29-07-2008, 12:32 PM
As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh
Schau mal hier, ukhti: http://www.islam-qa.com/en/ref/5538
Im letzten Teil der Fatwa steht, dass die Mahrams durch Heirat für immer verboten sind, zu heiraten, selbst nach dem Tod oder der Scheidung des Ehepartners. Dazu gehört auch der Schwiegersohn.
Wa Allahu a'lam.
Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh