27-07-2008, 03:01 PM
ALLGEMEIN ZU BILDERN
Fatwa über die Herstellung von Bildern
15. Frage: Wie lautet die Fatwa bezüglich des Herstellens von Bildern? Welches sind die Ahadith zu diesem Thema? Gibt es gemäß der stärksten Meinung unter den Gelehrten einen Unterschied zwischen Bildern, die einen Schatten besitzen [dreidimensionale Bilder und Statuen] und solchen, die keinen besitzen [zweidimensionale Malereien]?
Antwort: Bilder herstellen bezieht sich auf die Darstellung eines lebenden, willigen, sich bewegenden Lebewesen, wie Menschen, Tiere oder so. Die Fatwa hierzu besagt, dass eine derartige Darstellung oder Abbildung verboten ist. Der Beweis hierfür kann in zahlreichen Ahadith gefunden werden. In den Sahihain (Bukhary und Muslim) wird von Ibn Mas'uud :rah: überliefert, dass der Gesandte ALLAHs sallallahu alaihi wa sallam sagte:
" Die Leute mit der schlimmsten Strafe am Tag des Gerichts sind die, die Bilder herstellen."
Ibn 'Umar :rah: berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte:
" Die Leute, die diese Bilder herstellen, werden am Tag der Wiedererweckung bestraft werden. Es wird zu ihnen gesagt werden:
<<Gib dem, was du geschaffen hast, Leben>>"
Dies wird auch bei Imam Al-Bukhary und Imam Muslim überliefert. Muslim berichtet ebenfalls von Ibn Abbas :rah:, dass der Prophet -sallallahu alaihi wa sallam- sagte:
" Wer in dieser Welt ein Bild macht, wird dafür verantwortlich gemacht, ihm einen Geist einzuhauchen und er ist keiner, der solchen hauchen kann."
Es wird von Muslim unter Berufung auf Ibn Abbas :rah: überliefert, dass der Prophet sallallahu alaihi wa sallam sagte:
" Alle Hersteller von Bildern werden in die Hölle geworfen. Denn für jedes Bild,das er machte, wird eine Seele geschaffen und bestraft."
Es wird unter Berufung auf Abu Talha radiyallahu anh ebenfalls vom Propheten sallallahu alaihi wa sallam berichtet, der sagte:
" Die Engel betreten kein Haus, in dem es einen Hund oder Statuen gibt." (Muslim)
Diese Hadith und andere sind allgemein auf jede Art der Darstellung bezogen, ob mit Schatten wie eine Skulptur oder ohne Schatten, wie eine Malerei auf der Wand, auf Papier, Kleidung und so weiter. Es steht fest, dass der Prophet -sallallahu alaihi wa sallam- die Kaabah betrat, die Bilder enthielt, und er bat um einen Krug Wasser und begann, diese zu entfernen, wobei er sagte:
"Möge ALLAH jene zerstören, die Bildnisse von dem machen, was sie nicht erschaffen*
Eine Ausnahme zu dieser Fatwa bildet in unserer Zeit das Geld, dass die Bilder von Königen trägt, ebenso wie Pässe und Ausweise, zur Identifizierung. Aus Gründen des Bedarfs und der Notwendigkeit dieser Dinge ist es erlaubt, sie bei Bedarf bei sich zu tragen. Und ALLAH weiß es am besten.
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*Dies wird bei At-Tayalisi und Dhiya al-Maqdisi überliefert.
Schaikh Al Albani beschloss, er ist "bestätigt". Siehe Muhammad
Nasir ud-Dien al-Albani, Silsilat al-Ahadith as Sahiha, 2.Bd.
(1979,slamiI-Maktab al-al:Beirut)*Hadith,731 S. 996
Schaikh ibn Jibreen
Dann zu deiner Frage wegen, ob es erlaubt ist, Bilder von Landschaften zu malen, und von Pflanzen usw.
Es geht von anderen Fataawa heraus, dass alles verboten ist, was ein Wesen ist, welches eine Seele besitzt, und da die Pflanzen keine Seelen haben, sind sie erlaubt zu zeichnen oder Bäume, Berge usw.
Auch vergleichlich mit der Fatwa Nr. 11. aus dem Buch Fataawa Al Mar'ah....
Was aber wegen dem Kunstunterricht angeht, das ist eine Fatwa Frage, die du am besten einen stellst der berächtigt ist Fatwas zu geben. (Am besten bei den Ulemaa oder Schülern in Saudi Arabien, oder Jemen.)
Aber man könnte versuchen zu vermeiden Bilder zu malen von verbotenen, indem man es vielleicht der Lehrer/in sagt oder wenn es zu details ankommt wie Augen,Nasen,Ohren von Menschen, es einfach offenlässt.
So habe ich es gemacht. Aber frag am Besten einen Gelehrten.
:jazak: