Assalamu 'Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu,
ich habe gestern noch einmal bei einem Gelehrten nachgefragt, und er hat mich auf einen Artikel aufmerksam gemacht, der sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt.
Imām Mālik berichtet in seiner Muwatte [1/199, Hadīth 470], dass der Prophet ﷺ sagte:
"ألا يمس القرآن إلا طاهر" [Den Qur'ān sollte keiner berühren, außer einer Tāhir Person]. Dies wurde von Hāfidh Zubayr 'Ali Zai als Hasan klassifiziert und er schrieb dazu:
(حسن، رواہ مالک فی الموطأ (1/ 199 ح 470) والدارقطني (1/ 121، 122
[وصححہ الحاکم: 1/395]
Somit sollte eine Person ohne Wudu', oder eine menstruierende Frau den Qur'ān nicht direkt berühren.
Imām Mālik schreibt in seiner Muwatta dazu (zusammengefasste Bedeutung): "Es ist nicht deshalb unerwünscht den Qur'ān ohne ein Wudu zu berühren, weil etwa die Person ohne Wudu etwas (dreckiges) an seiner Hand hat, vielmehr ist es aus Gründen des Respekts nicht erlaubt."
Imām Baghawi überliefert ebenfalls, dass es gemäß der Mehrheit der Gelehrten nicht erlaubt ist für eine Person ohne Wudu, oder ein menstruierenden Person den Qur'ān zu berühren, siehe Sharh as-Sunnah [1/363].
Imām Bayhaqi hat in seiner Sunan al-Kubrā ein entsprechenden Kapitel genannt, was dasselbe aussagt, siehe Sunan al-Kubrā [1/88].
Es ist von 'Abdullah ibn 'Umar [radiallahu 'anhu] überliefert, dass nur einer Tāhir Person den Qur'ān anfassen sollte [Musannaf ibn Abi Shaybah 2/361, Hadīth 7506, und die Überlieferung ist Sahīh].
Imām Ahmad ibn Hanbal (rahimahullāh) sagte dasselbe und fügte hinzu: "Auch wenn eine Person ohne Wudu' den Qur'ān lesen möchte, sollte sie den Qur'ān nicht anfassen, sondern mit 'ūd (eine Art Holzstück) die Seite umblättern." [Masāil Imām Ahmad rawayatu Sālih, 3/208, Punkt 1667]
Es ist von mehreren Gelehrten überliefert, dass es kein Problem ist den Qur'ān anzufassen, wenn er in einem Stofftuch oder ähnlichem ist. [al-Masāhif li Ibn Abi Dawūd, 759, mit einer Hasan Isnād].
Gemäß Sheikh ul-Islām Ibn Taymiyyah [Majmu al-Fatāwa 21/266], 'Allamah Ibn Rajab [Fath ul-Bāri 1/404] und Ibn Qudāmah al-Maqdisi [al-Mughni 1/202] ist unter den Sahābah kein Unterschied bezüglich dem Prizip bekannt, dass den Qur'ān nur eine Tāhir Person anfassen sollte. Sheikh 'Uthaymīn (rahimahullāh) führt hierzu aus, das Tāhir bedeutet, dass man frei von dem kleinen Zustand der Unreinheit [Hadath al-Asghar] (also ohne Wudu sein) und dem großen Zustand der Unreinheit [Hadath al-Akhbar] (also Janabah und ähnliches) ist, siehe seine Sharh Muwatta Imām Mālik [2/60].
Auch diejenigen die es zulassen, dass der Qur'ān ohne Wudu berührt wird, finden, dass es besser ist den Qur'ān nich ohne Wudu zu berühren.
Es ist erlaubt den Qur'ān ohne Wudu zu lesen, sollte man ihn nicht berühren. Dies ist über Muhammed ibn Sirīn (rahimahullah) von 'Umar bin al-Khattān [radiallahu 'anhu] berichtet! [Siehe Tarīkh al-Kabīr lil Bukhāri 1/437 mit einer Sahīh Isnād].
Ende Zitat.
Aus all dem wird dann abgeleitet, dass man ein Buch, welches man immer noch als Qur'ān bezeichnen würde, aus Respekt nicht ohne Wudu berühren sollte. Eine Übersetzung des Qur'ān würde dann genauso darunter fallen.
Andere islamische Bücher fallen nicht darunter. Wenn es also möglich ist, sollte man den Qur'ān einfach mit einem Stofftuch berühren, oder mit einem Handschuh etc. sollte man kein Wudu haben.