15-08-2008, 01:04 PM
Bismillah-ir-Rahman-ir-Rahim
Salamu alaikum wr wb!
wa iakum - hab ich gern gemacht - inschaAllah...
Entsprechend der Sunnah darfst bis zu vier Ehefrauen haben. Denn unser geliebter Prophet (sws) hat vier Frauen geheiratet und alles was unser geliebter Prophet (sws) gemacht hat, ist für uns Sunnah.
Allerdings musst du bedenken, dass der Quran eingeschränkte Polygamie erlaubt.
Denn Allah der Erhabene spricht: "Heiratet nur eine"
"So heiratet, wen für euch von den Frauen gut ist, zweie und dreie und viere und wenn ihr fürchtet, dass ihr nicht gerecht (zu ihnen) seit, dann eine einzige." (Al Quran 4 : 3)
Im gleichen Kapitel (Sura Nisa) im heiligen Quran spricht Allah der Erhabene folgendes:
"Und ihr könnt es sicherlich nicht, dass ihr gerecht zu den Frauen seit..." (Al Quran 4 : 129)
Hierzu eine kurze Geschichte aus dem Leben der Sahaba radiuallahu anhum...
Ali (ra), der Schwiegersohn unseres Propheten (sws) und Ehemann von Fatima (ra), wollte ein zweitesmal heiraten. Aber Fatima (ra) war sooo traurig darüber, dass Ihr Vater, unser geliebter Prophet (sws), gegenüber Ali (ra) seine Trauer äußerte. Am Schluss hat Ali (ra) nicht nocheinmal geheiratet und sich somit gegen die Doppelehe (Polygamie) entschieden.
Unser Prophet (sws) hat nicht gewollt, dass seine Tochter Fatima (ra) dadurch gekränkt wird, dass ihr Ehemann Ali (ra) eine weitere Ehefrau annimmt.
InschaAllah hilft dir das weiter! Du kannst aber auch in "DieWahrheitImHerzen" auf der "Home"-Seite den Suchbegriff "Polygamie" eingeben.- Da steht alles sehr ausführlich drin- inschaAllah.
wa Allahu´alem.
wa alaikum salam wr wb
liebe geschwister
@schawwal
vor kurzem hat die forumleitung einen thread gepostet bezüglich quellenangaben! http://www.diewahrheitimherzen.de/forum/...0f394cdeb3
bitte gibt deine quelle für deine aussage bezüglich, das es nicht erlaubt ist eine zweite frau zu heiraten, da man sich an die hiesigen gesetze halten muss!
Wa alaikum salam wr wb!
@kazeem
Meine erste Aussage in diesem thread ist keine Aussage aus der Sharia, sondern es war eine Aussage aus dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1306 BGB - das ist die QUELLE!!), welche ich auch angegeben habe!!! - Daher verstehe ich jetzt überhaupt nicht was du meinst - Bruder kazeem....
Zudem habe ich NICHT geschrieben, dass eine Mehrehe im Islam nicht erlaubt wäre -Euthubillah-, sondern vielmehr habe ich mich ganz eindeutig auf das deutsche Gesetz bezogen und habe noch hinzugefügt, dass man standesamtlich nur eine Frau heiraten und weitere Frauen (bis zu vier) islamisch "Nikah" heiraten kann.
Mit meiner Aussage, dass man sich an die deutschen Gesetze halten muss, war lediglich gemeint, dass man das Gesetzt nicht umgehen kann und doch mehr als eine Frau STANDESAMTLICH heiraten kann.
Und genau damit habe ich gemeint, dass man sich an die hiesigen Gesetzt halten muss, da man sie nicht umgehen kann.
Insofern bitte ich dich, Bruder kazeem, meine Beiträge in diesem thread nochmal gnauer durchzulesen, da öffenkundig ein Missverständnis vorliegt!
Wa Allahu´alem
Fiemanillah
welche vorteile hat eine frau die standesamtlich geheiratet hat vor einer frau die nicht standesamtlich heiratet? ausser das sie vor dem gesetz hier nicht als seine frau gilt und ihr keine steuerlichen vorteile hat.
Nochmals Salamu alaikum wr wb!
@kazeem
Die Ehefrau, die standesamtlich verheiratet ist, hat mit sicherheit einen materiellen Vorteil gegenüber der Ehefrau, die nicht standesamtlich verheiratet ist.
Gem. § 1587, Abs. 1, Satz 1 BGB - Untertitel 3. (Versorgungsausgleich) die standesamtlich verheiratete Ehefrau hat nach der Trennung einen Anspruch auf Versorgungsausgleich.
Sowie gem. § 1363, Abs. 2, Satz 2 BGB - Untertitel 1. (Gesetzliches Güterrecht) hat die standesamtlich verheiratete Ehefrau, bei einer evtl. Scheidung, ebenfalls auch einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich.
Das sind lediglich, wie bereits erwähnt, NUR die deutschen Gesetze...
Für uns zählt ja inschaAllah und alhamdulillah HAUPTSÄCHLICH die Sharia.
Wa Allahu´alem
Wa salam
Salamu alaikum wr wb!
wa iakum - hab ich gern gemacht - inschaAllah...
Entsprechend der Sunnah darfst bis zu vier Ehefrauen haben. Denn unser geliebter Prophet (sws) hat vier Frauen geheiratet und alles was unser geliebter Prophet (sws) gemacht hat, ist für uns Sunnah.
Allerdings musst du bedenken, dass der Quran eingeschränkte Polygamie erlaubt.
Denn Allah der Erhabene spricht: "Heiratet nur eine"
"So heiratet, wen für euch von den Frauen gut ist, zweie und dreie und viere und wenn ihr fürchtet, dass ihr nicht gerecht (zu ihnen) seit, dann eine einzige." (Al Quran 4 : 3)
Im gleichen Kapitel (Sura Nisa) im heiligen Quran spricht Allah der Erhabene folgendes:
"Und ihr könnt es sicherlich nicht, dass ihr gerecht zu den Frauen seit..." (Al Quran 4 : 129)
Hierzu eine kurze Geschichte aus dem Leben der Sahaba radiuallahu anhum...
Ali (ra), der Schwiegersohn unseres Propheten (sws) und Ehemann von Fatima (ra), wollte ein zweitesmal heiraten. Aber Fatima (ra) war sooo traurig darüber, dass Ihr Vater, unser geliebter Prophet (sws), gegenüber Ali (ra) seine Trauer äußerte. Am Schluss hat Ali (ra) nicht nocheinmal geheiratet und sich somit gegen die Doppelehe (Polygamie) entschieden.
Unser Prophet (sws) hat nicht gewollt, dass seine Tochter Fatima (ra) dadurch gekränkt wird, dass ihr Ehemann Ali (ra) eine weitere Ehefrau annimmt.
InschaAllah hilft dir das weiter! Du kannst aber auch in "DieWahrheitImHerzen" auf der "Home"-Seite den Suchbegriff "Polygamie" eingeben.- Da steht alles sehr ausführlich drin- inschaAllah.
wa Allahu´alem.
wa alaikum salam wr wb
liebe geschwister
@schawwal
vor kurzem hat die forumleitung einen thread gepostet bezüglich quellenangaben! http://www.diewahrheitimherzen.de/forum/...0f394cdeb3
bitte gibt deine quelle für deine aussage bezüglich, das es nicht erlaubt ist eine zweite frau zu heiraten, da man sich an die hiesigen gesetze halten muss!
Wa alaikum salam wr wb!
@kazeem
Meine erste Aussage in diesem thread ist keine Aussage aus der Sharia, sondern es war eine Aussage aus dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1306 BGB - das ist die QUELLE!!), welche ich auch angegeben habe!!! - Daher verstehe ich jetzt überhaupt nicht was du meinst - Bruder kazeem....
Zudem habe ich NICHT geschrieben, dass eine Mehrehe im Islam nicht erlaubt wäre -Euthubillah-, sondern vielmehr habe ich mich ganz eindeutig auf das deutsche Gesetz bezogen und habe noch hinzugefügt, dass man standesamtlich nur eine Frau heiraten und weitere Frauen (bis zu vier) islamisch "Nikah" heiraten kann.
Mit meiner Aussage, dass man sich an die deutschen Gesetze halten muss, war lediglich gemeint, dass man das Gesetzt nicht umgehen kann und doch mehr als eine Frau STANDESAMTLICH heiraten kann.
Und genau damit habe ich gemeint, dass man sich an die hiesigen Gesetzt halten muss, da man sie nicht umgehen kann.
Insofern bitte ich dich, Bruder kazeem, meine Beiträge in diesem thread nochmal gnauer durchzulesen, da öffenkundig ein Missverständnis vorliegt!
Wa Allahu´alem
Fiemanillah
welche vorteile hat eine frau die standesamtlich geheiratet hat vor einer frau die nicht standesamtlich heiratet? ausser das sie vor dem gesetz hier nicht als seine frau gilt und ihr keine steuerlichen vorteile hat.
Nochmals Salamu alaikum wr wb!
@kazeem
Die Ehefrau, die standesamtlich verheiratet ist, hat mit sicherheit einen materiellen Vorteil gegenüber der Ehefrau, die nicht standesamtlich verheiratet ist.
Gem. § 1587, Abs. 1, Satz 1 BGB - Untertitel 3. (Versorgungsausgleich) die standesamtlich verheiratete Ehefrau hat nach der Trennung einen Anspruch auf Versorgungsausgleich.
Sowie gem. § 1363, Abs. 2, Satz 2 BGB - Untertitel 1. (Gesetzliches Güterrecht) hat die standesamtlich verheiratete Ehefrau, bei einer evtl. Scheidung, ebenfalls auch einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich.
Das sind lediglich, wie bereits erwähnt, NUR die deutschen Gesetze...
Für uns zählt ja inschaAllah und alhamdulillah HAUPTSÄCHLICH die Sharia.
Wa Allahu´alem
Wa salam