08-01-2018, 10:30 PM
Frage:
Ein Ehemann wurde für eine lange Zeit vermisst, sodass seine Ehefrau dachte er wäre tot. Seine Ehefrau heiratete dann einen anderen Ehemann und bekam Kinder mit ihm. Nach einigen Jahren kehrte der erste Ehemann zurück. Muss die Frau jetzt mit dem zweiten Ehemann bleiben oder ist diese Ehe aufgelöst? Hat der erste Ehemann das Recht seine Ehefrau zurückzurufen? Wenn er das tut, muss er dann einen neuen Vertrag abschließen?
Antwort:
Dies ist das Thema der Ehe einer Ehefrau eines vermissten Ehemannes. (Dies ist der Fall, da) der Ehemann wird vermisst und wird für eine lange Zeit gesucht, sodass beschlossen wird, dass er tot ist, und so kann die Ehefrau jemand anderes heiraten, aber dann taucht der Ehemann wieder auf. Er wird dann die Wahl haben eine neue Ehe einzugehen oder seine Ehefrau zurück zu ihm zu holen. Wenn er eine neue Ehe eingeht, so ist die Sache klar. Der Vertrag ist gültig. Wenn er sich nicht für das entscheidet und er seine Ehefrau zurück will, wird die Ehefrau zurück zu ihm geholt. Jedoch kann er keinen Geschlechtsverkehrt mit ihr haben bis sie ihre Wartezeit von dem zweiten Ehemann beendet. Es gibt keinen Bedarf einen neuen Vertrag für den ersten Ehemann zu machen, da es nichts gab, was den vorherigen Vertrag ungültig macht. Bezüglich des Kindes des zweiten Ehemann, so ist dieses Kind legitim und wird seinem Vater zugeordnet, da das Kind das Ergebnis einer ordnungsgemäßen Ehe war.
Scheich ibn Uthaimin
Ein Ehemann wurde für eine lange Zeit vermisst, sodass seine Ehefrau dachte er wäre tot. Seine Ehefrau heiratete dann einen anderen Ehemann und bekam Kinder mit ihm. Nach einigen Jahren kehrte der erste Ehemann zurück. Muss die Frau jetzt mit dem zweiten Ehemann bleiben oder ist diese Ehe aufgelöst? Hat der erste Ehemann das Recht seine Ehefrau zurückzurufen? Wenn er das tut, muss er dann einen neuen Vertrag abschließen?
Antwort:
Dies ist das Thema der Ehe einer Ehefrau eines vermissten Ehemannes. (Dies ist der Fall, da) der Ehemann wird vermisst und wird für eine lange Zeit gesucht, sodass beschlossen wird, dass er tot ist, und so kann die Ehefrau jemand anderes heiraten, aber dann taucht der Ehemann wieder auf. Er wird dann die Wahl haben eine neue Ehe einzugehen oder seine Ehefrau zurück zu ihm zu holen. Wenn er eine neue Ehe eingeht, so ist die Sache klar. Der Vertrag ist gültig. Wenn er sich nicht für das entscheidet und er seine Ehefrau zurück will, wird die Ehefrau zurück zu ihm geholt. Jedoch kann er keinen Geschlechtsverkehrt mit ihr haben bis sie ihre Wartezeit von dem zweiten Ehemann beendet. Es gibt keinen Bedarf einen neuen Vertrag für den ersten Ehemann zu machen, da es nichts gab, was den vorherigen Vertrag ungültig macht. Bezüglich des Kindes des zweiten Ehemann, so ist dieses Kind legitim und wird seinem Vater zugeordnet, da das Kind das Ergebnis einer ordnungsgemäßen Ehe war.
Scheich ibn Uthaimin