17-08-2008, 08:11 PM
Zitat:Diener des Allbarmherzigen schrieb:
Ich meine selbst wenn wir jetzt mal die Mehrehe bei Seite lassen und diese Regelungen anschauen gegenüber der Ehefrau, das wenn sie verheiratet ist, nicht gleich behandelt wird, wie wenn sie geschieden wird, ist an sich allein schon komisch genug.
Wenn man schon für einen "Ausgleich" sorgen will nach der Scheidung
wieso macht man nicht gleich diesen "Ausgleich" in dem man in der Ehe ist?
Zitat:Sawwal:
Akhi, als diesen Teil gelesen habe, fand ich das ziemlich lustig ...
Während der Ehe ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eheleute während der Ehezeit in der gesetzlichen Gütergemeinschaft leben. Insofern gehört alles was dem Mann gehört ebenfalls auch der Frau und umgekehrt genauso. (Ausnahme: Ehevertrag)
Wer sagt das? Der Staat schon wieder?
Im Islam ist das Vermögen genau geregelt und jeder sowohl Mann auch wie Fraug hat ihr eigenes Vermögen. Da gibt es kein Mischmasch..
Das wär ja was, wenn man den Mahr den man der Frau gibt bei der Eheschließung wieder zurückbekommt ...
Ja und was soll dann das hier?
Zitat:Anwartschaften................................Mann..............................Frau
Vor der Ehe......................................20.000,00.......................20.000,00
Während der Ehe...............................10.000,00........................1.000,00
Nach der Ehe (Scheidung)...................30.000,00.......................21.000,00
Nach Versorgungsausgleich..................25.500,00.......................25.500,00