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Ist es verpflichtend, eine Hochzeitsfeier zu veranstalten?
#1
Ist es verpflichtend, eine Hochzeitsfeier zu veranstalten?


Frage:
Ich habe ein Problem hier auf der Arbeit. Mein Chef benötigt ein Papier, das darlegt, dass wir in der muslimischen Religion, wenn wir verlobt sind, „gesetzlich verheiratet“ sind, aber dass wir nicht wirklich verheiratet sind, bis wir die Feier haben, sozusagen. Meine Frage an Sie ist: Können Sie mir helfen, eine Quelle zu finden, die mir helfen kann, zu finden, was ich brauche?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Gemäß der Sharia wird die Heirat mit dem Vertrag zwischen den zwei Ehepartnern, mit dem Einverständnis des Vormundes der Frau und in Anwesenheit von zwei Zeugen vollzogen. Solch ein Vertrag ist abgeschlossen, selbst wenn es keine Feier oder Party gibt. Siehe Frage Nr. 2127.
Hinsichtlich der Hochzeitsfeier, sie bekannt zu geben und Leute bei dieser Gelegenheit zu einem Hochzeitsmahl einzuladen als Ausdruck der Heiterkeit und um die Heirat zu verkünden, so sind all diese Dinge anlässlich der Ehe mustahabb (beliebt). Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Gebt die Heirat öffentlich bekannt.“ (Berichtet von Ahmad, 4/5; von al-Hakim, 2/200 als sahih eingestuft; von al-Albani in Sahih al-Jami, 1072 als hasan eingestuft)
Und der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte zu Abd ar-Rahman ibn Awf, als er heiratete: „Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!“ (Berichtet von al-Bukhari, 1943; Muslim, 3475)
Siehe al-Mughni, 8/105
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20066)
  


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