08-01-2018, 10:02 PM
Frage:
Ein Mann heiratet eine Frau und starb vor der Hochzeitsnacht. Muss sie trotzdem die Trauerzeit einhalten?
Antwort:
Die Frau, dessen Ehemann nach dem Ehevertrag stirbt, noch bevor der Hochzeitsnacht, muss die Trauerzeit einhalten, einfach weil sie durch die Vertragsschließung seine Ehefrau geworden ist und dies wird auch im Befehl des folgenden Verses bestätigt,
„Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten.“ (al-Baqara 234)
Es wird auch im Hadith, den al-Bukhari und Muslim berichteten, gesagt, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Es ist einer Frau nicht erlaubt für eine tote Person mehr als drei Tage zu trauern – außer wenn es der Ehemann ist, in dessen Fall man vier Monate und zehn Tage hat.“
Ahmad und die Zusammensteller des Sunan berichteten, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihn) verordnete Buru bint Washiq, eine Frau dessen Ehemann vor der Hochzeitsnacht verstorben ist, die Wartezeit einzuhalten und berechtigt auf das Erbe von ihm ist.
Das ständige Komitee
Ein Mann heiratet eine Frau und starb vor der Hochzeitsnacht. Muss sie trotzdem die Trauerzeit einhalten?
Antwort:
Die Frau, dessen Ehemann nach dem Ehevertrag stirbt, noch bevor der Hochzeitsnacht, muss die Trauerzeit einhalten, einfach weil sie durch die Vertragsschließung seine Ehefrau geworden ist und dies wird auch im Befehl des folgenden Verses bestätigt,
„Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten.“ (al-Baqara 234)
Es wird auch im Hadith, den al-Bukhari und Muslim berichteten, gesagt, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Es ist einer Frau nicht erlaubt für eine tote Person mehr als drei Tage zu trauern – außer wenn es der Ehemann ist, in dessen Fall man vier Monate und zehn Tage hat.“
Ahmad und die Zusammensteller des Sunan berichteten, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihn) verordnete Buru bint Washiq, eine Frau dessen Ehemann vor der Hochzeitsnacht verstorben ist, die Wartezeit einzuhalten und berechtigt auf das Erbe von ihm ist.
Das ständige Komitee