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Besteichen der Schuhe/Socken
#5
Salam_wr

es gibt anscheinend eine meinungsverschiedenheit unter den gelehrten darüber, ob die "socken" unbedingt aus leder sein müssen, um darüber mit wasser streichen zu dürfen oder ob dies auch für handelübliche socken gilt, die nicht so dünn sind das die haut durch schimmert.

nach der fatwa ist die korrekte ansicht, das in der folgenden hadith socken gemeint sind. socken (jawrab) im sinne: ein dünner überzug aus wolle, garn etc. zum warmhalten der füsse.

It was narrated that al-Mugheerah ibn Shu’bah said: “The Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) did wudoo’ and wiped over his socks and shoes.” (Narrated by al-Tirmidhi, 92; classed as saheeh by al-Albaani in Saheeh Sunan al-Tirmidhi, no. 86)

es wurde überliefert das al-mugheerah ibn shu´bah sagte: "der prophet Sas vollzog den wuddo und wichte (reinigend) über seine socken und seinen schuhen." ...

http://www.islam-qa.com/en/ref/13954/wip...he%20socks

nun zur oben geposteten fatwa.
http://www.islam-qa.com/en/ref/9640/wipi...he%20socks

ich werde diese nicht übersetzen, ich werde sie inscha allah versuchen wiederzugeben. wenn fehler auftauchen, bitte ich euch mich darauf hinzuweisen, um diese zu verbessern.
:jazak:

die bedingungen des streichens über die socken.

es gibt vier bedingungen die erfüllt sein müssen, damit das überstreichen bzw. das wuddo gültigkeit besitzt.

1. wenn man die socken angezogen hat, muss man sich schon im wuddo-zustand (reinen zustand) befinden. zurück zu führen auf die aussage des propheten, sallalahu alaihi wa salam: "keine sorge, ich zog sie an als ich schon rein war."

2. das die khufoof (ledersocken, die den knöchel bedecken) oder die socken frei von naajis (unreinem, wie blut, eiter, urin, fäkalien etc) sind. wenn die socken unrein sind, ist es nicht gestattet über sie zu streichen.
der beweis:
Abu Sa' iid al-Khudri berichtete:
„Der Gesandte Allahs (s.a.s.) betete eines Tages mit uns. Während er ins Gebet vertieft war, zog er seine Schuhe aus und stellte sie auf seine linke Seite. Als die Leute das sahen, zogen auch sie ihre Schuhe aus. Als er sein Gebet beendet hatte, sprach er: Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie antworteten: „Wir sahen dich deine Schuhe ausziehen, deshalb zogen wir unsere Schuhe auch aus." Er (s.a.s.) sagte: Wahrlich Gibril kam zu mir und informierte mich darüber daß Schmutz - oder er sagte: - etwas Schädliches - (in einer anderen Überlieferung: Kot) an meinen Schuhen war; deshalb zog ich sie aus.


3. das übersteichen gilt nur beim wuddo (nach einem toilettengang zb.) aber nicht nach einer unreinheit, die ghsul bedarf (sexuelle aktivität).
der beweis:
The evidence for that is the hadeeth of Safwaan ibn ‘Assaal (may Allaah be pleased with him) who said: “The Messenger of Allaah (peace and blessings of Allaah be upon him) commanded us, when we were travelling, not to remove our khufoof for three days and three nights, except in the case of janaabah. But we could keep them on and wipe over them in the case of stools, urine and sleeping.”

der beweis hierfür ist die ahadith von safwaan ibn `assaal :raha: welche besagt: "der gesandte, sallalahu alaihi wa salam, befahl uns, wenn wir verreisten, unsere khufoof (leder-socken) für drei tage und drei nächte nicht auszuziehen, es sei denn, man befindet sich im zustand der janaabah (unreinheit nach sexeueller aktivität). aber wir konnten sie anbehalten und beim wuddo über sie streichen, nach dem schlafen, urinieren und stuhlgang.

4. das überstreichen ist zeitlich begrenzt durch die sharia. für einen nicht-reisenden ist dies ein tag und eine nacht und für einen reisenden ist dies drei tage und drei nächte (siehe ahadith oben).
die zeit beginnt mit dem ersten überstreichen nach dem wuddo der kleinen unreinheit und endet 24 stunden später für den nicht-reisenden und 72 stunden später für den reisenden.

ein beispiel:

gehen wir davon aus das wir am dienstag morgen zu fajr aufstehen und wuddo vollziehen und den ganzen tag im reinen zustand bleiben (das wuddo nicht brechen), isha beten und dann schlafen gehen. nun ist es mittwoch, wir stehen auf und vollziehen den wuddo und STREICHEN ÜBER UNSERE SOCKEN und beten fajr (z.b. 5 uhr). nun startet für uns als nicht-reisender die zeit und endet um 5 uhr des nächsten tages. in dieser zeitspanne können wir so oft wir das wuddo brechen, über die socken streichen.

ist die zeit vom überstreichen der socken abgelaufen und wir befinden uns immernoch im reinen zustand, dann bedeutet das nicht, das durch den ablauf der zeit automatisch die reinheit gebrochen ist. tahaarah (rituelle reinheit) ist im gegensatz zum überstreichen nicht zeitlich begrenzt.

dies sind die bedingungen für das überstreichen der socken. es gibt noch ein paar die manche rechtsschulen anführen, aber diese werden hier nicht besprochen und in zukunft diskutiert.

allah :swt: weiß es am besten

eine noch bessere zusammenfassung der fatwa ist in dem oben genannten link einsehbar.
http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3
und hier noch was dazu, hätte ich doch nur erst mal gesucht, hätte mir die arbeit sparen können :-(
http://www.as-sunnah.de/modules.php?name...cle&sid=35

Wa_salam_wr
  


Nachrichten in diesem Thema
besteichen der schuhe/socken - von Ahmet - 13-08-2008, 07:32 PM
RE: Mesh - von kazeem - 14-08-2008, 11:39 PM
RE: Mesh - von kazeem - 17-08-2008, 01:04 AM
RE: Mesh - von Amira - 17-08-2008, 10:22 AM
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RE: besteichen der schuhe/socken - von Reiner Glaube - 06-01-2013, 04:27 PM
RE: besteichen der schuhe/socken - von Ibn Suleyman - 06-01-2013, 08:43 PM
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RE: Besteichen der Schuhe/Socken - von Umm Shayma - 06-01-2013, 09:42 PM
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RE: Besteichen der Schuhe/Socken - von Umm Shayma - 22-01-2013, 01:28 PM
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Schuhe bestreichen - von Reiner Glaube - 06-01-2013, 04:32 PM
RE: Schuhe bestreichen - von Muhammad Ibn Ismail - 06-01-2013, 06:08 PM
RE: Schuhe bestreichen - von Reiner Glaube - 06-01-2013, 06:36 PM
RE: Schuhe bestreichen - von Muhammad Ibn Ismail - 06-01-2013, 06:42 PM
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wudu über socken streichen - von Asadullah44 - 17-01-2013, 01:53 AM
RE: wudu über socken streichen - von al-Salafi - 18-01-2013, 10:44 AM

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