12-08-2008, 03:51 PM
Assalamu Alaikum,
das Beten mit Schminke ist erlaubt, sofern die Schminke keine unreine Substanzen enthält (nasajah), denn die Reinheit des Körpers, der Gebetskleidung und des Gebetsortes sind Voraussetzungen für die Gültigkeit des Gebets.
Aber der Punkt ist, wie der Bruder kazeem - barak Allahu fih - mit der Fatwa sagte, dass man sich vor dem Wuddu die Schminke entfernen sollte, die wasserdicht ist und verhindert, dass das Wasser an die Haut gelangt. Man kann dann nach dem Wuddu Schminke auftragen und beten. Was Schminke angeht die nicht wasserdicht ist und nicht verhindert, dass das Wasser die Haut erreicht, so kann man auch damit Wuddu machen, wie es in der obigen Fatwa beschrieben ist.
das Beten mit Schminke ist erlaubt, sofern die Schminke keine unreine Substanzen enthält (nasajah), denn die Reinheit des Körpers, der Gebetskleidung und des Gebetsortes sind Voraussetzungen für die Gültigkeit des Gebets.
Aber der Punkt ist, wie der Bruder kazeem - barak Allahu fih - mit der Fatwa sagte, dass man sich vor dem Wuddu die Schminke entfernen sollte, die wasserdicht ist und verhindert, dass das Wasser an die Haut gelangt. Man kann dann nach dem Wuddu Schminke auftragen und beten. Was Schminke angeht die nicht wasserdicht ist und nicht verhindert, dass das Wasser die Haut erreicht, so kann man auch damit Wuddu machen, wie es in der obigen Fatwa beschrieben ist.