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Maharam-liste
#1
Salam_wr

Diese Grafiken zeigen die Maharim der Frau und des Mannes.
Alle hier aufgelisteten Personen sind der Frau bzw. dem Mann zur Heirat verboten.


[Bild: mahram_frau.png]

[Bild: attachment.php?attachmentid=4254&d=1327839672]


Wa_salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb


Frage (Nr. 117628):

Mein Vater hat eine zweite Frau geheiratet und es ist bekannt, dass sie ein Mahram für mich ist. Doch ich würde gern wissen, ob ihre Mutter ebenfalls ein Mahram für mich wurde.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Mahram durch Heirat fallen in vier Kategorien:

Die Vorfahren des Ehemannes (sein Vater und seine Großväter) werden Mahram für die Ehefrau.

Die Nachkommen des Ehemannes (seine Söhne und Enkel) werden Mahram für die Ehefrau.

Die Vorfahren der Ehefrau (ihre Mutter und ihre Großmütter) werden Mahram für den Ehemann.

Die Leute dieser drei Kategorien werden Mahram, sobald der Ehevertrag geschlossen wurde.

Die Nachkommen der Ehefrau (ihre Töchter und Enkelinnen) werden Mahram für den Ehemann. In diesem Fall muss der Vollzug der Ehe stattfinden. Hat der Vollzug stattgefunden, dann werden ihre Töchter von einem vorherigen oder einem nachfolgenden Ehemann für ihn zu Mahram für immer.

Scharh al-Mumti` (12/128)

Dadurch wird klar, dass die Mutter der Ehefrau des Vaters kein Mahram für seine Söhne wird.

Es ist einem Mann erlaubt, eine Frau zu heiraten, und es ist seinem Sohn erlaubt, ihre Mutter zu heiraten oder ihre Tochter, denn das wird durch die Worte Allahs ausgedrückt, nachdem die Frauen genannt wurden, die Mahram sind (ungefähre Bedeutung): „… Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht …“ (4:24).

Und Allah weiß es am besten.
Wa_salam_wr_wb

Islam Q&A
#3
das hatten wir hier schon, deswegen schwester bitte ich dich mal das rauszuchen und zusammenzufügen..barakallahu fieki

außerdem ist sie nicht vollständnig...wenn du deine fatwas liest über mahram der mutter der frau oder so, dann weisst du was ich meine und vielleicht können wir mal alles zusammen nehmen
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#4
assalamu alaikum
habe die grafiken aktualisiert, ich hoffe das waren die gleichen wie vorher

möchte das thema gerne noch ergänzen:


Wer ist der Mahram, mit dem eine Frau reisen und der als Aufsichtsperson fungieren kann, um Khulwah zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verwandt sind, zu verhindern?
Frage (Nr. 137095):

Wie alt sollte eine Person sein, die als Mahram gemäß der Scharī`ah geeignet ist? Ich habe gehört, dass ein Junge von vier Jahren als Begleitperson gelten kann, um Khulwah zu vermeiden. Wird er auch als Mahram betrachtet oder kann das nur ein Erwachsener sein?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Es sollte vorausgeschickt werden, dass die Frage zwei Themenbereiche berührt: Die Frage, wer der Mahram einer Frau zum Zwecke der Reise ist, und die Frage, wer als Aufsichtsperson gilt und das verbotene Alleinsein (Khulwah) zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht sein Mahram ist, verhindert. Es ist nicht notwendig für diese zuletzt genannte Person, ein Mahram zu sein, wie wir inschaAllāh weiter unten sehen werden.

Zweitens:

Der Mahram einer Frau ist jeder, der ihr dauerhaft zur Heirat verboten ist aufgrund der Blutsverwandtschaft, durch Stillverwandtschaft oder durch eheliche Verbindungen, wie z. B. ihr Vater, Sohn oder Bruder.

Ist es für den Mahram notwendig, ein Erwachsener zu sein? Das wurde von den Hanbalis festgelegt, doch die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass es ausreichend ist, wenn der Mahram ein Junge ist, der das Alter des Urteilsvermögens erlangt hat, nahe an der Pubertät ist und die Frau fühlt sich sicher, wenn er bei ihr ist. Sie betrachteten den Jungen, der der Pubertät nahe ist, als der Kategorie eines Erwachsenen zugehörig.

In al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (36/340) heißt es: „Die Hanafis und Schāfi`is vertreten die Ansicht – was auch der offensichtlichen Meinung des Māliki Madhhab entspricht – dass ein Junge, der der Pubertät nahe ist, als Erwachsener betrachtet werden kann, ohne den es einer Frau nicht erlaubt ist zu reisen, solange er zu ihren Mahram gehört.

Die Hanbalis waren darüber unterschiedlicher Ansicht und legten fest, dass der Mahram ein Erwachsener von gesundem Verstand sein sollte. Ibn Qudāmah sagte: `Ahmad wurde gefragt: `Kann ein Junge ein Mahram sein?` Er antwortete: `Nein, erst wenn er die Pubertät erreicht, denn er kann nicht auf sich selbst aufpassen. Wie also sollte er mit einer Frau herausgehen?` Denn der Zweck eines Mahram ist es, die Frau zu schützen, und das kann nur durch einen Erwachsenen mit gesundem Verstand erwartet werden.`“

Die Ansicht, die am meisten vorbeugend ist, ist die der Hanbalis, die festlegten, dass der Mahram ein Erwachsener sein muss. Dadurch wird der scharī`ahrechtliche Zweck für die Anwesenheit eines Mahram am ehesten erreicht.

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wann wird das Kind ein Mahram für seine Mutter? Mit Erreichen der Pubertät oder mit Erlangen des Urteilsvermögens?“

Er antwortete: „Der Junge wird ein Mahram, wenn er erwachsen und bei gesundem Verstand ist. Wer noch nicht erwachsen ist, ist kein Mahram und derjenige, dessen Verstand nicht gesund ist, ist auch kein Mahram.“ (Liqā`āt al-Bāb al-Maftūhah, 123/20)

Siehe auch in der Antwort auf Frage #170300.

Drittens:

Die verbotene Khulwah zwischen Mann und Frau, die keine Mahram füreinander sind, liegt dann vor, wenn die Frau mit dem Mann an einem Ort ist, wo sicher keine dritte Person eintreten wird, wie es al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 7/88, heißt. Es gibt verschiedene Arten derjenigen, die die verbotene Khulwah aufheben:

- Der Ehemann: Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn ihr Ehemann bei ihr ist, dann ist er wie ihr Mahram und er ist am besten geeignet, diese Rolle zu übernehmen.“ (Scharh Muslim, 9/109)

- Der Mahram der Frau: Wie bereits oben genannt. Er verhindert zweifellos die Khulwah, aufgrund des Hadīth, der das bestätigt. In al-Sahīhayn wird berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Kein Mann sollte mit einer Frau allein sein, außer ihr Mahram ist bei ihr.“ Ist er dafür geeignet, für sie ein Mahram auf Reisen zu sein, dann hebt er durch seine Anwesenheit natürlich auch die verbotene Khulwah auf.

- Die Anwesenheit eines Kindes, welches das Alter des Urteilsvermögens erreicht hat und vor dem man sich im Falle eines unangemessenen Verhaltens schämt.

- Die Anwesenheit von einer oder mehreren vertrauenswürdigen Frauen: Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn ein Mann mit einer Frau allein ist, die nicht sein Mahram ist, ohne dass eine dritte Person bei ihnen zugegen ist, dann ist das harām gemäß dem Konsens der Gelehrten. Dasselbe gilt, wenn bei ihnen jemand ist, vor dem man sich nicht schämt, weil er noch sehr jung ist, wie bei einem Kind, das erst zwei oder drei Jahre alt ist. Seine Anwesenheit ist so, als wenn niemand dabei wäre.“ (Scharh al-Nawawi, 9/109)

Er sagte auch: „Die bekannte Ansicht besagt, dass es einem Mann erlaubt ist, mit einer Gruppe Frauen allein zu sein, unter der er keinen Mahram hat. Denn üblicherweise führt dies nicht zu schlimmen Konsequenzen, da Frauen sich voreinander schämen.“ (al-Majmū`, 7/87)

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es besteht keine Khulwah, wenn bei der Frau eine andere Frau wie sie ist.“ (al-Scharh al-Mumti`, 4/251)

- Die Anwesenheit von einem oder mehreren vertrauenswürdigen Männern: Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn bei ihnen einer oder mehrere andere Männer sind oder eine oder mehrere andere Frauen, dann ist nichts Falsches daran, wenn kein Zweifel an ihrem guten Benehmen besteht. Denn Khulwah gibt es nicht, wenn drei oder mehr Leute anwesend sind.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 2/556)

Wir sollten darauf hinweisen, dass unsere Aussage, die Anwesenheit von einer oder mehreren Frauen hebe Khulwah auf, nicht bedeutet, dass es für die Frau erlaubt ist, mit einem solchen nicht-mahram Mann zu reisen. Die Anwesenheit von einer oder mehreren Frauen hebt die Khulwah auf, doch es ist ihnen nicht erlaubt, mit dem Mann zu reisen. Vielmehr muss jede von ihnen ihren eigenen Mahram auf der Reise dabei haben.

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn bei ihnen einer oder mehrere Männer sind oder eine oder mehrere Frauen, dann ist nichts Falsches daran, wenn kein Zweifel an ihrem guten Benehmen besteht. Denn es gibt keine Khulwah, wenn drei oder mehr Leute zugegen sind. Das hat mit anderen Angelegenheiten als dem Reisen zu tun. Im Falle der Reise sollte eine Frau nicht ohne ihren Mahram aufbrechen.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 2/556)

Scheikh Muhammad Sālih ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Sind aber zwei oder mehr Frauen bei ihm, dann ist nichts Falsches daran, denn in dem Fall gibt es keine Khulwah unter der Bedingung, dass er vertrauenswürdig ist und dass es nicht um eine Reise geht.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 2/555)

Es sollte angemerkt werden, dass das Wort Mahram in einem Hadīth in zwei Ausdrücken erwähnt wird. Im ersten Beispiel ist das Verbot der Khulwah gemeint. Daher sagten einige Fuqaha‘, dass der Ausdruck auch den Mahram des Mannes umfasst, da es der Zweck dieser Regel ist, Khulwah zu verhindern, was beispielsweise durch die Anwesenheit der Mutter des Mannes oder der Schwester erreicht werden kann. In dem zweiten Ausdruck ist mit dem Wort Mahram der Mahram der Frau gemeint, der mit ihr reist. Der genannte Hadīth ist der durch al-Bukhāri (#1763) und Muslim (#1341) von ibn `Abbās berichtete, in dem es heißt: „Ich hörte den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) eine Rede halten, in der er sagte: `Kein Mann sollte mit einer Frau allein sein, ohne dass ein Mahram anwesend ist, und keine Frau sollte reisen, außer sie hat einen Mahram bei sich.`“

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Bezeichnung `ohne dass ein Mahram anwesend ist` kann so verstanden werden, dass jemand gemeint ist, der ein Mahram für sie ist oder auch als jemand, der ein Mahram für sie oder für ihn ist. Die zweite Interpretation steht im Einklang mit den Richtlinien der Fuqaha‘, denn es macht keinen Unterschied, ob sie bei sich jemanden hat, der ihr Mahram ist, wie ihr Sohn, Bruder, ihre Mutter oder Schwester, oder jemanden, der ein Mahram für den Mann ist, wie seine Schwester, Tochter oder Tante. Es ist in all diesen Fällen erlaubt, mit ihr zu sitzen.“ (Scharh Muslim, 9/109)

Zusammengefasst:

Der Mahram, der eine Frau auf der Reise begleiten muss, ist ihr Ehemann oder irgendein Erwachsener, der ihr dauerhaft zur Heirat verboten ist, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Die Gelehrten vertreten unterschiedlichen Ansichten über einen Jungen, der der Pubertät nahe ist und bei dem sich die Frau sicher fühlt und weiß, dass er sich um sie kümmert. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass er als Mahram geeignet ist und das ist eher korrekt. Die Hanbalis wichen von ihrer Meinung ab und legten fest, dass er die Pubertät erreicht haben sollte und das ist eher auf der sicheren Seite.
Khulwah zwischen Mann und Frau, die füreinander nicht Mahram sind, wird aufgehoben durch die Anwesenheit des Ehemannes oder eines Mahram entweder der Frau oder des Mannes oder durch die Anwesenheit eines oder mehrerer vertrauenswürdiger Männer oder Frauen oder durch die Anwesenheit eines Kindes, das bereits die Urteilsfähigkeit erlangt hat und vor dem man sich schämen muss. Ein kleines Kind, vor dem man sich nicht schämen würde, dessen Anwesenheit ist so, als ob niemand anwesend wäre (d. h. es macht keinen Unterschied).

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A


Das Tragen des Hijāb vor dem Schwiegersohn

Frage (Nr. 13231):

Einige Frauen tragen den Hijāb vor den Ehemännern ihrer Töchter und weigern sich, sie mit dem Salām zu grüßen oder ihnen die Hand zu schütteln. Ist das richtig?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Der Ehemann der Tochter einer Frau ist einer ihrer Mahram durch Heirat. Daher ist es ihm erlaubt, von ihr das zu sehen, was er auch von seiner Mutter sehen darf, von seiner Schwester, Tochter und allen anderen Mahram. Es ist eine Art des Extremismus, wenn eine Frau ihr Gesicht, ihr Haar, die Unterarme etc. vor dem Ehemann ihrer Tochter bedeckt. Ebenso ist es eine Art des Extremismus, wenn sie sich weigert, ihm die Hand bei einem Treffen zu schütteln. Das kann zu Problemen oder dem Abbruch der Beziehungen führen. Sie sollte es also vermeiden zu übertreiben, außer sie hat begründete Zweifel an ihm oder sie bemerkt, dass er sie auf unangemessene Art und Weise anschaut, dann hat sie das Recht dazu und handelt richtig.

Das Ständige Komitee zur Ausgabe von Fatwas in al-Fatāwa al-Jāmi’ah li-l-Mar’ah al-Muslimah, Teil 3, S. 822
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#5
Die Mutter der Ehefrau – Regeln und Urteile

Frage (Nr. 95757):

Wird die Mutter meiner Ehefrau als Mahram betrachtet, nachdem ich mich von meiner Frau getrennt habe? Ist es mir gestattet, ihr die Hand zu schütteln und mit ihr zusammenzusitzen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Wir behandeln dieses Thema, indem wir eine Anzahl an einzelnen Punkten erörtern. Wir hoffen, dass du die Antwort auf deine Frage und noch mehr darin finden wirst.

1. Frauen, die Mahram sind

Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allāh ist allvergebend und barmherzig. “ (4:23).

Dieser Vers fasst die Frauen zusammen, die Mahram sind, und schließt die mit ein, die zur Ehe durch Blutsbande verboten sind, ebenso wie durch Heirat und die Stillverwandtschaft. Einige von ihnen sind dauerhaft zur Ehe verboten und einige sind es vorübergehend.

Frauen, die dauerhaft zur Ehe verboten sind, fallen in drei Kategorien:

1. Mahram durch Blutsbande

Dazu gehören sieben Frauen, die in dem Vers genannt werden: Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten, Töchter des Bruders und der Schwester.

Die Kategorie der Mütter umfasst auch Großmütter, sowohl von der Seite des Vaters als auch von der Seite der Mutter.

Die Kategorie der Töchter umfasst die eigene Tochter ebenso wie die des Sohnes oder der Tochter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

Die Kategorie der Schwestern umfasst Schwestern ebenso wie Halbschwestern durch den Vater oder die Mutter.

Die Kategorie der Tanten väterlicherseits umfasst die eigenen Tanten väterlicherseits, die seines Vaters und Großvaters sowie die seiner Mutter und Großmutter.

Die Kategorie der Tanten mütterlicherseits umfasst die eigenen Tanten mütterlicherseits, die seines Vaters, seines Großvaters sowie die seiner Mutter und Großmutter.

Die Kategorie der Töchter des Bruders umfasst die Töchter eines Bruders, die Töchter eines Halbbruders durch den Vater oder die Mutter und ihre Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und die Töchter ihrer Söhne und die Töchter der Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

Die Kategorie der Töchter der Schwester umfasst die Töchter einer Schwester, die Töchter einer Halbschwester durch den Vater oder durch die Mutter, und die Töchter ihrer Söhne, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und die Töchter der Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht.

2. Mahram durch Stillen

Das sind dieselben wie die Mahram durch Blutsbande, wie oben beschrieben wurde, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“ (al-Bukhāri #2502; Muslim #1447)

Im Falle des Stillens muss eine bestimmte Anzahl an Fütterungen, nämlich fünf oder mehr, erreicht werden.

3. Mahram durch Heirat

Dies sind vier: die Ehefrau des Vaters, die Ehefrau des Sohnes, die Mutter der Ehefrau und die Töchter der Ehefrau.

Die Kategorie der Ehefrauen des Vaters umfasst auch die Ehefrauen des Großvaters, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und ob der Großvater von der Seite des Vaters stammt oder von der Seite der Mutter. Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau schließt, ist sie seinen Söhnen zur Ehe verboten und den Söhnen seiner Söhne und den Söhnen seiner Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, und ob er die Ehe mit ihr vollzieht oder nicht.

Die Kategorie der Ehefrauen der Söhne umfasst die Ehefrauen der Söhne, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, denn Allāh sagt (ungefhre Bedeutung): „die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind“. Wenn ein Mann mit einer Frau einen Ehevertrag schließt, wird sie für seinen Vater und seine Großväter verboten zur Heirat, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, sei es von der Seite des Vaters oder der Mutter, nur durch den Ehevertrag, selbst wenn er die Ehe mit ihr nicht vollzieht.

Die Kategorie der Mutter der Ehefrau umfasst auch ihre Großmütter, denn Allāh sagt „die Mütter eurer Frauen“. Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau schließt, sind ihre Mutter und ihre Großmutter für ihn zur Heirat verboten, rein durch den Ehevertrag, ob er die Ehe mit ihr nun vollzieht oder nicht und unabhängig davon, ob es die Großmütter von der Seite des Vaters sind oder von der der Mutter.

Die Kategorie der Töchter der Ehefrauen umfasst die Töchter ihrer Söhne und die Töchter ihrer Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht. Sie sind Stieftöchter, solange die Ehe mit der Frau vollzogen wird. Wenn die Scheidung stattfindet, bevor die Ehe vollzogen wird, dann sind die Stieftöchter und ihre Nachkommen nicht zur Ehe verboten, denn Allāh sagt: „eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten)“. Heiratet der Mann eine Frau und vollzieht die Ehe mit ihr, dann sind ihre Töchter und die Töchter ihrer Söhne und die Töchter ihrer Töchter, unabhängig davon, wie weit die Verwandtschaftslinie reicht, für ihn verboten, ob sie von einem anderen Ehemann vor ihm stammen oder von einem Ehemann nach ihm. Doch wenn sie von ihm geschieden wird, bevor die Ehe vollzogen wurde, dann sind die Stieftöchter und ihre Nachkommen für ihn nicht verboten.

Frauen, die vorübergehend zur Ehe verboten sind

Das sind: Die Schwester der Ehefrau und ihre Tanten. Dieses Verbot ist vorübergehend, bis der Mann von seiner Frau entweder aufgrund ihres Todes getrennt wird oder noch zu Lebzeiten, wie z. B. durch Scheidung oder Annullierung der Ehe, und nachdem die `Iddah vorüber ist, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist“ und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Niemand sollte mit einer Frau und ihrer Tante zur selben Zeit verheiratet sein.“ (al-Bukhāri #4820; Muslim #1408)

2. Die korrekte Ansicht besagt, dass die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft dem Ehemann der Tochter verboten ist, und es gibt keinen Unterschied zwischen ihr und einer Mutter durch Blutverwandtschaft.

Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten einschließlich der vier Imāme. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah vertrat einen anderen Standpunkt, doch die korrekt Ansicht ist die der Mehrheit.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ein Mann hat eine Frau – ist die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft eine der Mahram des Mannes oder nicht? Das Stillen erfüllte die Bedingungen der Scharī`ah.“

Sie antworteten: „Die Mutter der Ehefrau durch Stillverwandtschaft ist ebenso ein Mahram wie die Mutter der Ehefrau durch Blutsverwandtschaft, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“ Darauf basierend ist er ein Mahram für die Mutter seiner Ehefrau durch Stillverwandtschaft.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 21/103, 104)

3. Der Vater der Ehefrau ist kein Mahram für den Ehemann einer Tochter von einer anderen Frau.

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Mein Vater hat eine zweite Frau geheiratet und er hat einen Sohn von ihr. Ist sie ein Mahram für meinen Ehemann, kann sie vor ihm ihren Hijāb abnehmen? Mein Vater ist der Onkel meines Ehemannes; seine Frau ist also die Ehefrau seines Onkels.“

Er antwortete: „Die Ehefrau des Vaters ist kein Mahram für den Ehemann seiner Tochter von einer anderen Frau. Vielmehr ist die Mutter der Ehefrau Mahram für den Ehemann ihrer Tochter, denn Allāh sagt, den Personenkreis des Mahram beschreibend, in Sūrah al-Nisā’ (ungefähre Bedeutung): „die Mütter eurer Frauen“. Die Ehefrau des Vaters ist keine Mutter für seine Tochter von einer anderen Frau und das gilt ebenso für eine Mutter der Ehefrau durch Blutsverwandtschaft wie auch für eine Mutter durch Stillverwandtschaft, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Und was Mahram (verboten zur Heirat) durch das Stillen wird, ist das, was Mahram durch die Blutsbande wird.“ Und Allāh ist die Quelle der Stärke.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz, 21/15, 16)

4. Wenn eine Frau verlobt ist, der scharī`ahrechtliche Vertrag aber noch nicht geschlossen wurde, dann ist ihre Mutter noch kein Mahram für den Mann und es ist ihm nicht gestattet, irgendeinen Teil ihres Körpers anzusehen.

Wenn ein Mann einer Frau einen Antrag machen möchte, der Ehevertrag zwischen ihnen aber noch nicht geschlossen wurde, dann ist es ihm nicht erlaubt, irgendeinen Teil des Körpers ihrer Mutter zu sehen, denn sie ist immer noch eine Fremde (nicht-Mahram) für ihn.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ein Mann machte einem Mädchen einen Antrag und schloss den Ehevertrag mit ihr. Ist es ihm erlaubt, die Mutter seiner Verlobten anzusehen und ihr die Hand zu reichen oder ist sie immer noch eine Fremde für ihn, bis er die Ehe mit seiner Verlobten vollzogen hat und die Schwiegermutter dadurch Mahram für ihn wird?“

Sie antworteten: „Bevor der Ehevertrag geschlossen wurde, wird die Mutter der Verlobten als Fremde für den Mann betrachtet und es ist ihr nicht erlaubt, sich vor ihm zu entblößen. Er darf sie nicht ansehen oder ihr die Hand schütteln. Doch nach Abschluss des Ehevertrages mit der Tochter ist sie ein Mahram für ihn und es ist ihr gestattet, vor ihm den Hijāb abzunehmen und ihm die Hand zu schütteln.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 17/361, 362)

5. Die eher korrekte Ansicht besagt, dass es für die Mutter der Ehefrau erlaubt ist, dem Ehemann ihrer Tochter das zu zeigen, was sie ihren Mahram zeigt.

Doch einige Gelehrte verboten es, dass die Mutter der Ehefrau ihren Schmuck vor dem Ehemann ihrer Tochter zeigt. Ihr Beweis dafür ist, dass der Ehemann der Tochter nicht bei den Personen erwähnt wird, vor denen eine Frau ihren Schmuck zeigen darf, nämlich in der Sūrah al-Nūr (ungefähre Bedeutung): „Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken (vor verbotenen Dingen) und ihre Scham hüten (vor unerlaubten sexuellen Handlungen), ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist (wie beide Augen, um den Weg zu sehen, der Handrücken oder ein Auge oder Kleidungsstücke wie das Kopftuch, Handschuhe, Schleier u. Ä.). Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes (Juyūbihinna – ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brust) schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts-) Trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinander schlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allāh zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (24:31).

Die Ansicht wurde von Sa`īd ibn Jubayr berichtet und es ist eine der von Imām Ahmad überlieferten Meinungen. Doch korrekt ist die Ansicht, dass es einer Frau erlaubt ist, ihren Schmuck vor dem Ehemann der Tochter zu zeigen, und ihm das zu zeigen, was sie vor anderen Frauen und ihren Mahram zeigt. Dies entspricht der Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Die Tatsache, dass der Ehemann der Tochter nicht erwähnt wird, bedeutet nicht, dass er nicht mit dem Vers gemeint ist, denn die Gesetzmäßigkeit für ihn ist dieselbe wie für diejenigen erwähnten Frauen, mit denen die Heirat verboten ist. Es kann auch gesagt werden, dass weder der Onkel väterlicherseits noch der Onkel mütterlicherseits erwähnt wird, doch auch sie sind Mahram, vor denen der Schmuck gezeigt werden darf.

Al-Jassās sagte: „Die Tatsache, dass Allāh zusammen mit den Vätern andere Mahram erwähnte, mit denen die Ehe dauerhaft verboten ist, zeigt, dass diejenigen Mahram, die eine ähnliche Position einnehmen, unter dieselben Regeln fallen, wie z. B. der Ehemann der Tochter, die Mutter der Ehefrau, Mahram durch Stillverwandtschaft usw.“ (Ahkām al-Qur’ān, 5/174)

Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Einige Frauen behalten den Hijāb vor den Ehemännern ihrer Töchter an und sie weigern sich, ihnen die Hand zu reichen. Ist das richtig?“

Sie antworteten: „Der Ehemann der Tochter einer Frau ist einer ihrer Mahram durch Heirat. Daher ist es ihm erlaubt, von ihr das zu sehen, was er auch von seiner eigenen Mutter, Schwester, Tochter und weiteren Mahram sehen darf. Das Bedecken des Gesichts, des Kopfes oder der Unterarme in seiner Gegenwart ist eine Übertreibung beim Hijāb und die Weigerung, ihm die Hand zu reichen, ist ebenfalls eine übertriebene Vorsichtsmaßnahme und könnte zu Abneigung und dem Abbruch der Verwandtschaftsbande führen. Sie sollte solche Übertreibungen unterlassen, außer sie ist ihm gegenüber misstrauisch oder bemerkt, dass er sie unangemessen anschaut, dann handelt sie richtig.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 17/356, 357)

6. Es ist erlaubt, die Mutter der Ehefrau anzusehen, solange es ohne Begierde stattfindet. Obwohl es ihm erlaubt ist, sie zu küssen, muss das Küssen auf den Mund vermieden werden, und auch das Umarmen muss vermieden werden, insbesondere wenn sie jung ist oder er ein verbotenes Gefühl in seinem Herzen verspürt.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Die Mutter der Ehefrau ist Mahram für den Ehemann der Tochter und es ist ihm erlaubt, das von der Mutter seiner Ehefrau zu sehen, was ein Mann von seinen Mahram sieht, wie z. B. das Gesicht, die Hände, Hals, Hār usw. Das Küssen und Umarmen des Ehemannes der Tochter ist falsch und nicht gestattet, denn so etwas kann nur mit dem Ehemann getan werden, aufgrund der befürchteten Fitnah, die entstehen könnte. Doch es ist ihm erlaubt, ihren Kopf zu küssen, weil das nichts Verbotenes darstellt.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 17/365, 366)

Scheikh Sālih al-Fauzān (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, die Hand der Mutter der Ehefrau zu schütteln und mit ihr zu verreisen?“

Er antwortete: „Ja, daran ist nichts Falsches, denn sie ist ein Mahram, da Allāh die Mutter der Ehefrau dauerhaft zur Ehe verboten hat für den Ehemann ihrer Tochter. Deshalb ist sie einer seiner Mahram und es ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen. Wenn aber die Gefahr der Fitnah besteht, dann solltest du ihre Hand nicht schütteln, wie z. B. wenn du Verführung befürchtest oder die Provokation von Lust. Doch wenn keine solche Angst besteht, dann ist nichts Falsches daran, ihre Hand zu schütteln und mit ihr zu verreisen, und du bist ihr Mahram als Resultat deines Ehevertrages mit ihrer Tochter. Allāh sagt, die Frauen anführend, die Mahram sind (ungefähre Bedeutung): „die Mütter eurer Frauen“, d. h. die Mütter eurer Ehefrauen sind Mahram (verboten zur Ehe) für euch.“ (al-Muntaqa min Fatāwa al-Scheikh al-Fauzān, 3/Frage #450)

7. Was wir über das Mahram-Verhältnis der Mutter der Ehefrau mit dem Ehemann erwähnten, gilt auch dann, wenn die Frau geschieden wurde oder verstarb.

Das Verbot der Heirat bleibt bestehen und sie ist dauerhaft sein Mahram. Eine Scheidung oder der Tod der Ehefrau haben keinen Einfluss auf diese Regel.

8. Es ist für die Heirat mit der Ehefrau nicht notwendig, dass die Ehe vollzogen wird, damit ihre Mutter ein Mahram für den Ehemann wird. Der Ehevertrag ist ausreichend, damit die Mutter ein dauerhafter Mahram für den Ehemann wird.

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Schließt der Mann den Ehevertrag mit der Frau, dann wird ihre Mutter für ihn verboten und er ist einer ihrer Mahram, selbst wenn er die Ehe mit der Tochter nicht vollzogen hat. Falls die Tochter stirbt oder er sich von ihr trennt, bleibt er weiterhin ein Mahram für ihre Mutter. Falls der Vollzug der Ehe mit der Frau verzögert wird, ist er dennoch ein Mahram für ihre Mutter, die ihr Gesicht in seiner Gegenwart entblößen kann, und er kann mit ihr verreisen und mit ihr allein sein und es ist nichts Falsches daran, denn die Mutter der Ehefrau und ihre Großmutter sind seine Mahram, rein aufgrund des Ehevertrages, aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Worte Allāhs „die Mütter eurer Frauen“ und eine Frau wird die Ehefrau eines Mannes als Resultat des Ehevertrages.“ (Fatāwa Islamiyyah 3/132)

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#6
assalamu alaikum

Frage
Bismillah arrahman arrahiem. Assalam alaikum wa rahmatullah wa barakatuhu!

Meine Frage ist, ob mein Stiefvater, der ein Kafir ist, mein Mahram ist?
Ich weiß, dass der Stiefvater ein Mahram ist.

Aber wenn er Kafir ist, gilt dann das gleiche? Jazaka Allahu chairan! Bitte um schnelle Antwort. Wa alaikum Salam.


Antwort
Das Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

Der Stiefvater ist ein Mahram (eine zur Heirat verwehrte Person), auch wenn er kein Muslim ist. Man unterscheidet beim Mahram nicht zwischen Muslim und Nicht-Muslim, wenn es um das Geben der Hand, das Alleinsein mit ihm und das Reisen geht, es sei denn es handelt sich um jemanden, der Inzest befürwortet oder keinen Funken Eifersucht und Ehrgefühl hat, so ist in diesem Fall Vorsicht geboten und jener muss wie ein Nicht-Mahram behandelt werden.

Folgender Vers dient uns als Beweis dafür, dass der Mann der Mutter in Bezug auf die Tochter ein Mahram ist: „…eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid,...“ (Sûra 4:23) Hier zählt Allâh die zur Ehe verwehrten Personen auf, die eine bestimmte Blutsverwandtschaft haben sowie angeheiratete Verwandte, die als Mahram gelten. Die Stieftochter (in diesem Qurân-Vers) ist die Tochter der Ehefrau.

Und Allâh weiß es am besten.
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#7
السلام عليكم
Die Geschwister des Stiefvaters sind keine mahram, oder?
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#8
Wa_salam_wr_wb

Nein sie werden nicht als Mahram gezählt , wenn es keine Milchverwandtschaft gibt.

http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=156533
https://islamqa.info/ar/131564

Wallahu A´lam
#9
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

von wem ist die Fatwa Safyia? Bzw wer hat sie ausgestellt? barakallahu feeki
  


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