Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fasten aufgrund eines Eidbruchs
#1
Assalmu Aleykum liebe Geschwister im Islam,
ich habe einen Eid geschworen und diesen gestern gebrochen. Dementsprechend hatte ich die Intention heute zu fasten, aber ich habe den selben Eid gebrochen und wollte fragen ob mein Fasten heute akzeptabel ist.
Ich habe den Eid erneut gebrochen bevor Fajr anfing, aber meine Sünde ging über den Zeitraum von Fajr. Nun weiß ich nicht sicher, ob mein 3-tätiges Fasten bereits ab heute zählt oder nicht, da ich den selben Eid gebrochen habe.
#2
Selamu Aleykum,

Möge Allah dich rechtleiten und dir vergeben.

bevor du fasten willst, muss du erst die Reihenfolge halten.  Dies ist Pflicht.


 لَا يُؤَاخِذُكُمُ اللَّهُ بِاللَّغْوِ فِي أَيْمَانِكُمْ وَلَكِنْ يُؤَاخِذُكُمْ بِمَا عَقَّدْتُمُ الْأَيْمَانَ فَكَفَّارَتُهُ إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ أَوْ كِسْوَتُهُمْ أَوْ تَحْرِيرُ رَقَبَةٍ فَمَنْ لَمْ يَجِدْ فَصِيَامُ ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ ذَلِكَ كَفَّارَةُ أَيْمَانِكُمْ إِذَا حَلَفْتُمْ وَاحْفَظُوا أَيْمَانَكُمْ كَذَلِكَ يُبَيِّنُ 
اللَّهُ لَكُمْ آيَاتِهِ لَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ 


"... Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget! 5:89


10 Arme Speisen oder Bekleiden  oder einen Sklaven befreien(was nicht mehr gibt), wenn du all das nicht kannst, dann 3 Tage fasten. 

Auch deine Frage ist leider nicht eindeutig. 
Für einen Eid gilt, nur eine Kaffara, und wenn die Sünde ja kein Essen war oder etwas was den Fasten nicht bricht, dann kannst du ja fortsetzen. Aber, es sie denn du hast dich nach der Reihenfolge gehalten.

Wallahu A´lam
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste