15-08-2008, 11:56 AM
Gem. § 1306 BGB (Untertitel 2. Eheverbot-Doppelehe), darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe besteht.
Definition: Wenn du bereits standesamtlich verheiratet bist, darfst du nach dem BGB "Bürgerliches Gesetzbuch", in Deutschland keine zweite (standesamtliche) Ehe schließen, es sei denn, du lässt dich vorher scheiden. Oder du heiratest nur einmal standesamtlich, und die anderen Ehen werden islamisch geschlossen "Nikah".
Und ja, man muss sich schon an die Gesetze hier in der BRD halten, genauso wie du dich auch an andere Gesetze in anderen Nationen halten müsstest.
Ich hoffe inschaAllah, dass du verstehst was ich meine.