17-08-2008, 04:47 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2008, 07:23 PM von Sirat al-Mustaqim.)
Ich sprach vom Gebet im Allgemeinen, es gibt schließlich auch freiwillige Gebete. Wie dem auch sei, mit meinem Vergleich wollte ich lediglich übermitteln, dass für einem Muslim einzig und allein die Gesetze Allahs von Gültigkeit sind und dass uns keine anderen Gesetze, als die von Allah jala wa ´ala vorschreiben können, was wir zu tun und zu lassen haben und solange eine bestimmte Handlung im Islam nicht haram (untersagt) ist, dann darfst du diese Handlung auch begehen, auch wenn sie nach anderen Gesetzen verboten ist, da diese Gesetze für uns Muslime ungültig sind.