14-07-2008, 04:19 PM
Assalam Alaikum,
ich wollte fragen, ob es im Islam ein Finderrecht gibt, dass man das Geld, was man auf der Straße findet behalten kann, soweit der Besitzer nicht unmittelbar feststellbar ist.
Muss man es der Polizei bringen, irgendwie spenden oder kann man es behalten auch wenn das Geld vielleicht aus haramen Quellen stammt. Wenn man es der Polizei geben muss und der Besutzer trotzdem nicht auftaucht, wem gehört das Geld dann?
ich wollte fragen, ob es im Islam ein Finderrecht gibt, dass man das Geld, was man auf der Straße findet behalten kann, soweit der Besitzer nicht unmittelbar feststellbar ist.
Muss man es der Polizei bringen, irgendwie spenden oder kann man es behalten auch wenn das Geld vielleicht aus haramen Quellen stammt. Wenn man es der Polizei geben muss und der Besutzer trotzdem nicht auftaucht, wem gehört das Geld dann?