück. Oh Allah, belohne mich für mein Unglück und ersetze es mir durch etwas Besseres als das). Wenn jemand dies mit Glauben und Hoffnung auf die Belohnung sagt, den wird Allah dafür entschädigen und ihm das, was er verlor, durch etwas Besseres ersetzen.“ Er sagte weiterhin: „Bestimmte Kleidung zum Trauern auszuwählen, ist unserer Meinung nach eine Handlung der Bid`ah (Neuerung), und dadurch könnte ausgedrückt werden, dass jemand mit der Bestimmung Allahs nicht zufrieden ist.“

Weiß:

Abu Dharr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich kam zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und er trug ein weißes Kleidungsstück und schlief. Ich kam (später) zu ihm zurück und er war erwacht…“ (Bukhāri in seinem sahīh Werk, in einem Kapitel, welches er „Bāb al-Thiyāb al-Bīd“ – Das Kapitel über weiße Kleidung nannte). Al-Bukhāri berichtete, dass Sa`d sagte: „Ich sah am Tag von Uhud zur Linken des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und zu seiner Rechten zwei Männer, die weiße Kleidung trugen. Ich sah sie niemals zuvor.“ Diese zwei Männer waren Jibrīl und Mikā’īl, wie al-Hāfiz ibn Hajar in al-Fath erwähnte (10/295). Weiß ist eine Farbe, die für die Lebenden zu tragen empfohlen (mustahabb) ist und die Toten sollten darin eingewickelt werden, wie in dem von ibn `Abbās überlieferten Hadīth bestätigt wird, in dem es heißt: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Tragt eure weiße Kleidung, denn dies ist die beste von eurer Kleidung, und wickelt eure Toten darin ein.`“ (Abu Dawud und al-Tirmidhi; von al-Albāni in Ahkām al-Janā’iz (Seite 82) als sahīh klassifiziert). Weiß ist auch die bevorzugte Farbe für den Ihrām der Männer (Kleidung für die Hajj), welche aus einem Izār (Unterteil) und einem Rida’ (Oberteil) besteht.

Grün:

Abu Ramthah sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zwei grüne Kleidungsstücke tragen.“ (al-Tirmidhi, der sagte, dass es ein gharīb hasan Hadīth sei; al-Nisā’i #5224).

Rot:

Es wurde berichtet, dass das Tragen von rein roter Kleidung für Männer verboten ist, doch nicht für Frauen, aufgrund des Hadīth von ibn `Umar: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot Mafdam.“ (Imām Ahmad und ibn Mājah #3591). Mafdam ist etwas, das mit rotem Safran gefärbt wurde. Gemäß dem Kommentar von al-Sindi zum Sunan al-Nisā’i ist Mafdam etwas, das Rot ist. Es wurde berichtet, dass, als `Umar einen Mann mit einem durch Safran rot gefärbten Kleidungsstück sah, er ihn beiseite zog und sagte: „Lass dies für die Frauen.“ (al-Tabari).
`Abd-Allah ibn `Amr sagte: „Ein Mann, der zwei rote Kleidungsstücke trug, kam am Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vorbei und grüßte ihn mit dem Salām, doch der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) antwortete nicht.“ (Abu Dawud; al-Tirmidhi; von al-Bazzār als hasan eingestuft, der sagte: „Wir kennen ihn nur durch diesen Isnād, der Abu Yahya al-Qattāt beinhaltet, der eine strittige Figur ist.“).
Es gab verschiedene Vorschläge, warum es Männern verboten sein könnte, Rot zu tragen. Dazu gehören die folgenden:
Weil es die Kleidung der Kuffār ist.
Weil es der Schmuck der Frauen ist und es zu verbieten, ist eine Art der Abschreckung, Frauen zu imitieren.
Weil es der Eitelkeit entspringt und es sich für einen bescheidenen Mann nicht gehört, so etwas zu tragen.
Das Verbot betrifft nur Kleidungsstücke, die komplett rot gefärbt wurden. Kleidungen, die eine weitere Farbe wie Weiß, Schwarz etc. enthalten, sind nicht verboten.

Auf diese Weise sollte der Hadīth, der von der roten Hullah handelt, verstanden werden, ebenso wie der Hadīth von al-Bara’ (möge Allah mit ihm zufrieden sein), in dem es heißt: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) war von durchschnittlicher Größe. Ich sah in eine rote Hullah tragen und ich habe nie etwas Besseres als das gesehen.“ (Bukhāri #5400). Die jemenitische Hullah hat üblicherweise Streifen in Rot und in einer anderen Farbe, doch sie ist nicht komplett rot.

Ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die Kleidung (des Propheten [Allahs Frieden und Segen seien auf ihm]): Abu-l-Walīd berichtete von Schu`bah, von Abu Ishāq, der von al-Bara’ (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hörte: `Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) war von durchschnittlicher Größe. Ich sah in eine rote Hullah tragen und ich habe nie etwas Besseres als das gesehen.` Die Hullah besteht aus Izār und Rida’ (Unter- und Oberteil) … Es ist ein Fehler zu denken, dass es nur rot war und nicht mit einer anderen Farbe vermischt. Die rote Hullah sind zwei jemenitische Kleidungsstücke, die von roten und schwarzen Streifen durchwoben sind, wie alle anderen jemenitischen Kleidungsstücke auch … Doch pures Rot ist ausdrücklich verboten. In Sahīh al-Bukhāri wird bestätigt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) rote Satteldecken (oder Decken) verbot … Hinsichtlich roter Kleidung im Allgemeinen und rotem Gewebe etc. so unterliegt die Angelegenheit weiterer Diskussion, doch es ist sehr unerwünscht (makrūh).“ (Zād al-Ma`ād 1/139).

Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
  


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