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Smartphone der nichtmuslimischen Mutter schenken?
#1
Salam_wr_wb
  bismillah
Meine nichtmuslimische Mutter wünscht sich schon seit längerer Zeit ein Smartphone und meine Schwester und ich wollen ihr vielleicht eins schenken.
Was mich allerdings jetzt beschäftigt ist,ob das so eine gute Idee ist. Wahrscheinlich wird sie damit Leute anrufen und mit ihnen schreiben, die ihr womöglich nicht erlaubt sind oder Bilder ect. austauschen...
Sind diese Gedanken berechtigt oder soll ich es ihr einfach mit guter Absicht geben und der Rest ist ihre Sache?

Bitte gebt mir einen Rat liebe Geschwister.


Barak Allah feekum
#2
(06-10-2015, 08:23 PM)*Amatullah* schrieb: Salam_wr_wb
  bismillah
Meine nichtmuslimische Mutter wünscht sich schon seit längerer Zeit ein Smartphone und meine Schwester und ich wollen ihr vielleicht eins schenken.
Was mich allerdings jetzt beschäftigt ist,ob das so eine gute Idee ist. Wahrscheinlich wird sie damit Leute anrufen und mit ihnen schreiben, die ihr womöglich nicht erlaubt sind oder Bilder ect. austauschen...
Sind diese Gedanken berechtigt oder soll ich es ihr einfach mit guter Absicht geben und der Rest ist ihre Sache?

Bitte gebt mir einen Rat liebe Geschwister.


Barak Allah feekum

Wa alaikumu assalam wa rahmatullahi wa barakatu.

Ein guter Rat ist ja gut, aber versuche doch inshallah direkt eine Person des Wissens anzurufen, die Dir inshallah eine klare Antwort gibt.

Wa feeki BarakAllah
#3
Salam_wr_wb

Barakallahu Fiekum, gibt es schon eine Antwort dafür?, wenn ja, dann wäre es von Nutzen wenn du sie einpostet, damit wir auch davon profitieren.

Wallahu a´lam
#4
Assalamu aleikum wa rahmetullah we barakatuh,
leider gibt es noch keine Antwort. ..
Ich weiß nicht so recht an wen ich mich wenden soll und irgendwie trau ich mich nicht bei einem Sheikh anzurufen
#5
Salam_wr_wb 

natürlich die Gelehrten sagen, alles was zu Haram führt ist auch Haram, weil die Wahrscheinlichkeit dass sie es dafür  benutzt, sehr hoch ist.

aber wenn du nicht anrufen kannst , dann kannst du hier Alhamdulillah den Ehrenwerten Scheich al-Muslih in Saudi Arabien (welcher mit der Tochter von dem Ehrenwehrten Scheich al-´Uthaiymien verheiratet ist) und Inscha-Allah auch für sein Wissen bekannt ist. 

Online(auf Deutsch) fragen:

http://www.almosleh.com/ar/index-gr-send.html


aber bitte nicht vergessen die Antwort zu Posten .

Wallahu a´lam
#6
Subhanallah das ist toll die Seite. Kann der Scheich Deutsch?? Seit wann gibts das?
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#7
Salam_wr_wb

Allahu a´lam seit wann die Seite gibt, aber ich glaub nicht das der Scheich Deutsch kann(aber kann man nie wissen), denn die Seite gibt es auch auf  Russisch, Französisch und Englisch, das heißt bestimmt, dass es Geschwister gibt, welche die andere Sprache beherrschen und dem Scheich die Seite und Fatawas übersetzen.
Wallahu A´lam.
#8
Salam_wr_wb

Barakallahu Fiekum, gibt es noch kein Antwort dazu??

wenn nicht, helfen vielleicht diese Fatawa, welche fast die selbe Fragen haben:

Frage: "Wenn ich eine Person, ein Handy schenke welches damit Musik hört, bekomme ich auch die Sünde davon?".

Antwort(Ungefähr): Ursprünglich ist das Schenken zwischen den Menschen Gesetzlich, außer was zu Haram gebraucht wird.
Allgemein ist bekannt, dass das Handy sowohl zum Erlaubten  als auch zu Haram gebraucht wird. Wenn du aber von von Hoher Wahrscheinlichkeit ausgehst und weiß dass der Beschenkte es  für Musik oder andere Sachen welche Allah Haram gemacht hat, gebrauchen wird, somit hast du auch gesündigt. Denn von den Grundbasis des Schria´ , das Verbot der Beihilfe was Allah Verboten hat, wie Allah der Erhabene sagte :
"Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen."5:02
...Denn das was zu Haram führt, ist Haram. 

Aber wenn du nicht weißt , das er für Haram zwecke gebrauchen wird, und er macht es dann doch, somit lastet  ist die Sünde nur an ihm."

http://ar.islamway.net/fatwa/37877/حكم-ا...لى-المعصية


Ebenso , ähnliche Fatawa welche das Verbot bestätigen, bei der man höchstwahrscheinlich weiß, dass der Beschenke die Ware  auch zu Haram-zwecken gebrauchen wird.
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=279313
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=132652

Wallahu a´lam
#9
Barakallahu feekum für die hilfreichen Antworten.
Leider habe ich von der geposteten Internetseite für Fatwaa bisher noch keine Antwort bekommen. Wobei ich dazu sagen muss, dass diese Frage auch nicht den Kategorien eingeordnet werden konnte, die der Sheikh beantwortet.
Wa Allahu alem
  


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