14-07-2008, 09:15 PM
As salam aleikum wa rahmatullah-
Im Deutschen Starfrecht gibt es den Tatbestand der Fundunterschlagung-
Es handelt sich regelmässig immer um eine Unterschlagung, wenn der Eigentümer eine verlorenen Sache noch nicht den sogenannten "Gewahrsam" an der Sache aufgegeben hat-das heisst dass er die verlorene Sache nicht einfach jemanden anderem überlassen möchte-
In einem solchen Fall macht man sich strafbar-
Erst nach einer abeglaufene Frist von einem Jahr nach Abgabe in einem Fundbüro hat man Anspruch auf diese Sache-soweit zum Deutschen Recht
Aber lasst uns mal überlegen was der Prophet(s) gemacht hätte-der edr vertaruenswürdige auch von seinem Feinden genannt wurde
und egal ob das Geld einem Muslim gehört oder nicht , es gehört zum gutem Benehmen und ist inschaA ein dawah Beitrag-
und Allah weiss es am Besten
Im Deutschen Starfrecht gibt es den Tatbestand der Fundunterschlagung-
Es handelt sich regelmässig immer um eine Unterschlagung, wenn der Eigentümer eine verlorenen Sache noch nicht den sogenannten "Gewahrsam" an der Sache aufgegeben hat-das heisst dass er die verlorene Sache nicht einfach jemanden anderem überlassen möchte-
In einem solchen Fall macht man sich strafbar-
Erst nach einer abeglaufene Frist von einem Jahr nach Abgabe in einem Fundbüro hat man Anspruch auf diese Sache-soweit zum Deutschen Recht
Aber lasst uns mal überlegen was der Prophet(s) gemacht hätte-der edr vertaruenswürdige auch von seinem Feinden genannt wurde
und egal ob das Geld einem Muslim gehört oder nicht , es gehört zum gutem Benehmen und ist inschaA ein dawah Beitrag-
und Allah weiss es am Besten